Gebührenabrechnung – Stadtwerke Griesheim erinnern an Wasserzählerstanderfassung bis 14. Januar
Die Stadtwerke Griesheim erinnern alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Bevollmächtigte daran, dass die Wasserzählerstände bis 14. Januar 2025 übermittelt werden müssen. Bei fehlendem Zählerstand wird der Verbrauch des vergangenen Jahres geschätzt.
Sofern noch nicht geschehen, nutzen Sie für die Online-Zählerstanderfassung am besten den auf der Wasserablesekarte abgedruckten QR-Code. Einfach und schnell werden Sie dann direkt zu Ihrer personalisierten Zählerstanderfassung weitergeleitet. Eine Übermittlung Ihres Zählerstandes über die städtische Internetseite www.griesheim.de ist ebenfalls möglich.
Für die Ablesung im nächsten Jahr können Sie bereits jetzt bei der Online-Erfassung Ihre Mail-Adresse eingeben, um die Benachrichtigung zur Ablesung mit dem entsprechenden Link im nächsten Jahr per Mail zu erhalten.
Die Zählerstände können aber auch weiterhin auf der Wasserablesekarte eingetragen und die Karte portofrei zurückgesandt werden. Auch besteht alternativ die Möglichkeit, die Wasserablesekarte in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen.
Nähere Informationen zur Wasserzählerablesung sind auf der Wasserablesekarte enthalten oder erteilen die Stadtwerke Griesheim.
Kontakt
Stadt Griesheim
Steuer- und Gebührenamt
Telefon: 0 61 55 / 701-119
E-Mail: steueramt@~@griesheim.de

