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Grundsteuerreform – Versand der Bescheide erfolgt ab dem 20. Januar 2025

Der Versand der Grundsteuerbescheide erfolgt ab dem 20. Januar an nahezu alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer. Einige Steuerpflichtige erhalten ihre Bescheide erst zu einem späteren Zeitpunkt. Diese sind noch in Bearbeitung.

Änderung der Besitzverhältnisse

Wenn ein Grundstück im Laufe des Jahres verkauft wurde, ist es dennoch möglich, dass der Alteigentümer oder die Alteigentümerin den Grundsteuerbescheid erhält. In diesem Fall benötigt das Steuer- und Gebührenamt der Stadt Griesheim eine Kopie des Kaufvertrags und den Wasserzählerstand zum Tag der Übergabe sowie zum Jahresende 2024. Die Unterlagen können einfach per Mail unter Angabe des Kassenzeichens übermittelt werden.  

Grundsteuermessbetrag: Änderungen und Widerspruch

Soll der Grundsteuerbescheid geändert werden, weil der Grundsteuermessbetrag möglicherweise nicht korrekt ist, so kann die Stadt Griesheim nur nach Erhalt einer geänderten Grundsteuermessbetrags-Mitteilung des Finanzamts Darmstadt tätig werden. Daher wenden Sie sich bitte bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag direkt an das Finanzamt Darmstadt.

Widersprüche, die sich ausschließlich auf die Höhe des Grundsteuermessbetrags beziehen, kann die Stadt Griesheim nicht bearbeiten. Hier ist ebenfalls das Finanzamt Darmstadt die zuständige Behörde. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung, daher sind die Beträge zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Weitere Informationen zur Grundsteuer und der Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/grundsteuer-und-grundsteuerreform-2025/ sowie im Beiblatt zum Grundsteuerbescheid (PDF)

Das Steuer- und Gebührenamt bietet bei Fragen zum Grundsteuerbescheid zusätzlich offene Sprechstunden an. Die Sprechzeiten sind montags von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.

Kontakt
Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag und Erhebung von Widersprüchen:
Finanzamt Darmstadt
Soderstraße 30
64283 Darmstadt
Telefon: 06151/102-0

Bei Fragen und bei Änderungen der Besitzverhältnisse:
Stadt Griesheim
Steuer- und Gebührenamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-192
Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: steueramtgriesheimde