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Häufig gestellte Fragen

Mit den beiden Informationsveranstaltungen in der Hegelsberghalle Anfang September 2018, bei denen die Stadt Griesheim, vertreten durch Bürgermeister Krebs-Wetzl, gemeinsam mit den beauftragten Experten, den Bürgerinnen und Bürgern die wichtigen, geplanten Regelegungen bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen erläuterte, erfolgte der Startschuss für die Beteiligung der Griesheimer Bürgerschaft an diesem Projekt.

Von Mitte September bis Mitte Oktober fanden Bürgersprechstunden für Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger zu den versandten Selbstauskunftsbögen statt. Dabei ist eine Reihe weiterer, grundsätzlicher Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung wir gerne als sogenannte „häufig gestellte Fragen“ allen zugänglich machen möchten.

1.    Was ist mit der Straßenbeitragssatzung, die wir schon haben?

Mit Wirkung vom 01.01.2013 hat die Stadt Griesheim eine Satzung über die Erhebung sogenannter einmaliger Straßenbeiträge erlassen. Mit einer solchen Satzung werden die Straßenbeiträge von den Anliegergrundstücken der grundhaft zu sanierenden Straßen erhoben. Dies kann in Einzelfall zu sehr erheblichen Belastungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger führen. Mit einer Satzung über sogenannte wiederkehrende Straßenbeiträge werden die Lasten auf ganz viele Schultern verteilt, sodass die Belastung für den Einzelnen nur noch recht gering ist.

2.    In 2015 wurde doch die Grundsteuer erhöht. Was ist denn mit diesen Geldern?

Die damalige Erhöhung der Grundsteuer diente ausschließlich dem Ausgleich von fehlenden städtischen Einnahmen. Die Grundsteuer ist wie alle anderen Steuerarten, wie z.B. Einkommenssteuer und Gewerbesteuer nicht zweckgebunden sondern dient der allgemeinen Finanzierung der Stadt sowie auch des Landkreises über die Kreis- und Schulumlage.

3.    Könnten wir jetzt nicht ganz auf eine Beitragssatzung verzichten?

Theoretisch wäre dies rechtlich möglich, nachdem der Landtag im Mai 2018 § 11 des Gesetzes über kommunale Abgaben geändert hat und das Wort „sollen“ durch „können“ ersetzt hat.

Wir müssen aber eine zukunftsfähige und dauerhaft wirksame Vorgehensweise entwickeln, dass unsere Griesheimer Straßen in einen guten Zustand versetzt werden und das auch bleiben. In der Vergangenheit wurden in den letzten 15 Jahren nur vier Straßen (Teilstücke) grundhaft instandgesetzt, mit einem finanziellen Gesamtvolumen von rd. 563.000 €. Dies führte zu einem Instandhaltungsrückstau. Unsere Tiefbauingenieure haben jetzt ein Straßenbauprogramm für die nächsten fünf Jahre mit einem Volumen von insgesamt 6,2 Mio.€ zusammengestellt. Dies sind alles grundhafte Straßeninstandsetzungen. Nicht zu den grundhaften Sanierungen gehören Unterhaltungsmaßnahmen, wie z.B. Erneuerungen der Asphaltdecke. Solche Unterhaltungsmaßnahmen trägt die Stadt auch in Zukunft weiterhin alleine.
Dieses Straßenbauprogramm ist notwendig, das haben unsere Fachleute ermittelt, und kann nicht einfach so nebenher finanziert werden. Wir haben in Zukunft auch noch weitere größere Projekte vor uns, die uns finanziell herausfordern. Ganz voran sind das neue Feuerwehrgerätehaus und die Sanierung des Freibades zu nennen.
Hier war nun das Argument zu hören, wir sollten doch die Maßnahmen in Teilmaßnahmen zu 500.000.-€ bis 600.000.-€ pro Jahr aufteilen, dann könne man es bestimmt nebenher finanzieren.
Was passiert dann? Wir hätten nicht etwa nur eine Verdoppelung der Zeit, bis wir endlich diese fünf sanierungsreifen Straßen fertiggestellt hätten. Gewerke wie die Jahnstraße mit geschätzten Gesamtkoten von 1,6 Mio € müssten in drei Teilstücke aufgeteilt werden, was nicht nur den Verwaltungsaufwand durch drei Ausschreibungen erhöht, sondern auch die Kosten, weil dann drei Mal der Kostenfaktor Baustelleneinrichtung bezahlt werden müsste. Ferner findet man für einen größeren Auftrag leichter letztendlich günstiger ein Bauunternehmen. Die Zeit alleine für die fünf Straßen des Bauprogramms würde sich voraussichtlich auf 12 bis 13 Jahre erhöhen. Damit würde der Sanierungsstau nicht abgebaut, sondern er bliebe bestehen, weil in der Zwischenzeit andere Straßen sanierungsreif werden.
Was ist, wenn es z.B. in 7 Jahren in Deutschland einen Konjunktureinbruch gibt und die Steuereinnahmen sinken? Dann wird der Sanierungsstau noch weiter ansteigen.
Deshalb ist das System der wiederkehrenden Straßenbeiträge das Mittel der Wahl.
Mit den Straßenbeiträgen zahlt der Bürger nur für das, was er auch tatsächlich bekommt.
Von den Aufwendungen, die aufgrund der Investitionsmaßnahmen nach dem Straßenbauprogramm von rd. 6,2 Mio.€ in den Jahren 2019 bis 2023 zu erwarten sind, trägt die Stadt Griesheim den der Allgemeinheit zuzurechnenden Gemeindeanteil von ca. 31 % selbst, d.h. dies wird abgezogen.
Wichtig ist auch, dass das Land uns für die Kosten der Einführung der Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge einen finanziellen Ausgleich von 5 € pro Einwohner zahlt, der unsere Kosten gut abdeckt.

4.    Warum werden in der Satzung nicht auch die Mieter als beitragspflichtig benannt?

Dies ist rechtlich nicht möglich. Straßenbeiträge können nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes nur von den Eigentümern der Grundstücke erhoben werden. Der Grund für diese Regelung ist, dass mit einer grundhaften Instandsetzung einer Straße die Erschließung der Grundstücke gesichert wird, vergleichbar wie bei der ersten Erschließung durch den Erschließungsbeitrag.
Ob ein Grundstückseigentümer und Vermieter einen Wiederkehrenden Straßenbeitrag im Wege der Nebenkosten an einen Mieter weitergeben kann, ist eine Frage des privaten Mietrechtes und kann nicht durch eine kommunale Satzung geregelt werden. Nach unseren Informationen haben sich einige Gerichte gegen eine Umlegbarkeit ausgesprochen, aber es gibt auch ein gegenteiliges Urteil. Eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Umlegbarkeit wiederkehrender Straßenbeiträge liegt derzeit jedoch noch nicht vor, so dass diese Frage nicht abschließend entschieden ist.

5.    Was gilt für Bürgerinnen und Bürger, die in den vergangenen Jahren in einem Neubaugebiet ein Grundstück erworben und Erschließungsbeiträge gezahlt haben?

Hierzu wird die Satzung eine sog. Verschonungsregelung aufweisen. Alle diejenigen, die bis in die letzten 20 Jahren Erschließungsbeiträge oder einmalige Straßenausbaubeiträge gezahlt haben, werden bis zu 20 Jahre von der Beitragspflicht ausgenommen.


6.    Was wird das den Grundstückeigentümer kosten?


Ein Beispiel aus einer Stadt in Rheinland-Pfalz:
Grundstücksfläche: 350 m²; Nutzungsfaktor 1,5 weil 2 Vollgeschosse;
Die beitragspflichtige Fläche beträgt somit: 350m² x 1,5 = 525m²
Möglicher Beitragssatz aus dem Bauprogramm: 0,20 €/m²
Daraus ergibt sich ein Beitrag pro Jahr:
525m² x 0,20€ = 105,00€ /Jahr


Da die Verantwortlichen mit vielen Fragen und Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger gerechnet haben, wurden bereits im Vorfeld zahlreiche Informationsmöglichkeiten vorbereitet. Die von der Stadt Griesheim angebotenen Bürgersprechstunden im Bürgerhaus St. Stephan sowie die Telefon-Hotline wurden sehr gut angenommen. Die kompetenten Beraterinnen und Berater des beauftragten Dienstleistungsunternehmens konnten nahezu alle Fragen beantworten und bestehende Zweifel ausräumen.

Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen sind auf der städtischen Internetseite unter www.griesheim.strassenbeiträge.de nachzulesen.