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Hessen lockert die Corona-Regeln - Ab Donnerstag keine Testpflicht für die Innengastronomie mehr

Am Montag gab Ministerpräsident Volker Bouffier mit Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir die neuen Regelungen für Hessen bekannt.
Die neue Coronavirus-Schutzverordnung tritt am 22.7.2021 in Kraft und enthält unter anderem folgenden neue Regelungen:

Gastronomie: Im Innenbereich entfällt die Testpflicht.

Veranstaltungen: Im Innenbereich sind ohne Genehmigung bis zu 750 Personen erlaubt. Ab 100 Teilnehmern muss ein negativer Test, Impfnachweis oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Im Außenbereich dürfen maximal 1.500 Menschen ohne Genehmigung zusammenkommen, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Bei größeren Veranstaltungen ist weiter eine Genehmigung notwendig.

Sportveranstaltungen: Ab einer Zuschauerzahl von 5.000 ist eine 50-prozentige Auslastung in Stadien möglich, maximal sind 25.000 Menschen zugelassen. Damit übernimmt Hessen die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden.

Übernachtungen: Bei touristischen Übernachtungen muss nur noch bei der Anreise ein negativer Test vorgelegt werden, alternativ ein Impf- oder Genesenennachweis.
Tanzveranstaltungen: Es darf weiterhin nur draußen getanzt werden. Die nötige Fläche pro Person wird verkleinert - von zehn Quadratmetern auf fünf.

Maskenpflicht bleibt
Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt weiter bestehen. Diese angekündigten Lockerungen gelten in allen Kreisen, in denen die Inzidenz unter 35 liegt. Übersteigt ein Kreis den Wert, werden die bisherigen Einschränkungen wieder greifen.

Die neue Verordnung und die Allgemeinverfügungen können Sie hier einsehen…