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Hundehaltung – 1. Änderung zur Hundesteuersatzung ist Thema im Wirtschafts- und Finanzausschuss

Der Wirtschafts- und Finanzausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch (29. Mai) um 19 Uhr im Sitzungssaal C des Rathauses mit der 1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Griesheim vorberatend befassen.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2023 beschlossen die Gremienmitglieder die Neufassung der Hundesteuersatzung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Mit dem Beschluss ging unter anderem auch die Einführung einer gesonderten Steuer für als gefährlich eingestufte Hunde einher. Gemäß den Satzungsbestimmungen gilt für Hundehalter hierbei statt dem sonst üblichen Steuersatz von jährlich 60 Euro eine Jahressteuer von 600 Euro.

„Aufgrund von Anregungen des Tierheims Darmstadt und von Haltern sogenannter Listenhunde hat die Stadtverwaltung sich der beschlossenen Regelung nochmals angenommen und mögliche Regelungsänderungen dahingehend überprüft, ob die erhöhte Hundesteuer unter bestimmten Umständen bei Vorlage entsprechender Nachweise auf den üblichen Satz reduziert werden kann“, erläutert Gerold Lindner vom Steuer- und Gebührenamt.

Als Ergebnis der Überlegungen ist eine Regelung im Rahmen einer Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vorgesehen, die im Wesentlichen drei Anpassungen vorsieht:

Wenn Listenhunde von ihren Haltern bei Inkrafttreten der Hundesteuersatzung (1. Januar 2024) im Satzungsgebiet bereits versteuert waren und nicht auffällig geworden sind, kommt der erhöhte Steuersatz nicht zur Anwendung. Es gilt der Bestandsschutz. Dagegen findet der erhöhte Steuersatz somit ausschließlich für nach dem 1. Januar 2024 neu angemeldete gefährliche Hunde Anwendung.

Der normale Steuersatz gilt ebenso für Listenhunde, die von ihren Haltern aus einem Tierheim im Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg oder der Wissenschaftsstadt Darmstadt erworben wurden und die den Nachweis über das Bestehen der Sachkundeprüfung sowie Wesensprüfung gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vorweisen können. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die betreffenden gefährlichen Hunde alltagstauglich sind.

Darüber hinaus sieht der Entwurf der Änderungsatzung eine Steuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde vor. Nach der Vorberatung im Wirtschafts- und Finanzausschuss könnte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6. Juni die 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung beschließen.

WISSENSWERTES
Die derzeitige Hundesteuersatzung ist online hier zu finden: www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/satzungen/ unter dem Reiter „900 – Allgemeine Steuern“

KONTAKT
Stadt Griesheim
Steuer- und Gebührenamt
Telefon: 0 61 55 / 701-121
E-Mail: steueramtgriesheimde

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2023 beschlossen die Gremienmitglieder die Neufassung der Hundesteuersatzung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. © Stadt Griesheim