Zum Inhalt springen Zur Navigation Springen Direkt zur Suche Springen Direkt zum Kontaktformular Springen Zum Impressum Springen Direkt zu Aktuelle Springen Direkt zu den Veranstaltungen Springen

Informationen zur Beantragung der „Mütterrente“

An die Rentenstelle der Stadtverwaltung werden aktuell immer öfter Fragen zur sogenannten „Mütterrente“ gestellt. Dieser Artikel soll Antworten geben und ermutigen, entsprechende Anträge im Rathaus der Stadt Griesheim, zu stellen.
Frau Steinmann, Sachbearbeiterin in allen Rentenfragen, nimmt mit Ihnen Rentenanträge auf und erteilt persönlich nach Voranmeldung oder unter Tel-Nr. 701105 gerne individuell Auskunft in Rentenfragen.
Was bedeutet eigentlich die „Mütterrente“ und wer hat Anspruch darauf? Was ändert sich durch den Rentenpakt, der zum 1.1.2019 in Kraft getreten ist? Hier ein Überblick:

Was ist die Mütterrente?
Wer Kinder erzieht oder erzogen hat, kann dadurch seine spätere gesetzliche Rente erhöhen oder sogar erstmals einen Rentenanspruch erwerben, denn für Kindererziehungszeiten werden Rentenpunkte (auch Entgeltpunkte genannt) für die Rente gutgeschrieben. Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart. Unter dem Schlagwort „Mütterrente“ versteht man vielmehr die verbesserte rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Die gesetzliche Regelung dazu trat am 01.07.2014 in Kraft .

Seitdem galt:
Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekam man zwei Rentenpunkte gutgeschrieben. Ab dem Jahr 2019 wurde die Mütterrente ausgeweitet. Jetzt gibt es 2,5 Rentenpunkte pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, also einen halben Rentenpunkt mehr.
Für jedes Kind, das ab dem 1.1.1992 geboren wurde, erhält man drei Rentenpunkte.
Heute wird das Wort „Mütterrente“ umgangssprachlich oft verwendet für den Teil der Rente, den man sich durch Kindererziehungszeiten erworben hat.

Was änderte sich ab 2019 bei der Mütterrente?
Mit dem Rentenpakt I wurde die Mütterrente ausgeweitet. Ab 2019 bekommen Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind einen halben zusätzlichen Rentenpunkt angerechnet. Dadurch erhöht sich die Rente pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen und um bis zu 15,35 Euro im Osten.
Die neue Regelung ab 2019 ist demnach:
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, erhält man 3 Rentenpunkte angerechnet.
Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, gibt es 2,5 Rentenpunkte.
Das ist durchaus eine Verbesserung, wenn auch noch keine Gleichstellung für alle Mütter. Die rechtliche Grundlage für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten findet sich im Sozialgesetzbuch VI § 56 ff.

Wann wird die „Mütterrente II“ ausgezahlt?

Das Rentenplus durch die Mütterrente II kam zu unterschiedlichen Zeiten auf dem Konto an: Für anspruchsberechtigte Neu-Rentnerinnen und Neu-Rentner ab dem 1.1.2019 wurde die Erhöhung direkt ab Januar ausgezahlt. Bestands-Rentnerinnen und Bestands-Rentner profitierten auch, allerdings erhielten sie die Auszahlung erst ab März 2019 - dann aber auch rückwirkend ab Januar.
Konkret bedeutet das auch: Alle Mütter, die seither keine eigene Rente bekommen und evtl. nie versicherungspflichtig gearbeitet haben, können unter gewissen Voraussetzungen mit der Geburt von zwei Kindern bereits ab 01.01.2019 einen eigenen Rentenanspruch erworben haben.
Dies betrifft durchaus auch Frauen, die das 65. Lebensjahr weit überschritten haben.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, bieten wir Ihnen individuelle Beratung an.
Rentenansprüche für die Kindererziehung erwirbt das Elternteil, das ein Kind überwiegend erzogen hat. Die Erziehung muss in Deutschland stattfinden; Erziehungszeiten im Ausland können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Übrigens können sich nicht nur die leiblichen Eltern Erziehungszeiten anrechnen lassen, sondern auch Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern.

Muss man die Mütterrente beantragen?
Zwar muss für die Mütterrente kein extra Antrag gestellt werden, die Kindererziehungszeiten müssen aber auf jeden Fall im Rentenkonto erfasst sein, damit die Mütterrente ausgezahlt werden kann. Zeiten der Kindererziehung werden nämlich nicht automatisch erfasst, sondern es bedarf eines Antrages auf Zuordnung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Dieser kann bei der Rentenstelle des der Stadt Griesheim gestellt werden.
Generell ist es wichtig, den Rentenversicherungsverlauf gut im Blick zu behalten. Denn nicht nur Zeiten der Erwerbstätigkeit können die Rente steigern, sondern auch beitragsfreie Zeiten wie Erziehungszeiten, Schwangerschaft, Ausbildung und andere mehr.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Mit der Mütterrente erwirbt man Rentenansprüche in Form von Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell 33,04 Euro (West) beziehungsweise 31,88 Euro (Ost). Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhält man ab 1.1.2019: 2,5 Rentenpunkte pro Kind. Für Kinder, die ab dem 1.1.1992 geboren wurden, gibt es drei Entgeltpunkte pro Kind.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Wer in den alten Bundesländern wohnt und ein Kind erzogen hat, das nach 1992 geboren wurde, erhält drei Entgeltpunkte angerechnet und erwirbt damit einen Rentenanspruch von 99,12 Euro monatlich.

Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt?
Die 33,04 Euro (West) beziehungsweise 31,88 Euro (Ost) sind Bruttowerte – das bedeutet, dass noch Abzüge wie zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden. Außerdem muss die Rente gegebenenfalls versteuert werden.