Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl – Hinweise für die Wahlen
Am Sonntag, 15. März, werden die Stadtverordnetenversammlung, der Kreistag und der Ausländerbeirat gewählt. Das Wahlamt der Stadt Griesheim möchte allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern vor der Wahl letzte wichtige Hinweise geben.
Die Wahl mittels Briefwahl
Für die Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl können alle Wahlberechtigten bis zum 10. März 2026 (23.59 Uhr) ihre Briefwahlunterlagen unter https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432008 beantragen.
Neben der ebenfalls möglichen postalischen Antragstellung können die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 13. März, 13.00 Uhr, auch persönlich im Rathaus beantragt werden. Gewählt werden kann zu den üblichen Öffnungszeiten. Ansonsten ist eine Beantragung auch bis zum Wahltag am Sonntag, 15. März, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der wahlberechtigten Person möglich.
Bürgerinnen und Bürger erhalten ihren Wahlschein im Rathaus entweder durch die Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines gültigen Personalausweises.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 18.00 Uhr, in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Verspätet eingehende Briefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Wahl am Wahltag
Die Wahllokale haben am Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Um einen möglichen Andrang besser bewältigen zu können, wird den Wählerinnen und Wählern eine weitere, vierte Wahlkabine zur Verfügung stehen.
In welchem Wahllokal man wählt, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen oder unter https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/stadtpolitik/kommunalwahl-2026/wahllokale nachzulesen. Alternativ steht das Wahlamt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses unter den Telefonnummern 06155 / 701-126 (Herr Schottenheimer) und 06155/701-125 (Frau Lochmann) zur Verfügung. Wer die Benachrichtigung verlegt hat, kann dennoch seine Stimme abgeben. Dazu müssen sich die Wahlberechtigten im Wahllokal entsprechend ausweisen.
Die Einteilung der Wahlbezirke erfolgt nach paritätischer Aufteilung der Wahlberechtigten. Damit wird sichergestellt, dass eine annährend gleichgroße Gruppe von Wahlberechtigten in jedem Wahlbezirk besteht.
Sobald die vorläufigen Ergebnisse der Kommunalwahlen aus den einzelnen Wahlbezirken vorliegen, können diese am Wahlabend ab etwa 18 Uhr unter dem Link https://www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/stadtpolitik/kommunalwahl-2026 abgerufen werden. Das Endergebnis wird voraussichtlich im Laufe der 12. Kalenderwoche feststehen, da die Wahlvorstände in den Tagen nach der Wahl die Ergebnisermittlung fortsetzen werden.

