Zum Inhalt springen Zur Navigation Springen Direkt zur Suche Springen Direkt zum Kontaktformular Springen Zum Impressum Springen Direkt zu Aktuelle Springen Direkt zu den Veranstaltungen Springen

Mängelmelder – Stadt Griesheim erinnert Bürger*innen aufgrund von vermehrt verstopften Sinkkästen an die Kehrpflicht

Die Stadt Griesheim hat über den Mängelmelder in den vergangenen Tagen mit starkem Regenfall wieder vermehrt Meldungen von Bürger*innen zu verstopften Sinkkästen („Gullys“) erhalten. In diesem Zusammenhang fordert das Ordnungsamt die Eigentümer*innen der Flächen auf, ihrer Kehrpflicht nachzukommen.

„Durch den Wind werden die Blätter von den Bäumen geweht und landen mit den Regenschauern häufig direkt in den Abwasserrinnen der Straßen und verstopfen die Sinkkästen. In diesen Bereichen kommt es dann zu größeren Pfützen, da das Regenwasser nicht ungehindert abfließen kann. Um dem vorzubeugen, bitten wir die Griesheimer*innen daher, die Straßen und Gehwege regelmäßig zu säubern“, erläutert Nicole Frank von der Stadtverwaltung.

An mehreren Stellen im Stadtgebiet, häufig in der unmittelbaren Nähe von Bäumen, gibt es auch sogenannte „blinde“ Sinkkästen. Sie dienten ursprünglich zur Bewässerung der Bäume in ihren jungen Anfangsjahren. Mittlerweile sind sie nicht mehr an den Kanal angeschlossen. Sie haben somit keine Entwässerungsfunktion für die Straßen. Die Entwässerung erfolgt mit Hilfe von anderen Sinkkästen. Die „blinden“ Sinkkästen haben zudem keine Schmutzfänger, die geleert werden könnten und sind mittlerweile durch die Bäume stark durchwurzelt. Eine Säuberung oder Leerung ist daher nicht mehr erforderlich. Alle „aktiven“ Gullys im Stadtgebiet werden jährlich von einer beauftragten Fachfirma mit einem Saugfahrzeug entleert.

WISSENSWERTES
Die Kehrpflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim festgelegt. Die Satzung besagt, dass Straßen und Gehwege so zu säubern sind, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird. Grundstückseigentümer*innen müssen die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Gekehrt werden soll am Tag vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag bis spätestens 20 Uhr. Besondere Umstände, wie beispielsweise plötzlich auftretende oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen, können auch ein sofortiges Reinigen notwendig machen.

Durch den Wind werden die Blätter von den Bäumen geweht und landen mit den Regenschauern häufig direkt in den Abwasserrinnen der Straßen und verstopfen die Sinkkästen. © Stadt Griesheim