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Öffentliche Ordnung – Die Stadt Griesheim hat nun auch eine allgemeine Gefahrenabwehrverordnung für das Stadtgebiet

Ab dem 30. November tritt eine neue ganzheitliche Gefahrenabwehrverordnung für das Stadtgebiet der Stadt Griesheim in Kraft. Diese wurde bei der Sitzung am 7. November durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Viele andere Städte und Gemeinden haben bereits seit mehreren Jahren eine solche Verordnung für ihr jeweiliges Stadt- oder Gemeindegebiet erlassen.

Hintergrund der neuen Gefahrenabwehrverordnung war der Wunsch auch in Griesheim klare Regelungen, Zuständigkeiten und Handlungsanweisungen für die Stadt und auch andere Einsatzkräfte zu schaffen. In der umfangreichen Gefahrenabwehrverordnung werden viele – eigentlich selbstverständliche Regelungen zum gedeihlichen Zusammenleben – im öffentlichen Raum beschrieben. Leider gibt es aber auch in Griesheim in Einzelfällen die Erforderlichkeit bei grobem Fehlverhalten seitens der Ordnungsbehörde eingreifen zu müssen. Dabei bietet diese Gefahrenabwehrverordnung nun eine verlässliche nachvollziehbare Rechtsgrundlage.

Die Stadt Griesheim hatte bereits zwei Gefahrenabwehrverordnungen (Unbefugtes Plakatieren, Beschriften und Bemalen sowie über die Anleinpflicht von Hunden) erlassen. Die beiden bisherigen Gefahrenabwehrverordnungen wurden nun in die neue Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung integriert und diese um einige Punkte erweitert. Unter anderem regelt die Gefahrenabwehrverordnung folgende Inhalte:

  • Verunreinigungen
  • Plakatieren, Beschriften und Bemalen
  • Gefährdendes Verhalten (hierunter fällt unter anderem das Rauchverbot sowie der Verzehr von alkoholischen Getränken auf Spielplätzen)
  • Nutzung und Schutz öffentlicher Anlagen
  • Anlagen zur Freizeitgestaltung (hierunter fallen die Öffnungszeiten von Kinderspiel, Ballspiel- und Bolzplätzen)
  • Fütterungsverbot (für Tauben)
  • Hunde
  • Feuer und Brauchtumsfeuer

Die vollständige Gefahrenabwehrverordnung kann unter www.griesheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/satzungen/ abgerufen werden.

Wissenswertes
Die gesetzliche Grundlage für eine Gefahrenabwehrverordnung ergibt sich aus dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Mit einer städtischen Gefahrenabwehrverordnung wird die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Plätzen, Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet gestützt. Sie dient als ein Leitfaden für ein geordnetes Zusammenleben im öffentlichen Raum und gibt Klarheit über Ordnungswidrigkeiten und deren Folgen.