Zum Inhalt springen Zur Navigation Springen Direkt zur Suche Springen Direkt zum Kontaktformular Springen Zum Impressum Springen Direkt zu Aktuelle Springen Direkt zu den Veranstaltungen Springen

Rathausbesuche nach Reise in Risikogebiete

Sind Sie gerade aus dem Ausland zurückgekehrt und planen einen Rathaus-Besuch?

Dann möchten wir Sie seitens der Stadt Griesheim auf folgende Regelungen hinweisen:

Personen, welche sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, ist das Betreten des Rathauses untersagt. Diese Personen haben sich bei ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet unverzüglich in die vorgeschriebene 14-tägige häusliche Isolation zu begeben. Es ist in diesem Zeitraum außerdem nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem Hausstand der betroffenen Person angehören. Nach Ablauf der 14-tägigen Quarantäne kann das Rathaus, wie alle anderen Einrichtungen, wieder besucht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die ein ärztliches Attest über eine aktuelle Negativ-Testung mit sich führen.

Dieses Attest sollte jederzeit im Alltag bereitgehalten werden und ist auf Nachfrage vorzuzeigen. Die Mitarbeiter*innen des Rathauses werden in der kommenden Zeit verstärkt nachfragen.

Bis zum Ablauf der Quarantäne können Anliegen im Rathaus nur telefonisch bearbeitet werden. Hierzu nimmt die Zentrale die Anrufe entgegen und vermittelt im Rathaus weiter. Telefon: 06155 / 701-0

Diese Regelungen beruhen auf der 1. Hessischen Corona-Verordnung (Quarantäne von Reiserückkehrer*innen), die in ihrer jetzigen Fassung bis mindestens 31. Oktober 2020 gültig ist.

Wir bitten Sie, die Regelung ernst zu nehmen. Verstöße gegen die Quarantänepflicht werden mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens geahndet und können mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro belegt werden.

Zu Ihrer Information:
•    Risikogebiete werden durch das Robert-Koch-Institut (RKI) auf deren Internetseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

•    Die Quarantäne-Regelungen erläutert das Land Hessen: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende