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Schiedsamt – Eine bewährte Alternative zum Gerichtsverfahren

Schiedsämter sollen Gerichte entlasten. Die Schiedspersonen sind dabei sehr erfolgreich. In mehr als 50 Prozent der Fälle erfolgt keine Klage mehr vor dem Amtsgericht. Das Schiedsamt der Stadt Griesheim konnte im vergangenen Jahr vier Fälle außergerichtlich lösen. 

„Meinungsverschiedenheiten und Konflikte im privaten oder beruflichen Umfeld können schnell entstehen. Häufig denken die Beteiligten dabei zunächst an eine gerichtliche Auseinandersetzung. Doch nicht jeder Streit muss vor Gericht enden: Das Schiedsamt bietet eine bewährte, außergerichtliche Alternative zur Konfliktlösung“, so Corina Landau, Schiedsfrau bei der Stadt Griesheim.

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Stadt Griesheim hat mit Corina Landau und Bernd Hörtz zwei ehrenamtliche Schiedspersonen. Ihre Aufgabe ist die außergerichtliche Streitschlichtung, die von Schiedsfrauen und Schiedsmännern übernommen wird. Diese werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und anschließend von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Das Schiedsamt ist eine nahezu 200 Jahre alte Institution, die sich bis heute bewährt hat. Die Schiedspersonen sind aufgrund ihrer Persönlichkeit besonders zur Streitschlichtung befähigt. Sie arbeiten geduldig, sachlich und vermittelnd – in einer unkomplizierten und persönlichen Atmosphäre. Ziel ist es, Missverständnisse auszuräumen, die Hintergründe eines Konflikts zu klären und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden, mit der beide Seiten gut leben können. So kann häufig der soziale Frieden wiederhergestellt werden.

Die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner erfolgt ehrenamtlich. Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung sind im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren gering. Eine Sitzung kostet in der Regel zwischen 25 und 60 Euro, zuzüglich eventuell entstehender Auslagen. Wer ein Verfahren beantragt, muss zu Beginn einen Vorschuss von 100 Euro zahlen. Erst nach Eingang dieses Betrags kann die Schiedsperson das Verfahren eröffnen. Wird der Vorschuss nicht vollständig im Schiedsverfahren benötigt, wird der restliche Betrag an den Antragsteller zurückgezahlt. 

Das Schlichtungsverfahren ist im Hessischen Schiedsamtsgesetz geregelt. Die Schiedspersonen stehen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort schnell, kompetent und kostengünstig zur Seite und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur außergerichtlichen Konfliktlösung.

Weitere Informationen und Kontakt

Bei Fragen oder für weiterführende Informationen wenden Sie sich gerne per Mail schiedsamt@~@griesheim.de oder Telefon 06155 / 701-106 an das Schiedsamt der Stadt Griesheim. Ansprechpartner sind die beiden Schiedspersonen Corina Landau und Bernd Hörtz.

Ein Richterhammer liegt vor einem Koffer in dem eine Waage steht.
"Schlichten statt richten", so lautet der Wahlspruch des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).© Pixabay/succo