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Stadt Griesheim übernimmt Bürgschaften zur Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum im unteren Preissegment

Die Stadt Griesheim hat vergangene Woche von der Kommunalaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg das Bestätigungsschreiben für die Gewährung von Bürgschaften als wohnungspolitische Maßnahme zur Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum im unteren Preissegment erhalten. Ziel des städtischen Bürgschaftsmodells ist es, privaten leerstehenden Wohnraum des unteren Preissegments in Griesheim für Menschen mit geringem Einkommen zugänglich zu machen, indem die Stadt Griesheim potentiellen Vermieter*innen eine Mietausfallsicherheit bietet.

„Der städtische Aufruf im vergangenen Jahr, Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen, hat gezeigt, dass leerstehender Wohnraum in Griesheim vorhanden ist. Zudem haben wir in Erfahrung bringen können, dass es Vermieter*innen gibt, die bereit sind, diesen zur Verfügung zu stellen, wenn eine gewisse finanzielle Sicherheit gegeben ist. Mit dem städtischen Bürgschaftsmodell sollen potentielle Vermieter*innen nun motiviert werden, ihn auch anzubieten“, sagt Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl.

Damit die Stadt Griesheim als zusätzliches Angebot auf freiwilliger Basis eine Bürgschaft über vier Warmmieten (Grundmiete mit Betriebs- und Heizkosten) übernehmen kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese sehen beispielsweise vor:

  • Das Angebot richtet sich nur an private Vermieter*innen, deren Wohnraum mindestens seit sechs Monaten leer steht.
  • Die Miethöhe ist auf die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft für Griesheim, die die Kreisagentur für Beschäftigung gewährt, beschränkt.
  • Das Angebot gilt ausschließlich für unbefristete Mietverträge.
  • Das Wohnungsamt der Stadt Griesheim begutachtet das potenzielle Wohnobjekt und prüft die Bürgschaftsfähigkeit.
  • Das städtische Wohnungsamt hat das Vorschlagsrecht für zwei Mieter*innen.
  • Der Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter*in und Vermieter*in geschlossen.
  • Die Bürgschaft der Stadt wird personenbezogen auf den Mietenden und das Objekt geleistet. Die Bürgschaftserklärung zwischen Vermieter*in und Stadt Griesheim wird Bestandteil des Mietvertrages.
  • Die Stadt Griesheim übernimmt keine soziale Betreuung des Mietenden.

Zum Hintergrund der Maßnahme erläutert Manuela Höhl vom städtischen Liegenschafts- und Wohnungsamt: „In Griesheim besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum, insbesondere im unteren Preissegment. Auf der Bewerberliste für öffentlich geförderte Wohnungen, die beim städtischen Wohnungsamt geführt wird, sind aktuell 178 berechtigte Bewerbungen gelistet.“

Potenzielle Vermieter*innen von leerstehendem Wohnraum in Griesheim, die mehr Informationen zum städtischen Bürgschaftsmodell haben möchten oder an einer Inanspruchnahme interessiert sind, werden gebeten, sich mit dem Liegenschafts- und Wohnungsamt in Verbindung zu setzen.  

WISSENSWERTES
Die übernahmefähigen Kosten der Unterkunft für Griesheim, die die Kreisagentur für Beschäftigung gewährt, sind auf der Webseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg >>> hier einsehbar.

KONTAKT
Stadt Griesheim / Wohnungsamt
Manuela Höhl
Telefon: 06155 / 701-236
E-Mail: wohnungsamtgriesheimde



Potenzielle Vermieter*innen von leerstehendem Wohnraum in Griesheim können sich mit dem Liegenschafts- und Wohnungsamt im Rathaus in Verbindung setzen. © Stadt Griesheim