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Stadt Griesheim versendet Beitragsbescheide für die Wiederkehrenden Straßenbeiträge

Nachdem sämtliche Vorbereitungsarbeiten der Verwaltung und des beauftragten Kommunaldienstleistungsunternehmens für die ersten Bescheide zur Erhebung der wiederkehrenden Straßenbeiträge abgeschlossen sind, steht der Termin zum Versand der Beitragsbescheide fest. Mit Datum vom 30. Oktober 2020 werden die knapp 7.000 Bescheide für das Jahr 2019, dem ersten Jahr des insgesamt fünfjährigen Bauprogramms, an die betreffenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versandt. Jedem Bescheid ist zudem ein Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren beigefügt.

Grundlage der Bescheide sind die individuellen Beitragsgrundlagen, wie die Größe des Grundstücks, die Zahl der Vollgeschosse oder eine eventuelle gewerbliche Nutzung. Im Rahmen der Flächeninformationsbögen, die den Eigentümerinnen und Eigentümern im November des vergangenen Jahres zugegangen sind, hat die Stadt Griesheim über die Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Veranlagungsfläche für die betreffenden Grundstücke informiert.
Unter Berücksichtigung des festgesetzten Beitragssatzes von 0,13 €/m² Veranlagungsfläche wird bei Multiplikation dieses Beitragssatzes mit der ermittelten Veranlagungsfläche bzw. mit der individuellen Eigentumsanteilsfläche die Höhe des jährlich wiederkehrenden Straßenbeitrags für die Jahre 2019 bis 2023 ermittelt.

Nähere Informationen und Hintergründe zum wiederkehrenden Straßenbeitrag in Griesheim sind auf der Internetseite der Stadt Griesheim unter https://www.griesheim.de zu finden. Dort ist auch der Beitragsrechner installiert.

Für Fragen zu den Beitragsbescheiden wird auch diesmal eine Telefon-Hotline geschaltet. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung, möglichst auf eine persönliche Vorsprache im Rathaus zu verzichten. Vielmehr wird empfohlen, die eingerichtete Telefon-Hotline, oder die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail unter steueramtgriesheimde zu nutzen.