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Straßensanierungen - Versand der fünften Bescheide für die wiederkehrenden Straßenbeiträge

Nach der erstmaligen Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge im Jahr 2019 versendet die Stadt Griesheim am 27. September 2024 die nächsten Beitragsbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Stadtgebiet Griesheim.

Nach der erstmaligen Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge im Jahr 2019 versendet die Stadt Griesheim am 27. September 2024 die nächsten Beitragsbescheide an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Stadtgebiet Griesheim. Hierbei handelt es sich um die Bescheide für das Jahr 2023, dem fünften und letzten Jahr des insgesamt fünfjährigen Straßenbauprogramms für die Jahre 2019 bis 2023.

In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle entspricht der Beitrag dem aus dem Vorjahr unter Berücksichtigung des festgesetzten Beitragssatzes von unverändert 0,13 €/m². Hierbei werden künftig auch für diejenigen Grundstücke Beitragsbescheide erstellt, die nach der zwanzigjährigen Verschonungsfrist erstmals zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen werden. Der Beitrag ist am 30. Oktober 2024 fällig. Sofern für die wiederkehrenden Straßenbeiträge ein SEPA-Lastschriftmandat besteht, werden die fälligen Beträge fristgerecht abgebucht. SEPA-Lastschriftmandate für eine andere Abgabenart haben für die wiederkehrenden Straßenbeiträge keine Gültigkeit.

In Zusammenarbeit mit dem von der Stadt beauftragten Kommunaldienstleistungsunternehmen werden diesmal rund 6.000 Bescheide an die entsprechenden Empfänger versandt. Grundlage der Bescheide sind die individuellen Beitragsgrundlagen, wie die Größe des Grundstücks, die Zahl der Vollgeschosse oder eine eventuelle gewerbliche Nutzung. Im Rahmen der Flächeninformationsbögen, die den Eigentümerinnen und Eigentümern bereits im November 2019 zugegangen sind, hat die Stadt Griesheim über die Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Veranlagungsfläche für die betreffenden Grundstücke informiert.

Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes von 0,13 €/m² Veranlagungsfläche wird bei der Multiplikation dieses Beitragssatzes mit der ermittelten Veranlagungsfläche bzw. mit der individuellen Eigentumsanteilsfläche die Höhe des jährlichen wiederkehrenden Straßenbeitrags für die Jahre 2019 bis 2023 ermittelt. Nähere Informationen und Hintergründe zum wiederkehrenden Straßenbeitrag in Griesheim sind auf der Internetseite der Stadt Griesheim unter www.griesheim.de/wohnen-umwelt/wiederkehrende-strassenbeitraege/ zu finden.

Für Fragen und Auskünfte bittet die Stadtverwaltung Griesheim um die Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Steuer- und Gebührenamt per E-Mail unter steueramt@griesheim.de oder per Telefon unter 06155 / 701-117.

Eine Absperrung mit Beleuchtung auf einer Straße.
Das Jahr 2023 war das fünfte und letzte Jahr des fünfjährigen Straßenbauprogramms für die Jahre 2019 bis 2023. ©Stadt Griesheim© Stadt Griesheim