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Straßenverkehr – Stadt Griesheim bringt Durchfahrtsverbotsschilder in der Neugasse an

Die Stadt Griesheim hat in der Neugasse Verkehrsschilder mit der Bedeutung „Verbot für Kraftfahrzeuge“ (260) und Zusatzzeichen „Bewohner frei“ aufgestellt. Ab sofort dürfen damit nur noch Bewohner*innen der Neugasse die Straße mit ihrem Auto oder Motorrad befahren. Ziel des Durchfahrtverbots ist es, die Sicherheit der Grundschüler*innen, die den Seiteneingang der Friedrich-Ebert-Schule nutzen, zu gewährleisten.

Manuel Müller vom städtischen Ordnungsamt erläutert den Hintergrund der Maßnahme: „Bei der Neugasse handelt es sich um eine ‚Sackgasse‘. Durch die schmale Straßenbreite wird beim Begegnungsverkehr der Gehweg häufig als Fahrbahn mitgenutzt. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen sogenannten ‚Eltern-Taxis‘ und Kindern – vor allem zu den klassischen Bring- und Holzeiten. Da bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung aufgrund der dort vorhandenen Grundstücksausfahrten schwer umsetzbar sind, wurde die Zufahrt nun für den Kraftfahrverkehr gesperrt.“

Die Stadtpolizei wird nach den Winterferien verstärkte Kontrollen in diesem Bereich durchführen. Bei Nicht-Beachtung des Verbots können Bußgelder in Höhe von bis zu 75 Euro verhängt werden.

WISSENSWERTES
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bedeutet das Schild 260 „Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas“.

Ab sofort dürfen nur noch Bewohner*innen der Neugasse die Straße mit ihrem Auto oder Motorrad befahren. © Stadt Griesheim