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Tierschutz – Katzenschutzverordnung tritt ab 5. August in Kraft

Die von der Griesheimer Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung (11. Juli) beschlossene Katzenschutzverordnung ist von der Stadtverwaltung redaktionell nochmals angepasst worden und tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung ab Montag (5. August) für das gesamte Stadtgebiet in Kraft.

Griesheimerinnen und Griesheimer, die Freigängerkatzen besitzen, sind dann dazu verpflichtet, die Katzen und Kater ab dem 5. Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren sowie gleichzeitig mit Mikrochips dauerhaft kennzeichnen zu lassen. Ebenso müssen die Tiere in ein Haustierregister eingetragen werden. Die Registrierung erfolgt, indem die Daten des Mikrochips sowie der Name und die Anschrift des Katzenhalters in das kostenfreie Haustierregister bei TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes e.V. (FINDEFIX) eingetragen werden. Das Ordnungsamt kann einen entsprechenden Nachweis über die durchgeführte Tierkastration und Registrierung vom Besitzer oder der Besitzerin verlangen. Für die Zucht von Rassekatzen ist es möglich, auf Antrag eine Ausnahme von der Kastrationspflicht zu erhalten.

„Die Katzenschutzverordnung fördert den Tierschutz in unserem gesamten Stadtgebiet. Sie kontrolliert die Katzenpopulation und schützt die öffentliche Gesundheit sowie andere Tierarten vor Krankheiten. Neben der Kosteneinsparung für die Stadt Griesheim für die Unterbringung und Versorgung von Fundkatzen, bringt die Katzenschutzverordnung auch Vorteile für das Tierheim Darmstadt. Die Katze kann durch die Registrierung und die gespeicherten Informationen auf dem Mikrochip schneller versorgt werden, die Verweildauer im Tierheim ist dementsprechend kürzer wodurch es in der Folge zu Kosteneinsparungen kommt“, erläutert Sascha Buchwald, Leiter des Fachbereichs „Bürger und Ordnung“.


WISSENSWERTES

Die Katzenschutzverordnung ist auf der städtischen Webseite unter der Kategorie „Tiere in Griesheim“ hier zu finden: www.griesheim.de/unsere-stadt/katzenhaltung/ 

Die Katzenschutzverordnung fördert den Tierschutz im gesamten Stadtgebiet. © Pixabay / Annette Meyer