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Ukraine - Informationen, Hinweise zur Ankunft, Gastgeber-Suche...

Wohnungen gesucht
Griesheimer*innen, die ukrainischen Geflüchteten gerne Wohnraum zur Verfügung stellen, finden bei der Kreisverwaltung sowie bei der Stadtverwaltung eine Anlaufstelle. Es werden vorrangig einzeln abschließbare Wohnungen gesucht, um Mehrpersonenhaushalte unterbringen zu können.

Informationsseiten
In der aktuellen Situation ergeben sich viele Fragen und der Informationsstand aktualisiert sich beinahe täglich. Hierzu haben die öffentlichen Stellen bereits Plattformen eingerichtet, auf denen aktuelle Informationen zu finden sind:

•    Land Hessen „Hessen hilft Ukraine“: innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine
•    Landkreis Darmstadt-Dieburg: perspektive.ladadi.de/aktuelles/ukraine/

Um keine Dopplungen zu schaffen, verweist die Stadt Griesheim in einigen Punkten auf die übergeordneten Stellen. Bei speziellen Initiativen und Aktionen mit lokalem Bezug zu Griesheim wird dies auf der Infoseite der Stadt eingepflegt>>>

Vorgehensweise bei Ankunft
Informationen des Landkreises Darmstadt-Dieburg:
Geflüchtete können sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen (Kontakt: 06151 / 881-2030, Auslaenderamt@ladadi.de) und Fragen rund um Überbrückungsleistungen, Aufenthaltserlaubnis und Krankenversicherung zu klären. Dort können auch entsprechende Dolmetscherleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Europäische Union, Bund und Länder bereiten sich derzeit auf die Aufnahme von Vertriebenen auf Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (2001/55/EG) vor. Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels keinen Asylantrag stellen und das damit verbundene Asylverfahren durchlaufen.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz erfolgt durch die Ausländerbehörde. Hierzu ist es notwendig, dass Vertriebene aus der Ukraine ihren Wohnsitz bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Nach Übermittlung der Meldedaten an die Ausländerbehörde erfolgt eine postalische Kontaktaufnahme. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen unter 06151 / 881-2030 oder per E-Mail unter Auslaenderamtladadide zur Verfügung.

Weitere Informationen (Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis, Auflagen, etc.) werden in den nächsten Tagen erwartet.

Folgende Schritte sind in der genannten Reihenfolge für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und ggfs. Leistungsgewährung (z.B. im Krankheitsfall) notwendig:

  1. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihrer Kommune
  2. Möglichst schriftliche Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Auslaenderamtladadide)
  3. Leistungsantrag nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Fachbereich Zuwanderung und Flüchtlinge des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Krankenhilfe, Geldleistungen).

Weitere Informationen, Formulare und Kontaktdaten finden Sie auf www.ladadi.de/Zuwanderung

Ansprechpartner für weitere Fragen
Das Büro Flucht & Integration der Stadt Griesheim steht bei weiteren Fragen und Anliegen zur Verfügung:

David Skurowski
Telefon: 06155 / 701-193
Mobil: 0175 1865686
E-Mail: fluechtlingsbetreuunggriesheimde