Vereinsförderung der Stadt Griesheim – Übermittlung der Vereinsdaten
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die als förderungsfähig anerkannten Vereine die Meldung der Mitgliederzahlen und Übungsleiterinnen und -leiter vorlegen müssen. Die Zahlen werden zur Ermittlung der laufenden Zuschüsse für Vereins- und Jugendarbeit nach den städtischen Förderungsrichtlinien benötigt. Die Vorlage muss spätestens bis Montag, 02. März 2026, bei der Stadtverwaltung erfolgen.
Kontakt
Stadt Griesheim
Amt für Soziales
Corina Landau
Telefon: 0 61 55 / 701-106
E-Mail: corina_landau@~@griesheim.de

