Verkehrssicherheit – Stadt Griesheim bittet Bürger*innen um das Freihalten von Gehwegen
Die Stadt Griesheim bittet alle Bürger*innen, die Gehwege im Stadtgebiet freizuhalten, damit dauerhaft eine Verkehrssicherheit, vor allem für Fußgänger*innen, gewährleistet werden kann. Anlass zur Sensibilisierung für diese Thematik ist, dass die Stadtverwaltung von verschiedenen Interessengruppen vermehrt Hinweise über zugestellte oder von Pflanzen zugewucherte Gehwege bekommt.
Erst kürzlich, am Donnerstag (28. September), haben sich die Teilnehmenden am „Runden Tisch Nahmobilität“ unter anderem zum Thema Gehwegsicherheit ausgetauscht. Bei Kontrollfahrten und -gängen im Stadtgebiet habe man festgestellt, dass von Grundstücken häufig Äste von Bäumen oder Teile von Büschen weit über die Zäune auf die Gehwege ragen würden und Fußgänger*innen regelmäßig auf die Straße ausweichen müssten.
In diesem Zusammenhang fordert das Ordnungsamt die Eigentümer*innen der Flächen auf, ihrer Kehrpflicht nachzukommen. Die Kehrpflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Griesheim festgelegt. Die Satzung besagt unter anderem, dass Straßen und Gehwege so zu säubern sind, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, vor allem eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird. Dies bedeutet, dass auch Pflanzen und Bäume, die über das eigene Grundstück auf die Gehwege ragen können, regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen.
Das Ordnungsamt der Stadt Griesheim erhält zudem über den Mängelmelder vermehrt Beschwerden von Bürger*innen über „Zu-verschenken-Kisten“, die Gehwege versperren oder unbeaufsichtigt und witterungsbedingt verwahrlosen. In den Kartons befinden sich meist ausgemistete Bücher, Haushaltsgeräte, Spielzeug, Deko-Artikel oder auch Kleidung, die im Sinne der Nachhaltigkeit von anderen umsonst mitgenommen werden dürfen.
„Diese privaten Spenden sind gut gemeint, können aber illegal sein und zu hohen Bußgeldern führen. Die Grenze zwischen der Weitergabe von brauchbaren Gegenständen und einer wahllosen Ablagerung von Müll, den keiner mehr haben will, ist gering. Am Ende hat niemand etwas davon, kaputte Gebrauchsgegenstände auf den Straßen oder Gehwegen tage- oder wochenlang abzustellen“, so die Mitarbeiter*innen des städtischen Ordnungsamtes.
Die Stadtverwaltung informiert, dass für „Zu-verschenken-Kisten“ auf dem eigenen Grundstück oder der Grundstücksmauer keine Sondergenehmigung benötigt wird. Wichtig ist, dass darauf geachtet wird, dass Gehwege, Fluchtwege und Feuerwehreinfahrten stets freigehalten werden – nicht nur für Fußgänger*innen, sondern auch für Rollstuhlfahrer*innen, Kinderwagen, ältere Personen mit Rollator und Einsatzkräfte. Bei Witterungsverhältnissen wie Regen oder starkem Wind bittet das Ordnungsamt zudem die Bürger*innen, die „Zu-verschenken-Kisten“ nicht im Freien stehen zu lassen.
Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes weisen auch auf die Alternativen zu den „Zu-verschenken-Kisten“ hin: Flohmärkte oder Flohheim, den offenen Bücherschrank am Griesheimer Marktplatz, Sachspenden-Aktionen für Menschen in Ländern, in denen aktuell Krieg herrscht oder die von einer Umweltkatastrophe betroffen sind, Online-Portale mit kostenfreier Inserat-Möglichkeit oder Gruppen in Sozialen Medien, die häufig mit „free your stuff“ gekennzeichnet sind.