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Wiederkehrende Straßenbeiträge – Stadt Griesheim verschickt Bescheide an Eigentümer*innen von Grundbesitz

Die Stadt Griesheim versendet am Freitag (4. November) die  Bescheide für die wiederkehrenden Straßenbeiträge an die Eigentümer*innen von Grundbesitz im Stadtgebiet. Hierbei handelt es sich um die Beitragsbescheide für 2021, dem dritten Jahr des insgesamt fünfjährigen Straßenbauprogramms (2019 bis 2023).

Der Beitrag entspricht überwiegend dem aus dem Vorjahr – unter Berücksichtigung des festgesetzten Beitragssatzes von 0,13 €/m². Hierbei werden künftig auch für diejenigen Grundstücke Beitragsbescheide erstellt, die nach der zwanzigjährigen Verschonungsfrist erstmals zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen werden. Der Beitrag ist am Mittwoch (7. Dezember) fällig. Sofern für die wiederkehrenden Straßenbeiträge ein SEPA-Lastschriftmandat besteht, werden die fälligen Beträge fristgerecht abgebucht. SEPA-Lastschriftmandate für eine andere Abgabenart haben für die wiederkehrenden Straßenbeiträge keine Gültigkeit.

In Zusammenarbeit mit dem von der Stadt Griesheim beauftragten Kommunaldienstleistungsunternehmen werden rund 5.800 Bescheide an die entsprechenden Empfänger*innen versandt. Grundlage der Bescheide sind die individuellen Beitragsgrundlagen, wie die Größe des Grundstücks, die Zahl der Vollgeschosse oder eine eventuelle gewerbliche Nutzung. Im Rahmen der Flächeninformationsbögen, die den Eigentümer*innen bereits im November 2019 zugeschickt worden sind, hat die Stadt Griesheim über die Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Veranlagungsfläche für die betreffenden Grundstücke informiert.

Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes von 0,13 €/m² Veranlagungsfläche wird bei der Multiplikation dieses Beitragssatzes mit der ermittelten Veranlagungsfläche bzw. mit der individuellen Eigentumsanteilsfläche die Höhe des jährlichen wiederkehrenden Straßenbeitrags für die Jahre 2019 bis 2023 ermittelt.

WISSENSWERTES
Mehr Informationen und Hintergründe zum wiederkehrenden Straßenbeitrag in Griesheim gibt es >>> hier

Wiederkehrende Straßenbeiträge sind zweckgebundene Kommunalabgaben zur Finanzierung (Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung) der öffentlichen Straßen und Plätzen. © Stadt Griesheim