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Wiederkehrende Straßenbeiträge – Stadt Griesheim verschickt vierte Bescheide an Eigentümer*innen von Grundbesitz

Nach der erstmaligen Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge im Jahr 2019 versendet die Stadt Griesheim am Freitag (22. September) die nächsten Beitragsbescheide an die Eigentümer*innen von Grundbesitz im Stadtgebiet. Hierbei handelt es sich um die Bescheide für das Jahr 2022, dem vierten Jahr des insgesamt fünfjährigen Straßenbauprogramms für die Jahre 2019 bis 2023.

In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle entspricht der Beitrag dem aus dem Vorjahr unter Berücksichtigung des festgesetzten Beitragssatzes von unverändert 0,13 €/m². Hierbei werden künftig auch für diejenigen Grundstücke Beitragsbescheide erstellt, die nach der zwanzigjährigen Verschonungsfrist erstmals zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen werden. Der Beitrag ist am Mittwoch (25. Oktober 2023) fällig. Sofern für die wiederkehrenden Straßenbeiträge ein SEPA-Lastschriftmandat besteht, werden die fälligen Beträge fristgerecht abgebucht. SEPA-Lastschriftmandate für eine andere Abgabenart haben für die wiederkehrenden Straßenbeiträge keine Gültigkeit.

„In Zusammenarbeit mit dem von der Stadt beauftragten Kommunaldienstleistungsunternehmen werden diesmal rund 6.000 Bescheide an die entsprechenden Empfänger*innen versandt. Grundlage der Bescheide sind die individuellen Beitragsgrundlagen, wie die Größe des Grundstücks, die Zahl der Vollgeschosse oder eine eventuelle gewerbliche Nutzung. Im Rahmen der Flächeninformationsbögen, die den Eigentümer*innen bereits im November 2019 zugegangen sind, hat die Stadt Griesheim über die Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Veranlagungsfläche für die betreffenden Grundstücke informiert“, erläutert Gerold Lindner vom städtischen Steuer- und Gebührenamt.

Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes von 0,13 €/m² Veranlagungsfläche wird bei der Multiplikation dieses Beitragssatzes mit der ermittelten Veranlagungsfläche bzw. mit der individuellen Eigentumsanteilsfläche die Höhe des jährlichen wiederkehrenden Straßenbeitrags für die Jahre 2019 bis 2023 ermittelt.

Für die Beantwortung offener Fragen oder für weitere Informationen zu den Bescheiden können Eigentümer*innen die Mitarbeiter*innen des Steuer- und Gebührenamts kontaktieren.

WISSENSWERTES
Mehr Informationen und Hintergründe zum wiederkehrenden Straßenbeitrag in Griesheim sind online >>> hier zu finden.

KONTAKT
Stadt Griesheim
Steuer- und Gebührenamt
Telefon: 06155 / 701-117
E-Mail: steueramtgriesheimde

Mehr Informationen und Hintergründe zum wiederkehrenden Straßenbeitrag in Griesheim gibt es online auf der städtischen Webseite. © Stadt Griesheim