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Wurde der Wasserzähler abgelesen?

Im Rahmen der Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren zum 31. Dezember 2018 baten die Stadtwerke Griesheim alle Grundstückseigentümer bzw. Verwalter und sonstigen Bevollmächtigten mit Schreiben vom 6. Dezember 2018, die jeweiligen Wasserzähler-stände abzulesen und den Stadtwerken mitzuteilen.
Dies kann auf bewährtem Wege über den Eintrag des Zählerstandes auf der beigefügten Antwortkarte und der portofreien Rücksendung bzw. der direkten Abgabe im Rathaus oder mittels der bereits bewährten Online-Erfassung erfolgen. Die Anmeldung für die Online-Erfassung erfolgt hierbei über den auf der Wasserablesekarte angedruckten QR-Code oder hier unter www.griesheim.de .
Die Stadtwerke erinnern deshalb an die Ablesung der jeweiligen Wasserzählerstände, falls dies noch nicht geschehen ist, und gewähren eine letztmalige Frist bis zum 25. Januar 2019. Sollte bis zu diesem Termin kein Zählerstand vorliegen, wird der Verbrauch geschätzt.