Barrierefreies Griesheim
Die Kommunale Behindertenbeauftragte vertritt die Belange von Menschen mit Behinderung im Sinne des Art.1 der UN Behindertenrechtskonvention (UNBRK).
Ziel und Aufgabe ist es, die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Griesheim zu vertreten und gegebenenfalls durchzusetzen. Dabei ist Grundlage dieser Arbeit, die von der Bundesrepublik Deutschland unterschriebene Behinderten- Rechtskonvention der Vereinten Nationen (UN- BRK), welche seit dem 26. März 2009 geltendes Recht in Deutschland und damit auch in Hessen ist. Ebenso das im Jahre 2004 in Kraft getretene Behinderten Gleichstellungsgesetz – für die Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Als Schwerpunkte aus der UN-Behindertenrechtskonvention sind hervorzuheben
• Bewusstseinsbildung (Art. 8 BRK)
• Unabhängiges Leben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Art. 19 BRK)
• Gestaltung des öffentlichen Raumes, Zugänglichkeit/Barrierefreiheit, (Art. 9 BRK)
• Mobilität, Verkehr (Art. 20 BRK)
• Barrierefreie Kommunikation und Information (Art. 21 BRK)
• Bildung und lebenslanges Lernen (Art. 24 BRK)
• Kultur, Freizeit und Sport (Art. 30 BRK)
Unter Leitung der ehemaligen kommunalen Behindertenbeauftragten, Frau Steinmann und dem Behindertenbeauftragten des VdK, Herrn Hornsteiner, fand die Idee der Erstellung eines „Griesheimer Aktionsplans“ rege Bereitschaft zur Mitarbeit bei interessierten Bürgern der Stadt.
So konnten zwei Arbeitsgruppen, bestehend aus Griesheimer Bürgern mit und ohne Handicap, Vertretern der politischen Parteien in Griesheim sowie Mitarbeitern der Verwaltung, gegründet werden, die sich der Problematik rund um die Themen „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“ annehmen.
Auch war es sehr wichtig, alle Bürger Griesheims in diesen Prozess einzubinden. Daher wurden diese aufgerufen, mit besonderer Aufmerksamkeit in Griesheim unterwegs zu sein, Barrieren bzw. Hindernisse, die das tägliche Leben erschweren, aufzuschreiben und an die Stadtverwaltung zu melden.
Diese „Barrieren“ werden fortlaufend gesammelt, gelistet, und darauf überprüft, Barrierefreiheit herzustellen.
Hierzu sollen alle relevanten Belange von Menschen mit Behinderung aufgeführt und nach und nach, umgesetzt werden. Der Aktionsplan wird fortlaufend aktualisiert und mündet jedes Jahr in einen Maßnahmenkatalog mit Zielvereinbarungen, die verbindlich nach Zustimmung durch die Stadt Griesheim umgesetzt werden.
Der Aktionsplan hat folgende Inhalte:
1. aufklärende und bewusstseinsändernde Aktivitäten zum Abbau mentaler Barrieren
2. barrierefreie Zugänge für Menschen mit Behinderung zu öffentlichen Informationen
3. bauliche Gestaltung und technische Ausstattung öffentlich zugänglicher Gebäude
4. barrierefreie Gestaltung der öffentlichen Verkehrsräume, Anlagen und sonstiger der Allgemeinheit zugänglicher Flächen sowie der Freizeitstätten
5. Planung im Verkehrsbereich, insbesondere im ÖPNV
6. Inklusion von Menschen mit Behinderung in Kindergärten, Schulen und sonstigen Kommunalen Bildungsstätten, Schul- und Kindergartenplanung, Beteiligung an der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendförderung
7. Maßnahmen der Kommune zur Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderung
8. Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, Unterstützung bei der Vermittlung solcher Wohnungen und Beratung über Fördermöglichkeiten
9. Beratung von Menschen mit Behinderung bei Problemen individueller Beeinträchtigung
Der inklusive Stammtisch der Stadt Griesheim unter dem Motto „ALL IN – ein Stammtisch für alle!“ findet jeden ersten Mittwoch im Monat statt. Immer um 17.30 Uhr treffen sich Menschen mit Behinderung sowie alle Interessierten, um in netter Runde aus eigener Erfahrung Tipps weiterzugeben oder einfach nur nett zu plaudern. Die Veranstaltung ist an keinen festen Ort gebunden. Wo der Stammtisch jeweils sein wird, wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Barrierefreie Einrichtungen
- Draustraße in Höhe Kirche St. Stephan
- Bessunger Straße 110 (gegenüber Dr. Harjung)
- Friedrich-Ebert-Straße (vor der Schule)
- Lilienthalstr./Groenhoffstr.
- Parkplatz Georg-August-Zinn-Haus (Bücherei)
- Parkplatz Hofmannstraße - Parkdeck
- Parkplatz Mittelweg
- Parkplatz Horst-Schmidt-Halle
- Parkplatz Groß-Gerauer Straße / Platz Bar-le-Duc
- Parkplatz Schulgasse
- Parkplatz Am Schwimmbad (Freibad)
- Parkplatz Georg-Büchner-Straße (Hallenbad)
- Parkplatz Eichendorffstraße (Friedhof)
- Parkplatz „Zöllerhannes“, Oberndorferstraße 14
- Parkplatz Sportplatz SC Viktoria Griesheim
- Georgstraße (vor Dr. Günther)
- Parkplatz Hegelsberghalle
- Sterngasse 75 (vor Hegelsberghalle)
- Parkplatz Rathaus
- Parkplatz Altenwohnheim
- Schöneweibergasse 22
- Sportplatz St. Stephan
- Parkplatz Jugendzentrum "Blue Box"
- Parkplatz Petersgasse / Ecke Schützenstraße
- Rathaus, Wilhelm-Leuschner-Straße (Aufzug befindet sich an der Wilhelm -Leuschner-Str.)
- Post, Wilhelm-Leuschner-Straße
- Hallenbad, Georg-Büchner-Straße
- Freibad, Am Schwimmbad
- Bluebox (Jugendzentrum), Dieselstraße 10
- Wagenhalle, Wilhelm-Leuschner-Straße
- Hegelsberghalle, Sterngasse
- Bürgerhaus St. Stephan, St.-Stephans-Platz
- Bürgerhaus Am Kreuz, Groß-Gerauer Straße
- Bürgerhaus „Zöllerhannes“ (mit Begleitperson)
- Grillhütte Süd, am Reitplatz
- Grillhütte West, hinter Kläranlage
- Altenwohnheim Haus Waldeck, Eichendorffstraße
- Kindergarten AWO, Sandgasse
- Kindergarten Am Kreuz, Groß-Gerauer Straße
- Kindergarten Draustraße
- Kindergarten Hofmannstraße
- Kindertagesstätte Kiefernhain
- Kindergarten Spielwiese, St.-Stephans-Platz
- Kindergarten Tannenweg
- Kindergarten Magdalenenstraße
- Georg-August-Zinn-Haus mit Bücherei, Georg-Schüler-Platz
- Horst-Schmidt-Halle
- Café „Linie 9“
Folgende Toiletteneinrichtungen sind jederzeit mit einem EURO-Schlüssel zugänglich:
- Toilettenanlage am Platz Bar-le-Duc
- Toilettenanlage Georg-Schüler-Platz
- Toilette an der Wagenhalle
Die nachfolgenden Toiletteneinrichtungen sind zu den Öffnungszeiten oder an Veranstaltungen frei zugänglich:
- Toilette im Rathaus (barrierearm)
- Toilette im Hallenbad (barrierefrei)
- Toilette im Haus Waldeck (barrierefrei)
Nahezu alle Haltestellen der HEAG-Straßenbahnlinien 9 und 4 sind in Griesheim barrierefrei und ermöglichen einen ebenerdigen Einstieg in Niederflurfahrzeuge.
- Stellen und Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen:
- B 26 Jahnstraße
- B 26 Kantstraße
- B 26 Freiligrathstraße
- B 26 Schillerstraße
- B 26 Hofmannstraße
- B 26 Schöneweibergasse / Hahlgartenstraße
- B 26 Groß-Gerauer Strasse / Pfungstädter Straße
- B 26 Pfützenstrasse / Oberndorferstraße
- B 26 / L 3303 Westring
- Fußgängerüberwege und Kreuzungen mit einer Bordsteinhöhe von 3 cm:
-an sämtlichen Fußgängerüberwegen und Querungshilfen der Ortsdurchfahrt B 26 sind Bordsteine abgesenkt worden
- beim Bau der Entlastungsstraße „Nordring“ wurden an allen Einmündungen bzw. Kreuzungen mit dem gemeinsamen Fuß- und Radweg von der Pfützenstraße bis zur Bunsenstraße alle Bordsteine abgesenkt
- am „Kreisel Nordring / Weiterstädter Weg“ sind an Rad- und Gehwegquerungen die Bordsteine abgesenkt
- und innerorts wurden und werden, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen, die Bordsteine abgesenkt.
- Südring von L 3303 bis Lindenstraße
- Westring - zusätzlich Pflasterung mit Blindenleitsystem
- Elbestraße (mit Neubaugebiet Nord V) - zusätzlich Pflasterung mit Blindenleitsystem
Behindertenbeauftragte der Stadt Griesheim
Stadtverwaltung Griesheim
- Behindertenbeauftragte der Stadt Griesheim
Heike Maschke
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-105
Telefax: 0 61 55 / 701-216
heike_maschke@~@griesheim.de
Liefer- und Gebäudeanschrift:
Im Leuschnerpark 4
64347 Griesheim
