Kulturfolger - Wildtiere in der Stadt
Als Kulturfolger bezeichnet man Wildtiere, die Menschen in die Städte folgen. Dazu gehören beispielsweise Ratten, Tauben und die invasive Art der Waschbären.
Diese Tierarten gehören in deutschen Städten inzwischen zum Alltag und vermehren sich stark. Gleichzeitig gehen mit ihnen verschiedene Gefahren für Gesundheit und Infrastruktur einher.
Ratten - in der Stadt und im Kanal

Ratten können eine Vielzahl von Krankheiten übertragen, darunter Tollwut, Tuberkulose, Hepatitis und Salmonellose. Dabei birgt nicht nur der direkte Kontakt zum Tier Risiken sondern auch deren Ausscheidungen oder Dreck, der mit Kot verseucht ist.
Griesheim nutzt seit 2023 ein fortlaufendes Monitoring, um die Entwicklung der Rattenbestände zu beobachten. Wie in vielen anderen deutschen Städten verfügt Griesheim über eine fast flächendeckende Population von Ratten. Diese leben primär in den Abwasserkanälen, werden aber für Bürgerinnen und Bürger sichtbar, wenn sie an der Oberfläche auf Futtersuche gehen.
Prävention - Wie kann man einen Rattenbefahl vorbeugen?
Ratten werden von Nahrungsresten angelockt und halten sich immer dort auf, wo sie Futter finden. Um Ratten zu vermeiden, müssen Lebensmittel ordnungsgemäß entsorgt werden, dabei gilt:
- Mülleimer geschlossen halten, unter Umständen mit Schlössern verschließen
- Gelbe Säcke fest verschlossen & an für Ratten unerreichbaren, geschlossenen Orten lagern
- Keine Essensreste in der Toilette entsorgen.
- Keinen Müll in Parks und Pflanzbeeten werfen.
Besonders kritisch ist dabei die Entsorgung von Lebensmitteln über die Toilette. Diese entwickeln im Kanal Duftstoffe, die Ratten anlocken. Im schlimmsten Fall kann dies sogar dazu führen, dass Ratten dem Duft zu seiner Quelle folgen und durch die Leitung bis zur Toilette oder sogar in die Wohnung klettern. Lebensmittel sollten daher immer im Biomüll, oder in einigen Fällen auch Restmüll, entsorgt werden.
Rattenbeschwerden melden
Für die Bekämpfung von Ratten auf privatem Grund sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verantwortlich. Mieterinnen und Mieter müssen das Problem daher zunächst an ihre Vermieterin oder ihren Vermieter melden.
Rattensichtungen an öffentlichen Orten können über den Mängelmelder an die Stadt weitergegeben werden.
