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Bauleitplanung

Hier finden Sie die Termine der aktuellen Veröffentlichungen von Bauleitplänen sowie die Bekanntmachung von rechtskräftigen Bebauungsplänen.

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Veröffentlichung von Bauleitplänen

Bebauungspläne

Zurzeit befinden sich keine Bebauungspläne in der Offenlage.

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Rechtskräftige Bebauungspläne

"An der Flughafenstraße – 2. Änderung" (Bplan 1)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.02.2020 den Bebauungsplan "An der Flughafenstraße – 2. Änderung" (Bplan 1) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 den Bebauungsplan "Am Hegelsberg – 6.Änderung" (Bplan 6) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße – Neufassung I" (Bplan 19)  gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 02.07.2020 den Bebauungsplan "August-Bebel-Straße/ Hahlgartenstraße/ Karlstraße/ Bessunger Straße – 3. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der am 02.07.2020 gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Bekanntmachung rechtskräftige Bebauungspläne
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.09.2019 den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/Parsevalstraße/Jahnstraße/Am Schwimmbad – 7. Änderung" (Bplan 26) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße – 2. Änderung“ (Bplan 32) in der Fassung vom 15.08.2023 nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße – 2. Änderung“ (Bplan 32) wird mit beiliegender Begründung, Artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung und Schalltechnischer Untersuchung während der allgemeinen Dienststunden im Foyer des Stadtbauamtes im Rathaus Griesheim, 1. OG, Wilhelm-Leuschner-Straße 75 in 64347 Griesheim zur dauerhaften Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, der Artenschutzrechtlichen Potenzialbewertung und der Schalltechnischen Untersuchung ergänzend in das Internet eingestellt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/ August-Bebel-Straße/Bessunger Straße/ Friedrich-Ebert-Straße - 1.Änderung" (Bplan 32-1.Ä)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.12.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/August-Bebel-Straße/ Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1.Änderung" (Bplan 32-1.Ä) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.

"Rübgrund IV – 11. Änderung" (Bplan 65)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.09.2020 den Bebauungsplan "Rübgrund IV – 11. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

"Wohngebiet Südwest - 8. Änderung" (Bplan 102)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 11.07.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest - 8. Änderung", bestehend aus dem Entwurf der Planzeichnung mit Textteil zum Bebauungsplan sowie dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf zum Vorhaben und Erschließungsplan, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 7. Änderung" (Bplan 102 – 7. Ä)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 07.04.2022 den Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 7. Änderung", bestehend aus den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 6. Änderung" (Bplan 102)Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 11.02.2021 den Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 6. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

"Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf – 2. Änderung" (Bplan 105 - 2. Änderung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 den Bebauungsplan "Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf – 2. Änderung" (Bplan 105 - 2. Änderung) gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Gemäß § 10 Abs.3 BauGB ist der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung sowie grünordnerischen Festsetzungen mit der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.02.2019 den Bebauungsplan "Zwischen Flughafenstraße
und Im Dürren Kopf - 1. Änderung" gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.

Bebauungsplan "St.-Stephan" (Bplan 115)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.02.2016 den Bebauungsplan "St.-Stephan" (Bplan 115), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.Aufgrund der Bekanntmachung ist die Satzung damit ab 19.03.2016 in Kraft. Der Magistrat der Stadt Griesheim hat am 14.09.2020 beschlossen, eine radaktionelle Klarstellung in den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes "St.-Stephan" (Bplan 115) vorzunehmen. Die Änderungen sind rot markiert. Aufgrund der Bekanntmachung der redaktionellen Klarstellung ist die Änderung damit ab 23.02.2021 in Kraft.

 

 

Bebauungsplan "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.02.2016 den Bebauungsplan "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Aufgrund der Bekanntmachung ist die Satzung damit ab 19.03.2016 in Kraft.
Der Magistrat der Stadt Griesheim hat am 14.09.2020 beschlossen, eine radaktionelle Klarstellung in den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116) vorzunehmen. Die Änderungen sind rot markiert.
Aufgrund der Bekanntmachung der redaktionellen Klarstellung ist die Änderung damit ab 23.02.2021 in Kraft.


BürgerGIS - Infos zu Festsetzungen in Bebauungsplänen

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über das Geografische Informationssystem - kurz BürgerGIS - des Landkreises über die Festsetzungen zu einem Bebauungsplan zu informieren. Hier werden Zeichnungen, Festsetzungen und Dokumente aufgezeigt, die aktuell vorliegen.

Folgen Sie diesem Link und schauen sich das Anleitungsvideo an:
https://www.ladadi.de/bauen-umwelt/bauaufsicht/grundstuecksinformationen.html

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Dienstags        7.30 - 12.30 Uhr    13.30 - 16.30 Uhr
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