Satzungsrecht der Stadt Griesheim
Die folgenden Satzungen und Richtlinien werden an dieser Stelle als sogenannte Lesefassungen bereitgestellt. Dies bedeutet, dass zur besseren Lesbarkeit auch Änderungen eingearbeitet wurden, so dass der aktuelle Rechtsstand im Text vorhanden ist. Diese Lesefassungen wurden mit besonderer Sorgfalt angefertigt, sind aber hierdurch nicht rechtsverbindlich. Es gilt jeweils die gedruckte, ausgefertigte und veröffentlichte Form der jeweiligen Satzung.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Hauptamt der Stadt Griesheim.