Ausländerbeirat

Ausländerbeiratswahl vom 14. März 2021

Am 14. März 2021 wurde in Griesheim der Ausländerbeirat gewählt. Das Ergebnis können Sie hier einsehen:

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§84ff. HGO - Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind. Hierunter fällt auch Griesheim mit etwa 5.500 nicht-deutschen Bürgerinnen und Bürgern. Ein Ausländerbeirat wird für 5 Jahre gewählt.

Was ist die Aufgabe des Ausländerbeirats?
Die zentrale Aufgabe des Ausländerbeirats ist, die kommunalen Organe in jenen Fragestellungen zu beraten, die in besonderer Weise die ausländische Bevölkerung der Gemeinde betreffen. Bei der Beratung hat er sich von den Interessen dieser Bevölkerungsgruppe leiten zu lassen. 

Wie wird der Ausländerbeirat gewählt?
Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen. Die Besonderheit ist, dass nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere auch Europäische Unionsbürgerinnen und -bürger, wahlberechtigt sind. Doppelstaaterinnen und -staater mit deutschem und ausländischem Pass dürfen den Ausländerbeirat nicht wählen.

Wer kann in den Ausländerbeirat gewählt werden?
Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die:
-    Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
-    seit mindestens drei Monaten in Griesheim den Hauptwohnsitz haben
-    Deutsche sind, die eine andere oder weitere Staatsbürgerschaft hatten oder haben

Was ist bei der Ausländerbeiratswahl noch zu beachten?
Es können nur Personen gewählt werden, die über sogenannte Wahlvorschläge eine Liste mit wählbaren Personen formell bei der Stadt Griesheim eingereicht haben. 
Hier sind strenge formale Anforderungen nach der Hessischen Gemeindeordnung und anderer wahlrechtlicher Vorschriften zu beachten. Unter anderem benötigen die Wahlvorschlagslisten mehrere Unterstützungsunterschriften.

Findet auf jeden Fall eine Ausländerbeiratswahl statt?
Werden keine Wahlvorschläge für eine Ausländerbeiratswahl eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländerbeiratswahl nicht statt. 
In diesen Fall muss die Stadt Griesheim dann eine Integrations-Kommission bilden.

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Das Amt für Soziales ist ab dem 24.2.2025 umgezogen.

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Kontakt Ausländerbeirat
 

E-Mail:auslaenderbeirat@~@stadt-griesheim.de


Weitere Informationen finden Sie hier:

-    AGAH – Landesausländerbeirat: 
https://www.agah-hessen.de/

-    Landeswahlleitung Hessen:
https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/auslaenderbeiratswahlen

-    Hessische Gemeinde-Ordnung §§84ff. :
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005V26P84