Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten und weiteren Beigeordneten (§ 65 Abs. 1 HGO). Die Mitglieder des Magistrates werden mit Ausnahme des von den Bürgern zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden (§ 72 Abs. 1 HGO).
- Baukommission
- Betriebskommissionen für das Haus Waldeck
- Runder Tisch Wirtschafts- und Landwirtschaftsfragen
- Präventionsrat
- Kommission für Generationengerechtigkeit und Gleichstellung
- Verschwisterungskomitee
- Zwiebelmarktkomitee
- Runder Tisch Landschaftsgestaltung
Herr
Bürgermeister
Geza Krebs-Wetzl
Herr
1. Stadtrat
Klaus Rinecker
Frau
Stadträtin
Despina Aslanidou
Herr
Stadtrat
Robert Birli
Herr
Stadtrat
Werner Grimm
Herr
Stadtrat
Matthias Hoss
Herr
Stadtrat
Timo Jovanovic
Herr
Stadtrat
Walter Keller
Herr
Stadtrat
Konrad Rampelt
Frau
Stadträtin
Christine Stecklum-Mühle
Herr
Stadtrat Michael Thuleweit