Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten und weiteren Beigeordneten (§ 65 Abs. 1 HGO). Die Mitglieder des Magistrates werden mit Ausnahme des von den Bürgern zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden (§ 72 Abs. 1 HGO).
- Baukommission
- Betriebskommissionen für das Haus Waldeck
- Runder Tisch Wirtschafts- und Landwirtschaftsfragen
- Präventionsrat
- Kommission für Generationengerechtigkeit und Gleichstellung
- Verschwisterungskomitee
- Zwiebelmarktkomitee
- Runder Tisch Landschaftsgestaltung

Herr
Bürgermeister
Geza Krebs-Wetzl

Herr
1. Stadtrat
Klaus Rinecker

Herr
Stadtrat
Robert Birli

Herr
Stadtrat
Martins Cifersons

Herr
Stadtrat
Bernd Hörtz

Herr
Stadtrat
Karl-Heinz Hoffmann

Herr
Stadtrat
Matthias Hoss

Frau
Stadträtin
Dr. Karla Jessen

Herr
Stadtrat
Sigurd Koch

Herr
Stadtrat
Rüdiger Mey

Frau
Stadträtin
Marita Scheer-Schneider