Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten und weiteren Beigeordneten (§ 65 Abs. 1 HGO). Die Mitglieder des Magistrates werden mit Ausnahme des von den Bürgern zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden (§ 72 Abs. 1 HGO).
- Baukommission
- Betriebskommissionen für das Haus Waldeck
- Runder Tisch Wirtschafts- und Landwirtschaftsfragen
- Präventionsrat
- Kommission für Generationengerechtigkeit und Gleichstellung
- Verschwisterungskomitee
- Zwiebelmarktkomitee
- Runder Tisch Landschaftsgestaltung

Herr
Bürgermeister
Geza Krebs-Wetzl

Herr
1. Stadtrat
Klaus Rinecker

Frau
Stadträtin
Despina Aslanidou

Herr
Stadtrat
Robert Birli

Herr
Stadtrat
Werner Grimm

Herr
Stadtrat
Matthias Hoss

Herr
Stadtrat
Timo Jovanovic

Herr
Stadtrat
Walter Keller

Herr
Stadtrat
Konrad Rampelt

Frau
Stadträtin
Christine Stecklum-Mühle

Herr
Stadtrat Michael Thuleweit