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Rathaus

Information zu Öffnungszeiten und Kontaktdaten der einzelnen Fachbereiche

Hier finden finden Sie die Öffnungszeiten, Bankverbindungen und das Organigramm sowie Kontaktdaten der verschiedenen Fachbereiche und Ämter mit ihren Aufgabengebieten. (Öffentliche Sprechzeiten entsprechen den Dienstzeiten)

Stadtverwaltung Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Tel. 06155/ 701- 0
Fax 06155/ 701-216
infogriesheimde

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag07.00 - 12.30 Uhr13.30 - 16.30 Uhr
Dienstag07.30 - 12.30 Uhr13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag07.30 - 12.30 Uhr13.30 - 18.00 Uhr
Freitag07.30 - 12.30 Uhr
Sie möchten für Ihren Besuch im Rathaus einen Termin vereinbaren?
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Bankverbindungen der Stadtverwaltung Griesheim:

Frankfurter Volksbank eG
IBAN DE70 5019 0000 0000 2009 21
SWIFT-BIC       FFVBDEFFXXX
Sparkasse Darmstadt
IBAN       DE84 5085 0150 0027 0013 00
SWIFT-BICHELADEF1DAS

Fachbereiche, Ämter und deren Aufgaben

Organisatorisch gliedert sich die Stadtverwaltung in 7 Fachbereiche und einen Eigenbetrieb, welche die kommunalen Aufgaben vor Ort ausführen.
Organigramm zum Download (PDF)

Fachbereich I - Zentrale Dienste

Fachbereich I - Zentrale Dienste

Stadtverwaltung Griesheim
Hauptamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

hauptamtgriesheimde
Zimmer: 222 - 226 (1. Stock)

Telefon: 0 61 55 / 701-199
Telefon: 0 61 55 / 701-205


Hauptamt

Dem Hauptamt ist das Sekretariat von Herrn Bürgermeister Krebs-Wetzl direkt angegliedert. Abteilungsübergreifende Koordinierungs- und Organisationsangelegenheiten werden durch das Hauptamt als zentrale Stelle ausgeführt. Weiterhin zählen zum Hauptamt auch der zentrale Einkauf, EDV und Computerangelegenheiten, die Telefonzentrale, die hausinterne Druckerei, der Bote und das Stadtarchiv.

Zu der Sachbearbeitung des Hauptamtes gehören weiterhin :

 

  • Organisationangelegenheiten
  • Gesamt-Projekt-Steuerung
  • Sekretariat des Bürgermeisters
  • Parlamentarisches Büro für die städtischen Gremien:
    Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse, Magistrat, Kommissionen, Beiräte und Komitees
  • Übernahme und Organisation des Sitzungs- und Protokolldienstes
  • Pflege der Stadtrechtssammlung
  • Beschaffung und Ausgabe von Büro- und Verbrauchsmaterial, Büroeinrichtungen
  • Empfang / Telefonzentrale
  • Computer- / EDV–Betreuung /Telekommunikation
  • Hausdruckerei und Kopiersysteme
  • Hausmeister Rathaus
  • Postzustellung, Posteingang und Postverteilung
  • Standortförderung
    - Unterstützung bei Gewerbeansiedlungen
    - Betreuung der ortsansässigen Unternehmen
    - Internetbreitbandverfügbarkeit und Glasfaserausbau
  • Stadtmarketing
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Internetpräsenzen
  • Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
  • Tourismus
  • Stadtgeschichte, Kontaktstelle zum Heimatmuseum
    - Bildung, Erschließung, Verwahrung und Pflege der Bestände des Zwischenarchivs und des Historischen Archivs, Archivnachfrage
    - Digitalisierung von historischem Fotomaterial und Anlegen einer Foto-Datenbank
    - Luftbildprodukte
    - Pressedokumentation
  • Kommunale Ehrungen
  • Datenschutz (Umsetzung der Vorgaben)
  • Digitale Geoinformationen
  • Städtepartnerschaft mit Gyönk, Pontassieve, Bar-le-Duc
  • Städtefreundschaft mit Wilkau-Haßlau

 

 

Fachbereich I - Zentrale Dienste

Stadtverwaltung Griesheim
Personalamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-303 (bis -310)
Telefax: 0 61 55 / 701-320

personalamtgriesheimde
Zimmer: 304 - 308 (Dachgeschoss)


Personalamt

Das Personalamt ist die für den Personalbereich zuständige Abteilung und nimmt damit in der Innenwirkung zentrale Servicefunktionen (z.B. Einstellungen) für alle Abteilungen der Stadt Griesheim und ihrer Betriebe wahr.

Das Personalamt wirkt auch nach außen, in dem es Stellenanzeigen veröffentlicht, die eingehenden Bewerbungen prüft, Vorstellungsgespräche organisiert und Auskünfte über offene Stellen erteilt.

Das Personalamt bereitet die Einstellungen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, verwaltet die mit der Beschäftigung der Personen notwendigen Daten und Schriftstücke, berechnet und zahlt deren Gehälter aus und ist Ansprechpartner für alle sonstigen Angelegenheiten der rund 500 bei der Stadt Griesheim beschäftigten Personen.

Darunter fallen alle voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung einschließlich aller Außenstellen und des Eigenbetriebes Haus Waldeck.

Hinzu kommen noch Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Aushilfskräfte, Personen in Eingliederungs- oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Personen im Bundesfreiwilligendienst.

Die Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller oben genannten Beschäftigten stellt einen Schwerpunkt der Aufgaben des Personalamtes dar.

Dabei sind die gesetzlichen und tariflichen Rechtsgrundlagen (Arbeitsgesetze, Beamtengesetze, Tarifverträge) anzuwenden und zu beachten.

Zu den Aufgaben des Personalamts gehören im Wesentlichen:

  • Einstellungen (inkl. Stellenausschreibungen, Durchführung von Bewerberauswahlverfahren, Vorbereitung der Magistratsbeschlüsse, Ausfertigung der Arbeitsverträge und Urkunden, tarifliche Eingruppierungen, Festsetzung der Bezüge)
  • Kündigungen und Ruhestandsversetzungen, Pensionsangelegenheiten, Altersteilzeitvereinbarungen
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat, der Frauenbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung
  • Koordination der arbeitsmedizinischen, betriebsärztlichen Betreuung, der Arbeitssicherheit und des Arbeitssicherheitsausschusses
  • Stellenpläne, Personalkostenkalkulation für Haushalt
  • Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen
  • Datenschutz (Datenschutzbeauftragter Thomas Dörr, Stellvertreter Daniel Oberth)
  • Ausbildungen, Fortbildungen und betriebsinterne Schulungen
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Familienkasse (Kindergeld für Beschäftigte der Stadt Griesheim)
  • Beitrags- u. Meldewesen betreffend Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Zusatzversorgungskasse, Beamtenversorgungskasse)
  • Führung der Personalakten, Urlaubskartei, Urlaubsanträge, Arbeitszeiterfassung (Gleitzeiterfassung)
  • Reise- und Fahrtkostenabrechnungen, Beihilfeanträge, Nebentätigkeiten, Dienstjubiläen, Dienstausweise
  • Arbeitszeugnisse, Arbeitsbescheinigungen
  • Meldung von Arbeitsunfällen an die zuständigen Berufsgenossenschaften
  • Angelegenheiten und Verwaltung der Personen im Bundesfreiwilligendienst
  • Dienstaufsichtsbeschwerden
  • Betriebliches Vorschlagswesen (Verbesserungsvorschläge)
  • Vergabe von Praktikumsplätzen
  • Mitwirkung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Fachbereich II - Finanzen

Fachbereich II - Finanzen

Stadtverwaltung Griesheim
Stadtkasse
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701- 317
Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: finanzwirtschaft@griesheim.de


Finanzwirtschaft

Die Finanzwirtschaft beinhaltet sämtliche Tätigkeiten, die sich auf die Finanzen der Stadt auswirken.

Im Einzelnen beinhaltet dies folgende Aufgabenstellungen:

  • Haushalts- und Finanzplanung
  • Budgetierung
  • Überwachung, Steuerung und Sicherstellung des Haushalts- und Budgetvollzugs
  • Wirtschaftliches Kredit- und Schuldenmanagement
  • Beteiligungsmanagement
  • Koordination mit dem Eigenbetrieb der Stadt
  • Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen
  • Kommunaler Finanzausgleich
  • Aufgaben der Kommune als Steuerschuldnerin (Zahlung von Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer,
    Gewerbesteuerumlage etc.)
  • Geld- und Sachspenden
  • Finanzbuchhaltung mit Nebenbuchhaltungen
  • Jahresabschluss
  • Controlling
  • Abrechnung der wirtschaftlichen Betriebe gewerblicher Art
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Festsetzung und Erhebung von Steuern und Beiträgen
  • Kalkulation, Festsetzung und Erhebung von Gebühren
  • Abwicklung des gesamten städtischen Zahlungsverkehrs
  • Prüfung und Verwaltung der Belege
  • Wirtschaftliche Verwaltung der Kassenmittel
  • Verwahrungen
  • Zwangsweise Beitreibung öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Geldforderungen

Ziele

Führung einer wirtschaftlichen und rechtmäßigen Haushaltswirtschaft, sowie zügige und zeitnahe Realisierung der Einnahmen und Ausgaben

Zielgruppe

Bürgerinnen und Bürger, externe Behörden und Ämter (Vollstreckungsbehörde, Kommunalaufsicht etc.),
politische Entscheidungsträger / Gremien der Stadt

Die Stadtkasse

Die Stadtkasse nimmt alle Kassengeschäfte der Stadtverwaltung und auch sogenannte fremde Kassengeschäfte war. Dazu gehören vor allem die Annahme von Einnahmen und die Leistung von Ausgaben und die Verwaltung der Kassenmittel. Gerade die Überwachung der Bankkonten mit einer täglichen Durchsicht der Kontoauszüge ist erforderlich um eine rentierliche Anlage der lfd. Geldmittel zu gewährleisten und die Liquidität der Stadtkasse sicherzustellen.

Zu der Sachbearbeitung der Stadtkasse gehören weiterhin :

  • Abwicklung des gesamten städtischen Zahlungsverkehrs (Stadt + Stadtwerke)
  • Kontenführung
  • Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Mahnwesen, Vollstreckung, Betreibung von Forderungen
  • Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Spenden für die Stadt Griesheim
  • Monats- Vierteljahres und Jahresabschlüsse
  • Jahres und Schuldenstatistik
  • Verkauf von Müllsäcke, Biotüten, Stadt Griesheim Artikel usw.
  • Überprüfung der Annahme- und Auszahlungsanordnungen, Bearbeitung und anschließende Archivierung

Fachbereich II - Finanzen

Stadtverwaltung Griesheim
Steuer- und Gebührenamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-120
Telefon: 0 61 55 / 701-121
Telefax: 0 61 55 / 701-216

E-Mail: steueramtgriesheimde
Zimmer: 107 - 111 (Erdgeschoss)


Steuer- und Gebührenamt

Der größte Aufgabenbereich des Steuer- und Gebührenamts besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Dies allein stellt bereits einen relativ hohen Arbeitsaufwand dar. Der Abteilung obliegen weiterhin die Friedhofsverwaltung sowie der kaufmännische Bereich der Stadtwerke, so dass in diesem Amt vielfältige Teilbereiche abgedeckt werden und zahlreiche Schnittstellen mit anderen Ämtern bestehen.

Ein großer Teil der Aufgaben des Steuer- und Gebührenamts umfasst die gemeindlichen Abgaben. Gegen Ende eines jeden Jahres werden von dort die Karten zur Selbstablesung der Wasserzähler für die Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren versandt. Nach der Erfassung der Daten durch die Kunden über die Online-Zählerstandmeldung bzw. durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt ergehen am Anfang des darauffolgenden Jahres die entsprechenden Gebührenbescheide. Mit diesen Bescheiden werden im Regelfall die Beträge für die Wasser- und Abwassergebühren festgesetzt. Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt mit separaten Bescheiden.

Zahlreiche Vorsprachen beim Steuer- und Gebührenamt betreffen auch An-, Um- oder Ab-meldung von Müllgefäßen, die in Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) bearbeitet werden. Darüber hinaus erfolgt die Beratung der Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Abfallbeseitigung. Die Festsetzung der Abfallgebühren obliegt dem ZAW.
Ein weiterer bedeutsamer Aufgabenbereich stellt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, von Wasser- und Abwasserbeiträgen sowie seit dem 1. Januar 2013 auch die Erhebung von Straßenbeiträgen dar. Im Rahmen eines Projekts wurde die Umstellung von den zuvor erhobenen einmaligen Straßenbeiträgen auf die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen umgesetzt. Die neue Satzung ist seit dem 01. Januar 2019 in Kraft.


Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung des Steuer- und Gebührenamtes:


  • Berechnung und Festsetzung der Gemeindesteuern
    • Grundsteuer A und B
    • Gewerbesteuer
    • Hundesteuer
    • Spielapparatesteuer
  • Erhebung von Beiträgen
    • Wasserbeiträge
    • Abwasserbeiträge
    • Erschließungsbeiträge
    • Wiederkehrende Straßenbeiträge
  • Festsetzung der Benutzungsgebühren
    • Wassergebühren
    • Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteil unter Berücksichtigung der versiegelten Grundstücksflächen)
    • Alljährliche Wasser- und Abwassergebührenabrechnung
  • Grundbesitzabgaben
    • Eigentumsumschreibungen
    • Adressänderungen
    • Einzugsermächtigungen
  • Abfallbeseitigung
    • An-, Um- und Abmeldungen von Müllgefäßen
    • Ansprechstelle für Wertstoffcontainer
    • Abfallberatung
  • Friedhofsverwaltung
  • Kaufmännischer Bereich der Stadtwerke
  • Bearbeitung von Stundungsanträgen

Fachbereich II - Finanzen

Stadtwerke Griesheim
Am Bahnhof 22
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-555
Mobil: 0175 / 22 90 547
Telefax: 0 61 55 / 701-559

stadtwerkegriesheimde

Der Verwaltungsbereich befindet sich im Rathaus
Steuer- und Gebührenamt
Wilhelm-Leuschner-Straße  75
64347  Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-115
Telefax: 0 61 55 / 701-216

 

 

 


Die Stadtwerke Griesheim

Die Stadtwerke übernehmen die Wasserverteilung vom Wasserwerk bis zur Wasseruhr in Griesheim.

  • Übernahme des Trinkwassers an sechs Übergabestationen von der Hessenwasser GmbH und Co. KG
  • Überwachen der Wasserqualität
  • Neubau von Trinkwasserleitungen
  • Unterhaltung der Hauptleitungen
  • Herstellen von Hausanschlüssen
  • Unterhaltung der Anschlussleitungen
  • Ständige Drucküberwachung durch den Einsatz mobiler Druckschieber
  • Austausch der Wasserzähler nach der Eichordnung alle 6 Jahre
  • Bau und Unterhaltung von Hydranten im Ortsnetz für den Brandschutz
  • Bau- und Unterhaltung von Hydranten in der Feldgemarkung für den Brandschutz der Aussiedlerhöfe
  • Anbringen und Unterhalten von Schieber- und Hydrantenschildern
  • Überprüfung und Unterhaltung der Notbrunnen für die Notversorgung der Bürger mit Wasser

Der Verwaltungsbereich befindet sich im Rathaus
Wilhelm-Leuschner-Straße  75
64347  Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-118
Telefax: 0 61 55 / 701-216

Fachbereich II - Finanzen

Stadtverwaltung Griesheim
Forderungsmanagement
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-116 (nur vormittags)
Telefax: 0 61 55 / 701-216

forderungsmanagementgriesheimde
Zimmer: 302 (Dachgeschoss)


Das Forderungsmanagement ist die beauftragte Stelle der Stadtkasse Griesheim als zuständige Vollstreckungsbehörde.
In diesen Bereich des Mahnwesens fallen alle bereits gemahnten städtischen Forderungen, die nicht durch Zahlung erledigt wurden.

Hierzu gehören

-     Vollstreckung der offenen Forderungen
-     Einleitung und Überwachung sämtlicher Beitreibungsmaßnahmen
-     Zwangssicherungshypotheken
-     Zwangsversteigerungen
-     Insolvenzangelegenheiten
-     Niederschlagungen und Erlasse

Als kreisangehörige Kommune werden die Vollstreckungshilfeersuchen zur Beitreibung an den Landkreis Darmstadt-Dieburg weitergeleitet.
Falls Sie von dort eine Vollstreckungsankündigung erhalten, bitten wir diese auch an den Landkreis zu bezahlen.

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Stadtverwaltung Griesheim
Ordnungsamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-223
Telefax: 0 61 55 / 701-222

ordnungsamtgriesheimde
Zimmer: 204 - 208 (1. Stock)


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt betreut folgende Sachgebiete:

  • Allgemeines Gefahrenabwehrrecht
  • Immissions- und Abfallrecht, Infektionsschutz
  • Straßenverkehrsbehörde, Straßen- und Wegerecht, Personenbeförderungsrecht
  • Gewerbe- und Gaststättenwesen
  • Wochenmarkt
  • Fundamt
  • Jagd- und Fischereiwesen
  • Feldschutz
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Überwachung des ruhenden und fließenden (Geschwindigkeit und Rotlicht) Straßenverkehrs
  • Sozialpädagogische Kooperationsstelle (örtliche Schulen - Polizei - Ordnungsamt)
  • kommunaler Präventionsrat
  • Freiwilliger Polizeidienst
  • Graffiti-Beauftragter
  • Wahlbüro für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, Ausländerbeiratswahlen, Volksabstimmungen

 

 

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Stadtverwaltung Griesheim
Einwohnermeldeamt / Standesamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Einwohnermeldeamt
Telefon: 0 61 55 / 701-144
Telefax: 0 61 55 / 701-146
einwohnermeldeamtgriesheimde
Zimmer: 114 -116 (Erdgeschoss)

Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erfolgt die Vorsprache im Einwohnermeldeamt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung!

Zur Terminbuchung geht es hier entlang>>


Einwohnermeldeamt

Mit dem Einwohnermeldeamt hat eigentlich jeder, der in Griesheim lebt, schon einmal Kontakt gehabt, da jeder an seinem Wohnort gemeldet sein muss und deutsche Staatsangehörige einen gültigen Bundespersonalausweis / Reisepass benötigen.

Das Einwohnermeldeamt ist die Abteilung mit dem meisten Publikumsverkehr im Rathaus.

Unter den Bereich "Meldewesen" fallen die Anmeldungen, Abmeldungen, Ummeldungen, die man innerhalb zwei Wochen vornehmen muss. Zieht man innerhalb Deutschlands mit Hauptwohnsitz um, braucht man sich nur am neuen Wohnort anzumelden, die Abmeldung erfolgt dann automatisch.

Eine Ummeldung erfolgt, wenn man innerhalb von Griesheim umzieht.
Es ist eine Wohnungsgeberbescheinigung bei jeder An- und Ummeldung vorzulegen. Diese können Sie hier als PDF-Dokument downloaden.
Wohnungsstatuswechsel heißt, man erklärt seine bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung.

Abmeldungen eines bestehenden Nebenwohnsitzes muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.

Zu der Sachbearbeitung des Einwohnermeldeamtes gehören :

  • An-, Ab- und Ummeldungen, Wohnungsstatuswechsel sowie Abmeldungen ins Ausland
  • Pflege der Meldedatei (Erfassung von Geburten und Sterbefällen, Meldungen anderer Einwohnermeldeämter)
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Beantragung von Gewerbezentralregisteranfragen
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Bundespersonalausweise  (auch vorläufige)
  • Reisepässe (auch vorläufige)
  • Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen
  • Erstellen von Statistiken
  • Änderung der Kraftfahrzeugscheine bei Umzügen innerhalb des Landkreises
  • Ausgabe von Briefwahlunterlagen bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, Ausländerbeiratswahlen, Volksabstimmungen
  • Beglaubigungen von Unterschriften
  • Zeugnisbeglaubigungen
  • Kirchenaustritt
  • Erteilungen von Reisevollmachten bei minderjährigen Kindern

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Stadtverwaltung Griesheim
Einwohnermeldeamt / Standesamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Standesamt
Telefon: 0 61 55 / 701-125
Telefon: 0 61 55 / 701-126
Telefax: 0 61 55 / 701-216
standesamtgriesheimde
Zimmer: 117 - 118 (Erdgeschoss)


Standesamt

Das Standesamt als Abteilung im Rathaus ist mit seinen Aufgaben eigentlich recht bekannt. Man verbindet mit diesem Amt hauptsächlich die Eheschließungen und die Ausstellung von diversen Urkunden.

Weitere Aufgaben und zusätzlichen Arbeitsaufwand erfährt das Standesamt in Bezug auf verschiedene Personenstandsangelegenheiten mit Anwendung von umfangreichen gesetzlichen Regelungen bzw. ausländischen Rechtsvorschriften und Korrespondenz mit ausländischen Behörden. Gerade die in den verschiedenen Ländern oft sehr unterschiedlichen Regelungen machen die Arbeit zusätzlich kompliziert. In Griesheim finden jährlich ca. 110 Trauungen statt.

Zu der Sachbearbeitung des Standesamt gehören weiterhin :

  • Anmeldung, Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen
  • Beurkundung von Geburten
  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Bearbeitung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • Beurkundung von Vater- und Mutterschaftsanerkenntnissen
  • Beurkundung der Namensführung
  • Namenserteilungen
  • Ausstellung von Urkunden
  • Prüfung von ausländischen Adoptions- und Scheidungsverfahren
  • Mitwirkung und Eintragung von gleichgeschlechtlichen Ehen
  • Bearbeitung der behördlichen Vornamensänderungen
  • Mitwirkung bei behördlichen Familiennamensänderungen
  • Erledigung der Ortsgerichtsangelegenheiten (Sterbefallsanzeigen)
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Ausland

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Stadtverwaltung Griesheim
Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 8257 463
Telefon: 0 61 55 / 8258 828
Telefax: 0 61 55 / 701-222

ordnungsamtgriesheimde


Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk

Im Bereich Geschwindigkeitsüberwachung wurde ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk zusammen mit Mühltal, Ober-Ramstadt, Erzhausen, Roßdorf und Weiterstadt gebildet. Die Ausgaben für Personal, Anschaffung der Fahrzeuge und Geschwindigkeitsmessgeräte mit der dazugehörigen Konfiguration (Auswertgeräte, PCs, Software etc.) wird, aufgeteilt nach einem Schlüssel, der sich an den Einwohnerzahlen orientiert, auf alle beteiligten Kommunen verteilt. Ein solcher Zusammenschluss hilft allen Beteiligten, aufgrund des Synergieeffektes, Kosten zu sparen.
Die gesamte Auswertung und Verwaltung der Messungen erfolgt für alle beteiligten Städte und Gemeinden im Ordnungsamt der Stadt Griesheim.

Die Aufgaben des Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks sind:

  • Geschwindigkeitsmessungen
  • Überwachung des fließendenVerkehrs in Hinsicht auf die Feststellung von Durchfahrverboten,
    Mobiltelefonverstößen, Anlegepflicht des Sicherheitsgurtes
  • Ortstermine, Ermittlungen, Sachbearbeitung
  • Verkehrszählungen

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Freiwillige Feuerwehr Griesheim
Goethestraße 1
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-590
Telefax: 0 61 55 / 83 05 92


Telefon: 0 61 55 / 79 87 48 (Vereinsbüro - direkt)
Telefax: 0 61 55 / 79 87 47 (Vereinsfax)

infofeuerwehr-griesheimde
www.feuerwehr-griesheim.de


RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN, SCHÜTZEN
In der heutigen Zeit ist das Löschen von Bränden nur ein kleiner Teil der Aufgaben, die eine Freiwillige Feuerwehr zu bewältigen hat.
Das überwiegende Einsatzspektrum liegt im Bereich der technischen Hilfeleistungen und im Umweltschutzbereich. Entsprechend dieser vielfältigen Aufgaben muss eine Feuerwehr dieser Größe auch ausgerüstet sein.
Die Stadt Griesheim, die gemäß dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG für den Brandschutz und die Ausrüstung der Wehr verantwortlich ist, und der Verein der Freiwilligen Feuerwehr sorgen dafür, dass die Griesheimer Wehr immer mit dem notwendigen Gerätschaften ausgerüstet ist.

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Stadtverwaltung Griesheim
Fachbereich III – Bürger und Ordnung
Ordnungsamt / Sozialpädagogische Kooperationsstelle
Dienstgebäude:
Polizei Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Str. 65
64347 Griesheim
Telefon: 06155 / 83 85 34
Telefax: 06155 / 83 85 35



Soziale Arbeit und Polizei: In Griesheim unter einem Dach!
• Ein Präventionsangebot der Stadt Griesheim seit 2004.
• Schnellstmögliche Hilfe durch eine gute Vernetzung.

Zielgruppen
• Kinder
• Jugendliche
• Erwachsene

Arbeitsschwerpunkte
• Fallberatungen
• Beratung an Griesheimer Schulen
 (Zielgruppen: Schüler*innen, Eltern, Schulleitung, Lehrer*innen, Schulsozialarbeit)
• Polizeiliche Schulbeauftragung im Team
• Jugendkriminalität
• Schulverweigerung
• Straftaten über 21 Jahre
• Häusliche Gewalt
• Stalking
• Psychische Krisen

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Stadtverwaltung Griesheim
Amt für Soziales
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-103 (bis -109)
Telefon: 0 61 55 / 701-111
Telefax: 0 61 55 / 701-216

E-Mail: sozialamtgriesheimde
Zimmer: 101 - 106 (Erdgeschoss)


Amt für Soziales

Das Amt für Soziales hat eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben inne und ist auch eine Art Schnittstelle bzw. eine Verbindung zu vielen Außenstellen wie zum Beispiel den Kindertagesstätten, dem Kinderhort, dem Altenwohnheim, Hallen, Bürgerhäuser, und auch den Bädern.

Zu der Sachbearbeitung des Amt für Soziales gehören :

  • Allgemeine soziale Angelegenheiten
    • Sozialhilfe SGB XII, GEZ-Befreiung, Übernahme der Kindergartenbeiträge
    • Verbindung zum Eigenbetrieb Altenwohnheim Haus Waldeck
    • Seniorenbetreuung
    • Rentenangelegenheiten
    • Sozialausweis, Familienpass, Seniorencard
  • Kinder, Jugend und Familie
    • Jugendhilfe
    • Jugendförderung, Mutter-Kind-Gruppen
    • Kindertagesstätten, Spielplätze, Familienberatung
  • Sport / Bäder / Einrichtungen
    • Sport- und Vereinsförderung, Sportlerehrungen
    • Sportstätten  ( Plätze / Hallen )
    • Bürgerhäuser, Grillhütten, Hallen
    • Frei- und Hallenbad
  • Kulturelle Angelegenheiten
    • Städtisches Kulturprogramm / Veranstaltungskalender
    • Stadtbücherei
    • Förderung des Brauchtums
    • Kerb, Zwiebelmarkt, Weihnachtsmarkt
  • Gesundheitswesen
    • Ärztlicher, Zahnärztlicher und Apothekennotdienst
  • Schulangelegenheiten
    • Betreuende Grundschule
    • Unterstützung bei der Entwicklung von den Volkshochschulprogrammen des Kreises

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Stadtverwaltung Griesheim
Kindertagesstätten
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-103  (Frau Schafferhans)
Telefon: 0 61 55 / 701-104  (Frau Lemp)
Telefon: 0 61 55 / 701-107  (Frau Zdjelar)

Telefax: 0 61 55 / 701-216
E-Mail: sozialamtgriesheimde
Zimmer: 103+104 (Erdgeschoss)


Kindertagesstätten in Griesheim

In Griesheim haben Eltern die Möglichkeit, Ihre Kinder in städtischen und kirchlichen Kindertagesstätten betreuen zu lassen.

Die Anmeldung erfolgt für alle Kindertagesstätten, betreuenden Grundschulen an der FES und CMS sowie die Sprachheilschule an der CMS im Amt für Soziales, Stadt Griesheim. 

Zu den Kindertagesstätten >>

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Stadtverwaltung Griesheim
Bäder
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-106
Telefax: 0 61 55 / 701-216

E-Mail: sozialamtgriesheimde
Zimmer: 101 - 106 (Erdgeschoss)


Das Freibad

Das Griesheimer Freibad bietet in einer familienfreundlichen Atmosphäre Badevergnügen für Jung und Alt.

Neben dem großen Schwimmbecken des Bades bieten auch die ausreichend vorhandenen Liege- und Freiflächen die Möglichkeit, zum Volleyballspielen, Sonnenbaden oder sich bei einer Erfrischung im Terrassenbereich am Kiosk & Imbiss vom Alltag zu erholen.

Kontakt zum Freibad (während der Öffnungszeiten)
Telefon: 0 61 55 / 88 07 77

Hallenbad

Dienstags und mittwochs sind bei uns Warmbadetage.
Verbringen Sie doch einmal ein paar Stunden im Griesheimer Hallenbad.Schwimmen Sie ein paar Bahnen in unserem 25-Meter-Becken, oder genießen Sie die Massagedüsen und Wasserspeier im Nicht-Schwimmer-Bereich. Unser Baby- und Kleinkinderbecken animiert zum Planschen und Spielen. Auch das Nicht-Schwimmer-Becken mit Elefantenrutsche lädt nicht nur die Kleinen ein, sich im Wasser zu tummeln.Samstags und sonntags stehen den Kindern kostenlose Wasserspielgeräte zur Verfügung.
Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich jederzeit gerne an unser Kassenpersonal wenden. Um Wartezeiten beim Eintritt möglichst zu vermeiden, steht unsere personenbesetzte Kasse sowie ein Kassenautomat zur Verfügung.

Kontakt zum Hallenbad (Während der Öffnungszeiten)
Telefon: 0 61 55 / 66 0 77

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Jugendförderung Griesheim
Dieselstraße 10
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 8 68 48-0
Telefax: 0 61 55 / 8 68 48-9

E-mail: infobluebox-griesheimde
Internet: www.bluebox-griesheim.de


Die Griesheimer Jugendförderung / Jugendzentrum Bluebox

Die Griesheimer Jugendförderung / Jugendzentrum Bluebox befindet sich in der Dieselstraße in Griesheim.

Es finden regelmäßig Mädchen- und Jungentreffs (ab Klasse 4 bis 14 Jahre) sowie Jugendtreffs (für Jugendliche ab 14 Jahren) statt.

Mehr Informationen siehe  www.bluebox-griesheim.de

Fachbereich III - Bürger und Ordnung

Stadtverwaltung Griesheim
Rentenberatung
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Rentenberatung
Telefon: 0 61 55 / 701-101 (Nicole Frank)
Telefax: 0 61 55 / 701-216
nicole_frankgriesheimde
Zimmer 204 (1. Obergeschoss)


Wer eine Sozialleistung bekommen möchte, muss dazu im Regelfall einen Antrag stellen. Als Sozialleistungen werden die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – SGB – bezeichnet. Auch die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen nach dem SGB. Das sind vor allem Rentenleistungen sowie Leistungen zur Teilhabe. Der Gesetzgeber hat unter anderem festgelegt, dass auch Städte und Gemeinden einen Antrag auf Sozialleistungen in der Rentenversicherung entgegenzunehmen haben.

Wer seinen persönlichen Antrag auf Rentenleistungen stellen möchte, kann dies also aufgrund der gesetzlichen Regelung hier vor Ort tun. Auf dieser Basis erteilen wir Auskünfte in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung und nehmen qualifiziert entsprechende Anträge auf.

Alle Leistungsberechtigten, die in Griesheim leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Unsere Dienstleistungen für Sie:
•    Informationen und Auskünfte über die Versicherungspflicht, Wartezeiten, Abschläge und Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
•    Antragsaufnahme und Weiterleitung an den zuständigen Leistungsträger bei
      1.    Altersrenten
      2.    Ausländische Rentenanträge
      3.    Erwerbsminderungsrenten
      4.    Hinterbliebenenrenten
      5.    Halbwaisen- und Vollwaisenrenten
      6.    Erziehungsrenten
      7.    Kontenklärungen
      8.    Anträge auf Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
•    Sachverhaltsaufklärung und Beweismittelfeststellung (Prüfung von erforderlichen Unterlagen und
Nachweisen sowie Hilfestellung bei deren Beschaffung)
•    Beglaubigung von Unterlagen und Nachweisen
•    Entgegennahme von Versicherungen an Eides Statt

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und empfehlen, um lange Wartezeiten zu vermeiden, eine Terminvereinbarung. So erfahren Sie vor dem gemeinsamen Gespräch, welche Unterlagen und Nachweise unbedingt mitzubringen sind.

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Seniorenbeauftragte der Stadt Griesheim
Stefanie Ondruch
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-178
Telefax: 0 61 55 / 701-216
stefanie_ondruchgriesheimde
Zimmer 201 (1. OG)



Angebot für Seniorinnen und Senioren

  • Unterstützung und Beratung in allen Fragen zu Pflege, Hilfen im Alter und im Alltag
  • Information, Beratung und Vermittlung
    trägerneutral und kostenlos
  • Hilfe bei Antragstellung
  • Informationen über Veranstaltungen
  • Organisation von Seniorenveranstaltungen
  • W.I.G. Programm
    Wissenswertes, Informatives, Geselliges für Jedermann
  • Sonderfahrten
  • Senioren - Internet - Treff
  • Senioren Plauderstündchen - Spielenachmittag
  • Ehrenamtlicher Besuchsdienst
  • Seniorenkurse tagsüber in Zusammenarbeit mit der VHS DA-DI
  • Aktiv und Fit - Mach Mit! Seniorengymnastik
  • Generationentreff wöchentlich
  • aufsuchende Seniorenarbeit

Durch ein Gespräch öffnen sich oftmals wieder Türen die lange verschlossen waren.
Neuer Mut, neue Ideen, neue Erkenntnisse...

Nähere Informationen im Seniorenbüro der Stadt Griesheim

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Stadtbücherei Griesheim
Georg-August-Zinn-Haus
Georg-Schüler-Platz 6-8
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 83 05 72
stadtbuechereigriesheimde


Stadtbücherei Griesheim

Unser Angebot steht alle Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Griesheim zur Verfügung. Besonders für Kinder und Jugendliche halten wir eine Vielzahl an Medien bereit. Unser kompetentes Personal unterstützt die Kleinen und hilft ihnen bei der Auswahl. Lesungen für Kinder von 3 - 6 Jahren finden regelmäßig statt.

Die Auswahl der Bücher geht über Fachliteratur, Fachzeitschriften, Schulliteratur, Kinderbücher und natürlich auch Bücher einfach nur zum Genießen, wie zum Beispiel Romane aus den verschiedenen Stilbereichen, sowie Hörspiele auf CD oder MC, Videocassetten, DVD und Spiele. Das Personal berät Sie gerne und hilft Ihnen beim Suchen der gewünschten Titel.

Fachbereich IV - Soziales und Sport

Altenwohn-und Pflegeheim
Haus Waldeck
Eichendorffstraße 50
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 60 04-0
Telefax: 0 61 55 / 60 04-30

www.hauswaldeck-griesheim.de
infohauswaldeck-griesheimde


Haus Waldeck

Das Altenwohn- und Pflegeheim Haus Waldeck in Griesheim ist ein Modellprojekt im Altenpflegesektor, das alle Wohn-, Lebens- und Hilfsformen beinhaltet. Es wurde vom Land Hessen und vom Bund gefördert und in den letzten Jahren grundlegend erweitert und erneuert. Somit gehört es zu den modernsten und freundlichsten Einrichtungen in Hessen.

Fachbereich V - Stadtentwicklung

Fachbereich V - Stadtentwicklung

Stadtverwaltung Griesheim
Stadtplanungs- und Umweltamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-262
Telefax: 0 61 55 / 701-216

stadtentwicklung@griesheim.de
Zimmer: 215 - 217, 219, 220, 221 (1. Stock)


Stadtplanungs- und Umweltamt

Es ist erste Anlaufstelle für alle, die Informationen über die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks haben möchten. An diese Stelle müssen sich Bauwillige wenden, um zu erfahren, welche Vorgaben von Seiten der Stadt (Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen) bei der Bebauung eines Grundstückes zu beachten sind. Alle baugenehmigungspflichtigen Vorhaben werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde (Kreisausschuss des Landkreis Darmstadt-Dieburg - Kreisbauamt) zur Stellungnahme vorgelegt. Die Beurteilung zur Bebauung in der Ortslage oder in einem Neubaugebiet ergibt sich aufgrund eines Bebauungsplanes oder nach der "umliegenden Bebauung". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Umweltamts können Interessierten hierüber Auskunft erteilen. Im Zusammenhang mit der Bebaubarkeit sind auch Informationen über städtische Versorgungseinrichtungen, wie Kanal oder Wasser erhältlich.

Ein zweiter wichtiger Aufgabenbereich im Stadtplanungs- und Umweltamts ist die städtebauliche Planung. Hier wird die Erstellung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungspläne und Rahmenplanungen und der Gestaltungssatzungen federführend bearbeitet und damit die städtebauliche Entwicklung Griesheims, wie von den zuständigen Gremien beschlossen, in konkrete Planungen umgesetzt.

Der dritte große Aufgabenbereich des Stadtplanungs- und Umweltamts besteht in Planung, Bau und Unterhaltung aller städtischer Abwasseranlagen (z. B. Kanäle, Kläranlage) und Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Radwege, Parkplätze).

Im Stadtplanungs- und Umweltamt sind mehrere Architekten, Ingenieure und Verwaltungsbedienstete beschäftigt. Das Stadtplanungs- und Umweltamt arbeitet intensiv mit der Kläranlage zusammen.

Zu der Sachbearbeitung der Stadtplanung gehören :

  • Stellungnahmen zu Bauanträgen und Bauanfragen
  • Baurecht im Bereich Stellplätze (Einhaltung der Stellplatzsatzung und Entscheidung über Ablösungen)
  • Stadtplanung (Erstellung von Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen, Rahmenplanungen und Gestaltungssatzungen)
  • Stellungnahmen zu Planungen anderer Kommunen oder Behörden (z.B. Bebauungspläne, Landesentwicklung- und Regionalplanung, Planfeststellungsverfahren)
  • Kläranlage (bauliche Unterhaltung)
  • Kanalisation  (Neubau und Unterhaltung des ca. 90 km langen Kanalnetzes einschließlich Regenrückhalte- und Überlaufbecken und Pumpwerk)
  • Straßen, Gehsteige und Parkplätze  (Neubau und Unterhaltung des Straßennetzes)
  • Feld- und Radwege (Neubau und Unterhaltung)

Zu der Sachbearbeitung des Umweltamtes:

  • Umweltrechtliche Verfahren
  • Umweltschutz
  • Naturschutz
  • Klimaschutz (allgemein)
  • Gewässer- und Grundwasserschutz
  • Grundwasserbewirtschaftung / Unterhaltung der Vorfluter
  • Forstbetrieb Stadtwald / Forstangelegenheiten
  • ÖPNV
  • Mobilitätsmanagement
  • ökologische Kompensationsmaßnahmen

Fachbereich V - Stadtentwicklung

Kläranlage Griesheim
Außerhalb 8
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 84 34 60
Telefax: 0 61 55 / 84 34 61

klaeranlagegriesheimde

Verwaltungsbereich befindet sich im Rathaus
Stadtverwaltung Griesheim
Stadtplanungs- und Umweltamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-259 (Herr König)
Telefax: 0 61 55 / 701-216

stadtentwicklunggriesheimde

 

 


Kläranlage

Die biologische Abwasserreinigung
Das Belebungsbecken ist das Herzstück der biologischen Abwasserreinigung. Neben den organischen Verbindungen werden hier auch Stickstoffverbindungen von den Mikroorganismen entfernt. Diese sind im belebten biologischen Schlamm angereichert und oxidieren unter Verwendung des in der eingeblasenen Luft enthaltenen Sauerstoffs organische Kohlenstoffverbindungen zu Kohlendioxid, das in die Atmosphäre entweicht. 

Fachbereich VI - Infrastrukturdienste

Fachbereich VI - Infrastrukturdienste

Stadtverwaltung Griesheim
Immobilienmanagement
Im Leuschnerpark 4
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-313
Telefax: 0 61 55 / 701-350

immobilienmanagementgriesheimde
4. Obergeschoss


Immobilienmanagement

Das Immobilienmanagement beinhaltet die umfassende Unterhaltung und Bewirtschaftung der bebauten und unbebauten städtischen Liegenschaften. Die Stadt Griesheim ist Eigentümerin von Mietwohnungen und gewerblichen Immobilien. Hinzu kommen die städtisch genutzten Gebäude, Sport- und Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Das Immobilienmanagement ermöglicht eine bessere Verwaltungssteuerung und dadurch das Ausschöpfen eines erheblichen Einspar- und Kostensenkungspotenzials.

Zum Aufgabenbereich des Immobilienmanagements gehören:

  • Instandhaltung der städtischen Liegenschaften
  • Förderung der Wirtschaftlichkeit hinsichtlich des Verhältnisses Kosten / Nutzen
  • Optimierung der Gebäudenutzung- Verbesserung der Umweltverträglichkeit (Flächenverbrauch, Energieverbrauch, CO²-Ausstoß)
  • Minimierung der laufenden Bewirtschaftungskosten
  • Technische Begutachtung für die Investitionsplanung, Gebäudeüberwachung, Gewährleistung der Gebäudesicherheit
  • Qualifikation und Spezialisierung des eingesetzten Personals, Personalplanung
  • Werterhaltung (Substanzerhaltung) des städtischen bebauten Grundbesitzes (optimierte Instandhaltung, rechtzeitige Sanierung bzw. Neuinvestition)
  • kommunales Energiemanagement - Liegenschaften der Stadt mit Energielieferung/-bezug, Koordinierungsstelle Energie allgemein, Energiegenossenschaften, Nutzungspotential Erneuerbare Energien sowie Konzessionsabgaben (Strom / Gas)

Ziele

Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Kostentransparenz, die Werterhaltung, die Optimierung der Grundstücks-und Gebäudenutzung und die Minimierung des Ressourceneinsatzes zum Schutz der Umwelt.

Zielgruppe

Bürgerinnen und Bürger, Private Organisationen (Vereine, Verbände, Unternehmen), externe Ämter und Behörden, politische Entscheidungsträger / Gremien der Stadt, Bauhof (Pflege der Außenanlagen, technischer Dienst etc.)

Fachbereich VI - Infrastrukturdienste

Stadtverwaltung Griesheim
Bauhof
Am Bahnhof 22
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-500
Telefax: 0 61 55 / 701-506

bauhofgriesheimde


Städtischer Bauhof

Der Bauhof ist ein Dienstleistungsbetrieb in vielerlei Hinsicht. Auf dem Gelände befinden sich die modern ausgestatteten Werkstätten der Fachabteilungen, ein Bürogebäude, die Fahrzeuggaragen, Lagerräume und die Wertstoffsammelstelle.

Beim Bauhof sind Mitarbeiter mit verschiedenen Berufsausbildungen aus den unterschiedlichsten Handwerksbereichen beschäftigt. Dadurch ist es möglich, die umfangreichen Aufgaben zu erledigen.

Der Bauhof befindet sich in der Straße Am Bahnhof 22. Die Zufahrt für Anlieferungen an den Bauhof und zur Wertstoffsammelstelle befindet sich in der Raiffeisenstraße.

Fachbereich VII - Liegenschaften und Wohnen

Fachbereich VII - Liegenschaften und Wohnen

Stadtverwaltung Griesheim
Liegenschafts- und Wohnungsamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Wohnungsamt
Telefon: 0 61 55 / 701-236
Telefon: 0 61 55 / 701-233
Telefon: 0 61 55 / 701-234
Telefon: 0 61 55 / 701-301
Telefax: 0 61 55 / 701-216
wohnungsamtgriesheimde

Liegenschaftsamt
Telefon: 0 61 55 / 701-207
Telefon: 0 61 55 / 701-208
Telefon: 0 61 55 / 701-210
Telefon: 0 61 55 / 701-237
Telefax: 0 61 55 / 701-216
liegenschaftsamtgriesheimde

Zimmer: 209 - 213 (1. Stock)


Liegenschafts- und Wohnungsamt

Die Stadt Griesheim verwaltet eine Vielzahl eigener Wohnungen in denen über 560 Personen wohnen. Der größte Teil dieses Bestandes ist öffentlich geförderter Wohnraum. Ferner übt sie das Belegungsrecht für über 220 Wohnungen privater Eigentümer aus, die öffentlich gefördert wurden (Sozialwohnungen). Alle Angelegenheiten der Verwaltung, Vermietung, etc. werden durch das Wohnungsamt erledigt.

Zu der Sachbearbeitung des Liegenschafts- und Wohnungsamtes gehören im Wesentlichen:

  • Erwerb, Anmietung, Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken
  • Verpachtung gewerblicher Objekte
  • Bekanntmachung und Überwachung von Zwangsversteigerungen
  • Prüfung und Ausübung / Verzicht von Vorkaufsrechten
  • Vermarktung von städtischen Gewerbeflächen
  • Verwaltung der stadteigenen Wohnungen  (incl. Mietangelegenheiten, Nebenkostenabrechnungen, etc.)
  • Vergabe, Vermittlung von öffentlich gefördertem Wohnraum
  • Asylbewerberbetreuung und Unterbringung
  • Obdachlosenbehörde
  • Wohnungsaufsicht
  • Verpachtung Landwirtschaftlicher Flächen
  • Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen (z.B. Baulandumlegungen)
  • Umlegungsstelle
  • Beratung von Gewerbebetrieben zur Ansiedlung in Griesheim sowie Betreuung ortsansässiger Betriebe
  • Gestattung von Versorgungs- und Mobilfunkanlagen
  • Betreuung der Erbbaurechte (Vereine, Private)

Sonstige

Schiedsamt der Stadt Griesheim

Stadtverwaltung Griesheim
Schiedsamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-106
Telefax: 0 61 55 / 701-216

schiedsamtgriesheimde


Schiedsamt der Stadt Griesheim

Sprechzeiten:

nach telefonischer Vereinbarung

Allgemeines über das Schiedsamt

Das Motto der Schiedspersonen lautet: „Schlichten statt Richten“, so spart ein Schlichtungsversuch Zeit und Nerven, ist kostengünstig und da vor dem Schiedsamt keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.

Die bürgernahe Institution der Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat in strafrechtlichen Privatklageverfahren zu einer erheblichen Entlastung der Justiz geführt. In bestimmten Privatklagedelikten ist ein Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren obligatorisch vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei

  • Beleidigung
  • Köperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung

erst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss, bevor die Sache vor das Gericht gebracht werden kann.

Bei Zivilstreitigkeiten ist eine obligatorische Vorschaltung des Schiedsverfahrens bei folgenden Rechtsstreitigkeiten durchzuführen:

  • Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarrechts
  • bei in § 906 BGB geregelten Einwirkungen vom Nachbargrundstück, denkbar sind hier Streitigkeiten aufgrund von Störungen durch Tiere, aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen vom Nachbarn ausgehend
  • des in § 910 BGB geregelten Überwuchses oder Überhangs
  • des in § 911 BGB geregelten Hinüberfalls oder überhängende Früchte
  • eines Grenzbaumes oder Grenzstrauches nach § 923 BGB
  • bei Verletzungen der persönlichen Ehre, soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen.

Was ist geschehen?
Einer Person wurde von einer anderen etwas zugefügt, sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchte, dass die andere Person etwas tut oder unterlässt.

Was ist zu tun?
Die geschädigte Person stellt beim Schiedsamt einen Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung. Bei Antragstellung ist ein Vorschuss (ca. 80,00 Euro) zu entrichten.

Ladung der Parteien
Die Schiedsfrau lädt die antragstellende Partei und die Gegenpartei zur Schlichtungsverhandlung. Im Allgemeinen wird in der Ladung das persönliche Erscheinen angeordnet, so dass bei unentschuldigtem Fernbleiben des Antragsgegners ein Ordnungsgeld verhängt werden kann.

Ergebnis der Verhandlung
a)    Einigung
Wenn sich die Parteien in der Verhandlung einigen, wird der Vergleich in einem Protokoll festgehalten, das von den Parteien unterschrieben wird. Da dieser Vergleich 30 Jahre lang vollstreckbar ist, bedeutet das: Erfüllt eine Partei die vereinbarten Auflagen nicht, so kann die andere Partei mit einer Ausfertigung des Protokolls die Zwangsvollstreckung betreiben. Der Vergleich beinhaltet in der Regel auch die Vereinbarung der Parteien über die Bezahlung der Kosten des Verfahrens.
b)    Keine Einigung
Einigen sich die Parteien nicht, so bekommt die antragstellende Partei eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuchs, mit der sie bei Klageerhebung vor Gericht dessen Durchführung nachweisen kann.

Beratung
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.

Ortsgericht

Ortsgericht Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Str. 75
64347 Griesheim

Herr König, Frau Schrädt
Telefon: 06155/701-335
Telefax: 06155/701-216

ortsgerichtgriesheimde

Sprechzeiten des Ortsgerichtes:
(Sitzungsraum A – Erdgeschoss)
Die Sprechzeiten finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte nutzen Sie hierfür die o.g. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Wichtiger Hinweis: Da das Ortsgericht keine Dienststelle der Stadt Griesheim ist, sondern nur seinen dienstlichen Sitz im Rathaus hat, ist Kartenzahlung leider nicht möglich.


Ortsgericht Griesheim

Das Ortsgericht Griesheim hat seinen dienstlichen Sitz im
Rathaus der Stadt Griesheim
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
Sitzungsraum A – Erdgeschoss
64347 Griesheim

  • Tipp:
    Termin vereinbaren: Zurzeit nur nach telefonischer Vereinbarung
    Personen, die z.B. gehbehindert oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das Rathaus persönlich zu erreichen, können nach vorheriger Absprache auch vom Ortsgerichtsvorsteher bzw. seiner Stellvertreterin zuhause besucht werden.

Aufgaben

  • öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
  • öffentliche Beglaubigung von Abschriften
  • Wertschätzung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen

Weitere Dienstleistungen des Ortsgerichtes sind:

  • Nachlasssicherungen
  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen (wird in Griesheim durch das Standesamt vorgenommen)
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses oder Inventars

In diesen Fällen wird das Ortsgericht von Amts wegen tätig.

Personalrat

Stadtverwaltung Griesheim
Personalrat
Herr Rainer Lach
Eichendorffstraße 50
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-270

personalratgriesheimde


Personalrat der Stadt Griesheim

Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat muss darauf achten, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen beachtet werden. Er hat Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Bürgermeister auf ihre Erledigung hinzuwirken. Der PR ist beteiligt bei der Besetzung von Stellen innerhalb der Stadtverwaltung und ihrer Eigenbetriebe. Er ist auch bei organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen und hat dabei die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu vertreten. 

Gleichstellungsbeauftragte

Stadtverwaltung Griesheim
Frauen- und Gleichstellungsbüro
Frau Karin Hofmann
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-155
Telefax: 0 61 55 / 701-216

frauenbuerogriesheimde


Frauen- und Gleichstellungsbüro

Aufgabenbereich des Frauen- und Gleichstellungsbüros

Das Frauen- und Gleichstellungsbüro arbeitet als Interessenvertretung für Frauen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Im Einklang mit dem Grundgesetz arbeitet das Frauen- und Gleichstellungsbüro daran, dass Gleichberechtigung und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern eine messbare gesellschaftliche Realität wird.

Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2: "Frauen und Männer sind gleichberechtigt..."
1994 wurde der Artikel ergänzt: "...der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der bestehenden Nachteile hin".

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz gibt den Frauenbeauftragten seit 1994 zahlreiche Gestaltungs- und Kontrollinstrumente an die Hand, um im öffentlichen Dienst aktiv die beruflichen Chancen von Frauen zu verbessern und Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Datenschutzbeauftragter der Stadt Griesheim

Stadtverwaltung Griesheim
Datenschutzbeauftragter
Herr Hartmut Schmidt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-200
Telefax: 0 61 55 / 701-122

datenschutzgriesheimde


Datenschutzbeauftragter der Stadt Griesheim

Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen koordinieren innerhalb der öffentlichen Stelle den Datenschutz. Dabei haben sie die Funktion, sowohl die Leitung als auch die Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Ihnen obliegt die Pflicht, auf bestehende Missstände und Gefahren hinzuweisen.
Die oder der Datenschutzbeauftragte untersteht und berichtet unmittelbar der höchsten Leitungsebene der öffentlichen Stelle. Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass die oder der Datenschutzbeauftragte bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung seiner Aufgaben erhält.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes verbleibt bei der obersten Leitungsebene. Den Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen obliegt die unabhängige Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes.

Das Hessische Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz benennt als Aufgaben der Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen insbesondere:
•    Unterrichtung und Beratung der öffentlichen Stelle und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Gesetz und sonstigen Vorschriften über den Datenschutz
•    Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, sowie der Strategien der öffentlichen Stelle für den Schutz personenbezogener Daten
•    Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung
•    Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
•    Tätigkeit als Anlaufstelle für die oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

Die öffentliche Stelle stellt sicher, dass die oder der Datenschutzbeauftragte ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird.
Die oder der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebührend Rechnung, wobei sie oder er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Behindertenbeauftragte der Stadt Griesheim

Stadtverwaltung Griesheim
- Behindertenbeauftragte der Stadt Griesheim
Heike Maschke
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-105
Telefax: 0 61 55 / 701-216
heike_maschkegriesheimde
Zimmer 208 (1. OG)

 

 


Behindertenbeauftragte

Was ist Barrierefreiheit?
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen und Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Auszug aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 4.

Berücksichtigt werden insbesondere die Bedürfnisse von Menschen

  • mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung
  • mit motorischen Einschränkungen
  • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen

Die Stadt Griesheim ist bemüht  Barrieren zu erkennen und vorhandene Barrieren schrittweise zu beseitigen. Menschen mit Handicap oder mit altersbedingten Schwächen sollen in ihrer Bewegungsfreiheit weniger eingeschränkt sein.

Unser Ziel ist es, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe allen Menschen im Gemeinwesen zu ermöglichen. Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung ist dabei unser Maßstab. Wir begreifen Verschiedenheit als Bereicherung, denn diese eröffnet für alle Menschen unserer Stadt neue Perspektiven.