Bauleitplanung
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Hier finden Sie die Termine der aktuellen Veröffentlichungen von Bauleitplänen sowie den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und die rechtskräftigen Bebauungspläne.
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Veröffentlichung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Griesheim
Die am 23.05.2019 beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Griesheim, bestehend aus der Planfassung, Begründung, Umweltbericht und Beiplan, wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 04.09.2025 beschlossen (Feststellungsbeschluss) und mit Schreiben vom 29.10.2025 dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18.12.2025 (Geschäftszeichen: 0029-III 31.2-61.d.02.06-00138#2025-00003) wurde nach § 6 BauGB, mit Ausnahme der Rotumrandung in der Planfassung dargestellten Gemeinbedarfsfläche 07/N, ohne Zweckbestimmung, der Flächennutzungsplan genehmigt.
Die mit Ausnahme genehmigte Planfassung bedurfte formal eines sogenannten Beitrittsbeschlusses. Dieser wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 05.02.2026 gefasst.
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan einschließlich seiner Begründung, Umweltbericht, Beiplan und der Zusammenfassenden Erklärung kann gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend hier eingesehen und abgerufen werden.
Unterlagen zum Flächennutzungsplan
Zusatzgutachten:
Unterlagen zum Landschaftsplan
Veröffentlichung von Bauleitplänen
Bebauungspläne
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Rechtskräftige Bebauungspläne
"An der Flughafenstraße – 2. Änderung" (Bplan 1)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.02.2020 den Bebauungsplan "An der Flughafenstraße – 2. Änderung" (Bplan 1) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 den Bebauungsplan "Am Hegelsberg – 6.Änderung" (Bplan 6) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße – Neufassung I" (Bplan 19) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) als Satzung beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 02.07.2020 den Bebauungsplan "August-Bebel-Straße/ Hahlgartenstraße/ Karlstraße/ Bessunger Straße – 3. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der am 02.07.2020 gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Bekanntmachung rechtskräftige Bebauungspläne
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.09.2019 den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/Parsevalstraße/Jahnstraße/Am Schwimmbad – 7. Änderung" (Bplan 26) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.
Bebauungsplan"Wilhelm-Leuschner-Straße/Parsevalstraße/Jahnstraße/Am Schwimmbad – 8. Änderung" (Bplan 26)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.03.2025 den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/Parsevalstraße/Jahnstraße/Am Schwimmbad – 8. Änderung" (Bplan 26) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 16) als Satzung beschlossen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße – 2. Änderung“ (Bplan 32) in der Fassung vom 15.08.2023 nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Wilhelm-Leuschner-Straße / August-Bebel-Straße / Bessunger Straße / Friedrich-Ebert-Straße – 2. Änderung“ (Bplan 32) wird mit beiliegender Begründung, Artenschutzrechtlicher Potenzialbewertung und Schalltechnischer Untersuchung während der allgemeinen Dienststunden im Foyer des Stadtbauamtes im Rathaus Griesheim, 1. OG, Wilhelm-Leuschner-Straße 75 in 64347 Griesheim zur dauerhaften Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, der Artenschutzrechtlichen Potenzialbewertung und der Schalltechnischen Untersuchung ergänzend in das Internet eingestellt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/ August-Bebel-Straße/Bessunger Straße/ Friedrich-Ebert-Straße - 1.Änderung" (Bplan 32-1.Ä)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.12.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Straße/August-Bebel-Straße/ Bessunger Straße /Friedrich-Ebert-Straße - 1.Änderung" (Bplan 32-1.Ä) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.
"Rübgrund IV – 11. Änderung" (Bplan 65)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.09.2020 den Bebauungsplan "Rübgrund IV – 11. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
„Rübgrund V - Neufassung“ (Bplan 95)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer Sitzung am 04.03.2026 den Bebauungsplan „Rübgrund V – Neufassung“ (Bplan 95) in der Fassung vom 23.02.2026, beste-hend aus der Planzeichnung (Plandokument Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Plando-kument Teil B), gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung einschließlich aller weiterer Anlagen wurde gebilligt.
"Wohngebiet Südwest - 8. Änderung" (Bplan 102)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 11.07.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest - 8. Änderung", bestehend aus dem Entwurf der Planzeichnung mit Textteil zum Bebauungsplan sowie dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf zum Vorhaben und Erschließungsplan, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 7. Änderung" (Bplan 102 – 7. Ä)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 07.04.2022 den Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 7. Änderung", bestehend aus den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 6. Änderung" (Bplan 102)Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 11.02.2021 den Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest – 6. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
"Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf – 2. Änderung" (Bplan 105 - 2. Änderung)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 den Bebauungsplan "Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf – 2. Änderung" (Bplan 105 - 2. Änderung) gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. Gemäß § 10 Abs.3 BauGB ist der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung sowie grünordnerischen Festsetzungen mit der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.02.2019 den Bebauungsplan "Zwischen Flughafenstraße
und Im Dürren Kopf - 1. Änderung" gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) als Satzung beschlossen.
Bebauungsplan "Griesheimer Anger" (Bplan 111)
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.07.2025 den Bebauungsplan "Griesheimer Anger" (Bplan 111) gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) in Verbindung mit dem § 5 HGO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 16) als Satzung beschlossen.
Der Beschluss der Satzung wurde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 20.09.2025 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan „Griesheimer Anger" (Bplan 111) als Satzung in Kraft.
Bebauungsplan "St.-Stephan" (Bplan 115)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.02.2016 den Bebauungsplan "St.-Stephan" (Bplan 115), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.Aufgrund der Bekanntmachung ist die Satzung damit ab 19.03.2016 in Kraft. Der Magistrat der Stadt Griesheim hat am 14.09.2020 beschlossen, eine radaktionelle Klarstellung in den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes "St.-Stephan" (Bplan 115) vorzunehmen. Die Änderungen sind rot markiert. Aufgrund der Bekanntmachung der redaktionellen Klarstellung ist die Änderung damit ab 23.02.2021 in Kraft.
Bebauungsplan "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.02.2016 den Bebauungsplan "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der aktuell gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Aufgrund der Bekanntmachung ist die Satzung damit ab 19.03.2016 in Kraft.
Der Magistrat der Stadt Griesheim hat am 14.09.2020 beschlossen, eine radaktionelle Klarstellung in den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung des Bebauungsplanes "Zwischen Nehringstraße und Parsevalstraße" (Bplan 116) vorzunehmen. Die Änderungen sind rot markiert.
Aufgrund der Bekanntmachung der redaktionellen Klarstellung ist die Änderung damit ab 23.02.2021 in Kraft.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 14.03.2024 den Bebauungsplan "Griesheimer Bruch", bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil zum Bebauungsplan sowie der Begründung, dem Umweltbericht mit Anhängen, der Ursprungs- und Bestandskarte gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vor dem Immerichberg" (vBplan 122)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 05.02.2026 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Vor dem Immerichberg" (vBplan 122), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung einschließlich aller weiterer Anlagen wurde gebilligt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat am 03.07.2025 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Bahnhof 25 bis 29" (vBplan 123), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung einschließlich aller weiterer Anlagen wurde gebilligt.
BürgerGIS - Infos zu Festsetzungen in Bebauungsplänen
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über das Geografische Informationssystem - kurz BürgerGIS - des Landkreises über die Festsetzungen zu einem Bebauungsplan zu informieren. Hier werden Zeichnungen, Festsetzungen und Dokumente aufgezeigt, die aktuell vorliegen.
Folgen Sie diesem Link und schauen sich das BürgerGIS an:
https://www.ladadi.de/umwelt-soziales/natur-bauen/wohnen-bauen/bauaufsicht/
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