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Bebauungsplan "Griesheimer Anger" (Bplan 111)

Bauleitplanung der Stadt Griesheim

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB hat sich aufgrund von Stellungnahmen sowie im Zuge der Planungskonkretisierung an mehreren Stellen ein Anpassungsbedarf für den Bebauungsplanentwurf und die begleitenden Fachgutachten ergeben. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 07.11.2024 dem Entwurf des Bebauungsplans "Griesheimer Anger" (Bplan 111) und den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen / örtlichen Bauvorschriften nach § 9 Abs. 4 BauGB in Verb. mit § 91 HBO sowie der Begründung, dem Umweltbericht und den angepassten planungsrelevanten Fachgutachten zugestimmt und die Durchführung der erneuten Beteiligung beschlossen.

Die erneute Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 20.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024.

Als zusätzliches Informationsangebot können die o.g. Planunterlagen im Veröffentlichungszeitraum im Foyer des Stadtbauamtes im Rathaus Griesheim, 1. OG, Wilhelm-Leuschner-Straße 75 in 64347 Griesheim digital eingesehen werden. Zum anderen erfolgt parallel eine öffentliche Auslegung der o.g. Planunterlagen im Veröffentlichungszeitraum an demselben Ort während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung,

montags von 7:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr,
dienstags von 7:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr,
mittwochs nur nach Terminvereinbarung,
donnerstags von 7:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr,
freitags von 7:30 - 12:30 Uhr.

Fachbereich V - Stadtentwicklung
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon:06155 - 701-262
stadtentwicklunggriesheimde

Stellungnahmen zur Planung können während der Veröffentlichungsfrist vom 20.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtentwicklunggriesheimde oder auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Griesheim, Wilhelm-Leuschner-Straße 75 in 64347 Griesheim gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahmen Öffentlichkeit Frühzeitige Beteiligung.pdf

Stellungnahmen TOEB Frühzeitige Beteiligung.pdf

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen im Rahmen der Veröffentlichung / öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Stellungnahmen Öffentlichkeit Beteiligung.pdf

Stellungnahmen TOEB Beteiligung.pdf

Gutachten aus der Veröffentlichung / öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Unterlagen von Planungen in der Nachbarschaft: TU Darmstadt

Bei Unterlagen, die umweltbezogene Informationen – auch benachbarter Planungen – beinhalten, besteht die Pflicht der Stadt, im Rahmen der Auslegungsbekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB auf die Arten umweltbezogener Informationen hinzuweisen, die ihr zu dem Planverfahren vorliegen, und diese zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt Griesheim kommt diesem Veröffentlichungserfordernis nach, indem sie – in enger Abstimmung mit der TU Darmstadt – im Rahmen der Bekanntmachung auf die vorgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan „Sondergebiet TU“ (Bplan 118) hinweist und die Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung stellt.

Hinweis: Es handelt sich um keinen offiziellen Verfahrensstand des Bebauungsplans „Sondergebiet TU“ (Bplan 118), sondern um einen Arbeitsstand des Vorentwurfs. Änderungen vorbehalten.

A01_20241120_Bplan_Arbeitsstand_TU DA_gesamt.pdf

A02_20241120_Gutachten_Arbeitsstand_TU DA_gesamt.pdf