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ICE - Neubaustrecke

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur ICE-Neubaustrecke „Rhein/Main – Rhein/Neckar“ und zum Beteiligungsprozess.

Zum Bundesverkehrswegeplan 2030  >>

Projekt Neubaustrecke "Rhein/Main - Rhein/Neckar" >>

DB-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar

Neue Trasse für Personen- und Güterschienenverkehr – Forderung nach mehr Transparenz und optimalem Lärmschutz

Gemeinsam mit anderen südhessischen Kommunen wird die Stadt Griesheim im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan Stellung nehmen. Den Entwurf für diese Stellungnahme hat jetzt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung am 21. Mai 2015 vorgelegt. Wie bereits mehrfach berichtet soll eine mögliche neue Schienentrasse im Abschnitt zwischen Frankfurt und Mannheim als Mischverkehr ausgeführt werden, das heißt, dass tagsüber auf dieser Trasse Personenfernverkehr und in der Nacht Güterverkehr entlang den Autobahnen A 5 / A 67 abgewickelt werden soll. Hierzu wurde nunmehr in der Vorstufe des Verfahrens eine sogenannte „Korridorstudie“ seitens der Bundesregierung vorgelegt.

In einer aktuell laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch die Stadt Griesheim ihre Stellungnahme abgeben. „Obwohl dies kein förmliches planungsrechtliches Verfahren ist, werden wir jetzt schon wichtige Aspekte wie einen optimalen Lärmschutz fordern“, so Bürgermeisterin Gabriele Winter. Auf ihre Initiative hin gibt es eine Arbeitsgruppe von betroffenen Kommunen aus den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und Bergstraße, die in bisher zwei Gesprächsrunden auf eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt hat. Dazu wurde seitens der zuständigen Fachbereichsleitung in Griesheim eine Stellungnahme für alle Kommunen erarbeitet, die in den jeweiligen Gremien abgestimmt und dann nach Berlin gesandt wird.

Im Prinzip wird dabei eine Bündelung der Schienenverkehre auf einer neuen Trasse an den Autobahnen befürwortet, allerdings muss grundsätzlich ein neues Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, bei dem die Schutzgüter Mensch und Natur im Vordergrund stehen. Das betrifft insbesondere die Aspekte der Lärmbelastung und der Flächeninanspruchnahme. „Lärmschutz und Umwelt- und Naturverträglichkeit sind für uns wesentliche gleichberechtigte Bausteine in einer Abwägung“, macht Bürgermeisterin Gabriele Winter deutlich. Dabei habe der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung einen hohen Stellenwert und alle Verkehrsarten, auch der Autobahnlärm, müssen in eine Gesamtbetrachtung einfließen. „Derzeit“, teilte Fachbereichsleiter Hans-Peter Hörr anlässlich der Zusammenkunft der südhessischen Bürgermeister mit, „werden die unterschiedlichen Verkehrsarten und ihre Lärmemissionen jeweils getrennt betrachtet.“

Die Bürgermeister sehen die dringende Notwendigkeit einer Verbesserung im europäischen Schienennetz zur Entlastung bestehender Schienentrassen durch eine Neubaustrecke, die dann auch vom Schienengüterverkehr genutzt werden kann. „Aber dazu ist eine Gesamtbetrachtung und ein gemeinsames Konzept für den Autobahnausbau und das Schienennetz notwendig“, so Bürgermeisterin Gabriele Winter. „Im jetzigen Vorplanungsstand kann aufgrund einer Studie keine Aussage für oder gegen eine mögliche Variante, welcher Art auch immer, zur Verknüpfung bestehender Trassen an eine Neubaustrecke gemacht werden.“

Nur mit einem neuen Raumordnungsverfahren werden, da sind sich die südhessischen Bürgermeister einig, die notwendigen Daten und Fakten ermittelt, die die Grundlage darstellen, um die Auswirkungen einer Schienenverkehrstrasse realistisch zu beurteilen. „Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit einer umgehenden Festlegung auf eine der angedachten Trassenvarianten aus der Korridorstudie.“ Diese Studie macht bewusst keine Aussagen beispielsweise zur tatsächlichen Lärmbelastung, sondern betrachtet eher die voraussichtliche Wirtschaftlichkeit einzelner Trassenführungen. „Bundes- und Landesregierung machen es sich zu leicht, wenn sie auf dieser Basis von uns jetzt schon eine Festlegung auf eine Trassenvariante fordern. Damit ziehen sie sich klar aus der Verantwortung. Da spiele ich nicht mit!“

Link zum Bundesverkehrswegeplan 2030 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Zum Bundesverkehrswegeplan 2030  >

Komplette Stellungnahme der Stadt Griesheim:

Zur veröffentlichten Studie „Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse - Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe“ nimmt die Stadt Griesheim im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 wie folgt Stellung:
Grundsätzlich handelt es sich hier um originäre Aufgaben der Kommunen innerhalb der jeweiligen Gemarkung („Planungshoheit“), die betroffen sind. Wir erwarten daher die Einbindung aller Kommunen und auch der Öffentlichkeit in die weiteren Schritte. Eine Transparenz vor und bei anstehenden Verfahren muss für alle Beteiligten, insbesondere von der Deutschen Bahn, eine Selbstverständlichkeit sein.

Wir begrüßen grundsätzlich eine vorgezogene Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes 2015. Jedoch muss auch kritisch hinterfragt werden, inwieweit die Bürger davon Kenntnis erlangen. Deshalb sehen sich die Kommunen verpflichtet im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abzugeben.

Die Kommunen wurden weiterhin seitens des Landes aufgefordert, sich für eine mögliche Trassierung der Neubaustrecke in der „Region“ zu äußern bzw. sich zu einer Variante der Möglichkeiten zur Verknüpfung der Bestandsstrecke mit der NBS aus der Studie festzulegen. Hierzu verweisen wir auf die landesplanerische Beurteilung im aktuellen Regionalplan. Sollte eine NBS nicht über den Darmstädter Hauptbahnhof als Vollanbindung zu führen sein, gibt es derzeit im Bereich zwischen Weiterstadt und Darmstadt direkt entlang der Autobahn keine Trassierung. Weiterhin können wir aufgrund der vorgelegten Studie keine Aussage über eine mögliche Variante zur Verknüpfung machen. Dies ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan auch nicht vorgesehen. In der Publikation „Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes 2015“ (Stand Juni 2012, Herausgeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) wird hierzu auf Seite 5 ausgeführt: …Die Bundesverkehrswegeplanung verfolgt eine deutlich abstraktere Sichtweise, als die nachfolgenden projektbezogenen Planungsverfahren, die mit konkreten Festlegungen hinsichtlich des Trassenverlaufs etc. eine unmittelbare Betroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen auslösen können…Diese beziehen sich jedoch nicht auf Abwägungsprozesse zu der konkreten Projektplanung (z.B. Linienführung, Trassierung), die den gesetzlich vorgeschriebenen Planrechtsverfahren vorbehalten bleiben…Erörterungen… können sich daher nur auf die Frage des Bedarfs einer Maßnahme.. und ihre Realisierungswürdigkeit beziehen“.
Die Korridorstudie wird zur Kenntnis genommen; insbesondere die Verknüpfung mit der bestehenden Güterbestandsstrecke Mainz. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen muss eine neue Gesamtbetrachtung Schienenfernverkehr (Personen/Güter) in der Region erfolgen.

Die Notwendigkeit einer ICE – Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar wird aus Gründen der Verbesserung des europäischen Schienenfernverkehrs auch weiterhin gesehen. Gleiches gilt für die dadurch mögliche Entlastung bestehender Schienen-
trassen zur wichtigen Abwicklung des Nahverkehrs.

Die Kombination einer Neubautrasse für den Schienenpersonenfernverkehr (tagsüber) mit dem Schienengüterfernverkehr (nachts) und der Bündelung an den Autobahnen  wird unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich befürwortet:

  • tatsächliche Verlagerung des Güterverkehrs auf die NBS von den Bestandsstrecken als Entlastungswirkung
  • wesentliches Schutzgut sind dabei Mensch und Natur
  • für die Neubaustrecke und eine mögliche Anbindung an bisherige Gütertrassen sind jeweils neue Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahren durchzuführen
  • neben Betrachtungen der Wirtschaftlichkeit von Trassen oder regionalplanerischen Belangen sind Umwelt- und Naturschutzverträglichkeit wichtige gleichberechtigte Bausteine in der Abwägung
  • insbesondere ist für einen adäquaten optimalen Schall- und Erschütterungsschutz zu sorgen, die Lärmminderung muss im Zweifelsfall durch einen Tunnel, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben (Grenzwerten), erfolgen, denn der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung hat einen hohen Stellenwert, insoweit ist die Gesamtbelastung durch ALLE Verkehrs-arten wesentlich (bestehend und neu)
  • Bund und Land müssen für die neue Infrastruktur und den Lärmschutz ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen
  • das Regionalschienennetz für den Personenverkehr ist auszubauen bzw. optimieren
  • der Regionalbahnverkehr für den Personenverkehr, insbesondere nach Heidelberg/Mannheim, ist neu zu ordnen (schnelle Vertaktung)
  • insgesamt ist eine nachhaltige, abgestimmte Verkehrsentwicklung notwendig- auch das erforderliche Baurecht für die geplanten Ausbaumaßnahmen Straße (Autobahn) sind unabdingbar damit verbunden
  • eine Nordanbindung des Darmstädter Hauptbahnhofs ist für den Anschluss an den Korridor Frankfurt wichtig.

Aus diesen Gründen muss eine neue Gesamtbetrachtung in einem neuen Verfahren erfolgen!

Bisher erfolgten weder die abschließenden Verfahren für eine ICE-NBS noch für den Autobahnausbau. Ein wichtiger Lückenschluss in der Region im Gesamtverkehrskonzept fehlt daher. Deshalb fordern die Bürgermeister für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommunen bei künftigen Planungen für den Schienengüterverkehr eine enge Bündelung an Autobahnen unter Berücksichtigung des besonders wichtigen Aspekts Lärmschutz sowie der Umwelt- sowie Naturschutzbelange, die besonderer Prüfung bedürfen und ggf. über gesetzliche Vorgaben (u.a. Grenzwerte) hinaus gehen müssen. Der Schutz von Mensch und Natur hat einen hohen Stellenwert. Weiterhin sind die Prioritätenfestsetzungen nicht durch die Deutsche Bahn festzulegen, sondern durch Vorgaben des Bundes. Das Projekt der NBS ist daher als dringlicher Bedarf anzusehen!

Das Wichtigste zum Projekt haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

ICE-Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim
Zwischen 2004 und 2010 wurden bereits einzelne Abschnitte der Neubaustrecke geplant. Im Zusammenhang mit der Bedarfsplanüberprüfung des Bundes wurden im November 2010 die Planungsaktivitäten jedoch stark reduziert, 2011 wurden die Planungen stillgelegt. Zu diesem Zeitpunkt lag für einzelne Abschnitte bereits die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor.
Mit der Aufnahme der Neubaustrecke Rhein/Main–Rhein/Neckar im Bundesverkehrswegeplan 2030 wurden die Planungen wieder aufgenommen. Dieser bildet die Grundlage für die Wiederaufnahme der Planungen durch die Deutsche Bahn.
Die ICE-Neubaustrecke Frankfurt-Mannheimer ist Teil des Projekts 2-004-V03 mit dem Maßnahmentitel „Korridor Mittelrhein: Zielnetz 1“. Im Bundesverkehrswegeplan wurde diese Maßnahme vorgeschlagen und durch das Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (Bundesschienenwegeausbaugesetz) beschlossen. Das Projekt hat die Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf erhalten.
Durch die Neubaustrecke „Rhein/Main–Rhein/Neckar“ sollen die bestehenden Bahnstrecken zwischen Frankfurt am Main und Mannheim, insbesondere die der Riedbahn und der Main-Neckar-Bahn entlastet werden. Aktuell sind diese vollständig ausgelastet, denn die Region zählt deutschlandweit zu den Gebieten mit dem größten Verkehrsaufkommen. Laut Prognosen wird der Schienenverkehr auch weiterhin stark zunehmen. Geplant wird eine neue zweigleisige Strecke, die künftig tagsüber vom Personenfernverkehr und nachts vom Güterverkehr genutzt werden soll.
Begleitet wird das Projekt seit 2016 durch das Beteiligungsforum Rhein/Main–Rhein/Neckar. Für bestimmte Abschnitte des Projekts und verschiedene Themen (u. a. Lärmschutz) wurden zudem Arbeitsgruppen eingerichtet. In diesen sind Vertreter sämtlicher in der Region betroffenen Interessengruppen. Dazu zählen Kommunen, Landkreise, Behörden sowie Ministerien, aber auch Bürgerinitiativen, Umwelt- und Fahrgastverbände oder Kammern. Auch Privatpersonen werden in das Gespräch eingebunden und können sich über die beteiligten Institutionen oder über den direkten Kontakt zur Bahn mit ihren Anliegen einbringen.
Mit der Eibindung der Öffentlichkeit wird eine Plattform geboten, um Fakten zu klären und Fragen zu stellen und ihre Anregungen und Hinweise in die Planungen zur frühzeitigen Beachtung einzubringen. Ziel ist es, die Interessen der gesamten Region zu vertreten. Das gilt an erster Stelle für die Bewohner der Neubaustrecke, aber auch für die Betroffenen der Bestandsstrecke im Raum Rhein/Main und Rhein/Neckar. Griesheim wird im Beteiligungsforum und der AG4 „Streckenführung Raum Darmstadt und Umgebung“ durch Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl vertreten.
Bisher sind mehrere Entscheidungen, die auch direkt und indirekt Auswirkungen auf Griesheim haben, getroffen.
Am 11.06.2019 wurde der Variantenvergleich der Güterverkehrsanbindung im Raum Weiterstadt und Umgebung präsentiert. Nach den Bewertungsergebnissen für die Anbindung der bestehenden Strecke Mainz-Darmstadt an die Neubaustrecke, schneidet die „Kurze Weiterstädter Kurve“ im Vergleich am besten ab. Mit diesem Ergebnis steht auch fest, dass es keine Bündelung mit der A 67 zwischen Groß-Gerau und Darmstädter Kreuz geben wird. Da man sich als Region versteht ist es das Anliegen der Stadt Griesheim betroffene Kommunen beim Lärmschutz zu unterstützen, insbesondere Weiterstadt. Durch die Umlegung vom Güterverkehr wird die Strecke durch Weiterstadt zukünftig stärker genutzt. Da diese eine Bestandsstrecke ist, ist kein verbesserter Lärmschutz vorgesehen. Hier gilt es Druck auf die Bahn auszuüben, dass auch an Bestandsstrecken die aktuellen Vorgaben für Lärmschutzmaßnahmen gelten.

Am 13.11.2020 wurde im Beteiligungsforum der geplante Verlauf für die neue Schnellfahrstrecke zwischen Frankfurt und Mannheim vorgestellt. Die sogenannte Variante II.b hat sich im Vergleich von über 30 möglichen Streckenführungen als die beste Lösung erwiesen.
Die Strecke verläuft ab Zeppelinheim parallel zur Autobahn A 5 und ab Darmstadt entlang der A 67 nach Lorsch. Von dort geht es weitgehend im Tunnel weiter über Lampertheim bis nach Mannheim-Waldhof. Darmstadt wird mit einer Nord- und einer Südanbindung an das Personenverkehrsnetz angebunden. Der Güterverkehr auf der Verbindung Mainz–Darmstadt erreicht die neue Trasse über die Weiterstädter Kurve.
Die im Vorfeld angestellten Berechnungen haben gezeigt, dass mit dieser Streckenführung die wenigsten Menschen von Schienenlärm belastet werden. Verkehrlich zeichnet sich die Streckenführung durch eine besonders kurze Fahrzeit zwischen Frankfurt und Mannheim aus. Diese wird sich von heute 38 auf 29 Minuten reduzieren und ist damit kompatibel zum geplanten Deutschlandtakt. Die Anzahl der Fernverkehrsverbindungen zwischen den beiden Städten soll sich verdoppeln. Dadurch, dass die bestehenden Gleise der Riedbahn und der Main-Neckar-Bahn vom Fernverkehr entlastet werden, profitiert auch der Nahverkehr.
Mit der Entscheidung über den Trassenverlauf steht auch fest, dass Griesheim nicht direkt betroffen ist, da der Streckenverlauf nicht über die Griesheimer Gemarkung verläuft. Entlang der A 5 wird die Trasse in Tunnel und Trögen, teilweise auch gedeckelt, geführt. Da es sich um einen Neubau handelt, müssen die höchsten Standards für Lärmschutz beachtet werden, sodass die Griesheimer Bürgerinnen und Bürger hier keine zusätzliche Lärmbelastung befürchten müssen. Auch die Nord- und Südanbindung im Raum Darmstadt wird keine Mehrbelastung an Lärm für Griesheim bringen.

Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung:
Fachbereich V – Stadtentwicklung
Andreas Spickermann
stadtentwicklunggriesheimde
Tel.: 06155 / 701 241


Fachbereich V - Stadtentwicklung

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