Griesheimer GrünBonus
Der Klimawandel heizt unsere Städte auf. Auch unsere Stadt bleibt hiervon nicht verschont. Bebauung und viele versiegelte Flächen speichern die Wärme und sorgen dafür, dass Städte im Sommer heißer werden und auch nachts weniger abkühlen. Manche Areale sind von dieser "Überhitzung" stärker betroffen als andere.
Auf Privatgrundstücken kann durch Dach- und Fassadenbegrünung oder Flächenentsiegelung und naturnaher Gartengestaltung ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung geleistet werden. Pflanzen haben nachweislich einen kühlenden Effekt auf ihre Umgebung. Man erhöht so auch die Artenvielfalt und verbessert das Mikroklima. Hierdurch wertet man das Wohn- und Arbeitsumfeld auf. Durch Sauerstoffproduktion und Bindung von Schadstoffen sorgen Pflanzen außerdem für eine bessere Luftqualität in der Stadt. Begrünte Gebäude sind besser vor Hitze geschützt, was die Innentemperatur niedriger hält, die Energiebilanz durch die natürliche Wärmedämmung verbessert und schließlich lassen begrünte Flächen bei Starkregen das Wasser schneller versickern, was das Überschwemmungsrisiko reduziert.


Details zur Förderung und dem Programm
Die für Sie gewährte Förderung wird vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat über den Klimaplan Hessen dankenswerterweise zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Griesheim unterstützt Sie mit Fördermitteln des Landes Hessen im Rahmen des Klimaplan Hessen dabei, Ihren Beitrag zu einem grüneren und gesünderen Wohnumfeld sowie einer lebenswerteren Stadt zu leisten! Sie wohnen im Fördergebiet und möchten Ihr Haus und/oder Grundstück grüner gestalten? Dann nehmen Sie unseren Grün-Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer maximalen Zuwendungssumme von 20.000 Euro in Anspruch!
Es werden jegliche Arten von Dach- und Fassadenbegrünungen gefördert, ebenso wie die Entsiegelung und Begrünung von Grundstücksflächen sowie der Einbau von Zisternen zur Regenwassernutzung. Inbegriffen sind beispielsweise auch die Begrünung von Mauern, Einhausungen von Mülltonnen und Carports oder die Umwandlung von Schottergärten in naturnahe Vorgärten.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Vereine, die Eigentümer, Erbbauberechtigte, sowie Genossenschaften und Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden sind.
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 23. März 2026 wurden die Details der Förderung öffentlich vorgestellt. Die Präsentation des Abends mit den wichtigsten Informationen können Sie hier einsehen: Hier klicken für die Präsentation der Auftaktveranstaltung
Was ist zu tun? Eine Anleitung für Sie
Sie interessieren sich für den Grünbonus? Sehr gut!
Dann erklären wir Ihnen hier jetzt Schritt für Schritt, was geschieht und was zu tun ist.
Hier können Sie unsere Förderrichtlinie einsehen und prüfen, ob Ihr Projekt förderfähig ist:
Sie sind förderfähig? Das freut uns!
Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir klären Ihre offenen Fragen und beseitigen Unklarheiten. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung durch unser Planungsbüro. Schicken Sie ganz einfach eine Mail an umweltamt@~@griesheim.de
Sie hatten ihre Vor-Ort-Beratung und entscheiden sich, Maßnahmenvorschläge umzusetzen. Dann ist es an der Zeit, den Antrag auszufüllen.
Den Förderantrag zum Griesheimer GrünBonus erhalten Sie direkt vom Umweltamt der Stadt Griesheim.
WICHTIG:
Erst nach Bewilligung des Förderantrags beginnen Sie mit Ihrer Projektumsetzung. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich!
Reichen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Arbeiten Ihre Zahlungsbelege bei uns ein.
Senden Sie diese bitte an umweltamt@~@griesheim.de
Alles wurde geprüft und sie erhalten die bewilligte Förderung. Nun können Sie sich an Ihrem umgesetzten Projekt erfreuen.
Dann werfen Sie einen Blick auf die Infoseite der KfW.
Die KfW bietet in ihrer Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Förderkredit an, der unter den förderfähigen Maßnahmen auch Dach- und Fassadenbegrünungen listet:
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude – Kredit

