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Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung umfasst die systematische Erfassung und Analyse des aktuellen und zukünftigen Wärmebedarfs sowie der Wärmeversorgungsinfrastruktur in unserer Stadt. Dabei werden Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien, Abwärme und die Verbesserung der Energieeffizienz identifiziert. Die vielfach geforderte Wärmewende trägt erheblich zum Klima- und Ressourcenschutz bei und stellt Kommunen vor eine große Herausforderung.
Seit dem 29. November 2023 verpflichtet das Hessische Energiegesetz Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, zu veröffentlichen und fortlaufend zu aktualisieren. Mit dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz hat die Bundesregierung auch auf Bundesebene eine entsprechende Verpflichtung gesetzlich verankert. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und des Klimaschutzes.
Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Konzept zu erstellen, das auf Grundlage der aktuellen Wärmeversorgung den Weg hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wärmeversorgung aufzeigt – mit Etappenzielen für 2030,2035 und 2040.
Wieso ist das wichtig?
Klimaschutz:
Die Wärmeversorgung hat einen wesentlichen Einfluss auf den CO2-Ausstoß. Durch eine gezielte Wärmeplanung können wir den Einsatz fossiler Energieträger reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Kostenersparnis:
Effiziente Wärmenetze und der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien führen langfristig zu geringeren Energiekosten für Haushalte und Unternehmen.
Versorgungssicherheit:
Eine gut geplante Wärmeinfrastruktur erhöht die Versorgungssicherheit und verringert die Abhängigkeit von externen Energiequellen.
Die Bestandsanalyse
Die Potentialanalyse
Die Zielszenarioentwicklung
Die Umsetzungsstrategie
Welche Daten werden für die kommunale Wärmeplanung benötigt?
Für eine kommunale Wärmeplanung werden Daten für die Bestandsanalyse sowie für die Analyse der Potentiale für Energieeffizienz und erneuerbare Wärme benötigt. Das Wärmeplanungsgesetz (PDF) regelt explizit den Inhalt des Wärmeplans (§ 23, Anlage 2) sowie die Datenerhebung und -verarbeitung (§ 10, Anlage 1).
Das novellierte hessische Energiegesetz (HEG) legt die Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung in Hessen: Es regelt auch die Datenverfügbarkeit zur kommunalen Wärmeplanung. HEG §13 Absatz 4 besagt dazu: „Soweit dies zur Erstellung kommunaler Wärmepläne erforderlich ist, sind Gemeinden berechtigt, vorhandene Daten bei Energieunternehmen, Industrie- und Gewerbebetrieben sowie bei der öffentlichen Hand zu erheben; dies gilt auch soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt. Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, sind bei der Übermittlung als vertraulich zu kennzeichnen.“
Wärmeatlas Hessen:
Der Wärmeatlas Hessen bietet Ihnen einen guten ersten Blick auf die Wärmebedarfe Ihrer Kommune. Er basiert auf einem 3-D Gebäudemodell und enthält Informationen zu Baualtersklassen und Gebäudetypologie. Daraus abgeleitet wurde der Wärmebedarf gebäudescharf modelliert. Die modellierten Daten liegen innerhalb der Webanwendung des Wärmeatlas nur in einer aggregierten Form vor, um den Datenschutz nicht zu verletzen. Zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung können die Daten in maschinenlesbarem Format gebäudescharf zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich dazu per Mail an waermeatlaslea-hessende.
Da es sich dabei jedoch um ein Modell handelt, sind Abweichungen vom tatsächlichen Wärmeverbrauch möglich. Daher empfehlen wir zusätzlich zu den Daten des Wärmeatlas die Erhebung weiterer Daten.
Was heißt „Konvoi-Verfahren“ für die Wärmeplanung?
In allen Schritten der Wärmeplanung ist es sinnvoll, mit den Nachbarkommunen zu kommunizieren, um stimmige Wärmepläne zu erstellen. Es ist auch möglich, dass eine Kommune einen Wärmeplan mit einer oder mehreren Gemeinden im sogenannten Konvoi-Verfahren erarbeitet, bei der interkommunalen Wärmeplanung.
Das Konvoi-Verfahren führt zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und einem geringeren Aufwand im Projektmanagement innerhalb der Kommune durch Teilen von Aufgaben. Je nach Konstellation kann es auch zu einer Kostensenkung führen.
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