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Viel Lärm um nichts – Griesheimer Interessen finden beim Land kein Gehör – Lärm bleibt Dauerthema


Wie das Regierungspräsidium mitteilt, ist die Aufstellung des „Lärmaktionsplanes“ für den Regierungsbezirk Darmstadt, Teilplan Straßenverkehr, abgeschlossen.

Die Antwort im städtischen Umweltamt hierzu: „Viel Lärm um nichts, unsere Interessen wurden nicht berücksichtigt“, so der Leiter Hans-Peter Hörr. An der Problematik hat sich nichts geändert, die Autobahnen 5 und 67 sind eine dominierende Lärmquelle für den östlichen Ortseingang Griesheims. Dieser Straßenverkehr belastet schon seit vielen Jahren die Anwohner, insoweit belegt eine Lärmkartierung Fakten, die schon ewig bekannt sind, aber bis heute zu keiner Änderung geführt haben. „Und auch weiterhin wird es keine Lösung geben. Während mal wieder in Sonntagsreden als mögliche Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierungen genannt werden, wurde dies ja bekanntlich vom Land Hessen wieder aufgehoben“, sagt der Griesheimer Bürgermeister Norbert Leber. Die Beschwerden aus der Bevölkerung sind bekannt, es nützt nichts auf gesetzliche Grundlagen zu verweisen.

Die Kartierungen basieren auf alten Zählungen und sind ein Rechenmodell, meint die Stadtverwaltung. Und tatsächlich finden sich im Aktionsplan auch Hinweise, dass in 2012 aufgrund neuer Verkehrszählungen in einer zweiten Stufe die Lärmkarten angepasst werden sollen und es methodische Ungenauigkeiten für Kommunen gibt. Weiterhin wird auf die erhebliche Lärmbelastung Griesheims geantwortet: „…Die angegebenen Zahlen erheben nicht den Anspruch, die örtliche Betroffenheit exakt wiederzugeben, sondern diesem dem Zweck, verschiedene Lärmsituationen bewerten, miteinander vergleichen und strategische Aussagen zum Lärmschutz zu treffen…“.
Auch sehen wir durch die zwischenzeitliche generelle Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung die Berechnungen als überholt. „Im Bundesverkehrswegeplan ist durch aktuelle Zahlen belegt, dass der Güterverkehr zugenommen hat und auch noch zunehmen wird“, ergänzt Hörr. Dies wurde der Stadt Griesheim ja kürzlich auch vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen bei der Vorstellung des geplanten Autobahnausbaus bestätigt.

Griesheim sieht sich als „weißen Fleck“ im Aktionsplan. „Eine Aktion null ändert nichts an der gesundheitlichen Belastung für unsere Bürger. Wir verlangen konkrete Handlungsempfehlungen“, fordert der Bürgermeister und wird deutlich: „Ohne ein Lärmschutzkonzept für Griesheim im Planfeststellungsverfahren zum Schutz der Bürger wird es für die Projekte ICE und Autobahnausbau schwer werden – da kommt so leicht niemand an uns vorbei“.

Link direkt zum "Lärmaktionsplan Land Hessen": www.laermaktionsplan.hessen.de
(Textfassung aus dem Jahr 2008)

Umsetzung der Lärmminderungsplanung - Lärmaktionsplan Teilplan Straßenverkehr Stufe 1 / 2008


Stellungnahme der Stadt Griesheim vom April 2010 im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung (erstellt vom Umweltamt) an RP DA, die vom Ortsverband Bund für Umwelt und Naturschutz Griesheim/Pfungstadt inhaltlich unterstützt wird.
Stärkere Berücksichtigung der Autobahnen 5 und 67 bei der Lärmminderungsplanung
Deutlich wird bei der Lärmkartierung, dass alleine durch die Lärmemissionen der Autobahn die östlichen Gebiete (Wohnen/Gewerbe) in Griesheim belastet werden. Teilweise liegen auch Beschwerden bis in die südöstlichen Wohngebiete (St. Stephan in Nachbarschaft des NSG „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz“) vor.
Die Stadt Griesheim ist daher sehr überrascht, dass für umliegende Kommunen zwar eine Lärmbeeinträchtigung im Planwerk gesehen wird, für Griesheim allerdings nicht.

a.) Überprüfung der Eingangsdaten für die Lärmkartierung
Die Eingangsdaten der Verkehrsbelastung der Autobahnen, insbesondere der A 67, entsprechen heute nicht mehr dem aktuellen Stand. Prognosen für eine zunehmende Verkehrsbelastung z.B. des Bundesverkehrswegeplanes werden nicht übernommen. Auch liegt zwischenzeitlich die VDRM (Verkehrsdatenbank Rhein-Main) vor. Es ist davon auszugehen, dass die Lärmbelastung insbesondere durch den zunehmenden Schwerverkehr auf den Autobahnen zugenommen hat und weiter zunehmen wird. Dazu wird auch der beabsichtigte Ausbau des Darmstädter Kreuzes beitragen.
Das verwendete Höhenmodell entspricht der im Rahmen der hessenweiten Untersuchung möglichen Genauigkeit. Es fehlt jedoch eine insbesondere für die Hochhäuser im Osten Griesheims relevante genauere Betrachtung von Schallverstärkungen durch die Gebäude (z.B. Reflexionen). Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Lärmbelastung insbesondere westlich der Wilhelm-Leuschner-Straße teilweise höher als die berechnete Belastung ist.

b.) Wahl der Zumutbarkeitsgrenze
Durch das RP Darmstadt wird als Relevanzschwelle die Schallbelastung 65/55 dB(A) angesetzt (Reuter, 2008).
Diese Herangehensweise widerspricht sowohl der vom Umweltbundesamt (2006) zur Vermeidung deutlicher Lärmbeeinträchtigungen als langfristig wünschenswert eingeschätzten Unterschreitung der Pegelwerte von 55 dB(A) LDEN/45 dB(A) LNIGHT als auch der als Orientierungshilfe zu nutzenden 16. BImSchV, die für reine und allgemeine Wohngebiete 59 dB(A)/49 dB(A) vorsieht (siehe LAI, 2007).
Diese Werte werden alleine durch die Lärmentwicklung der Autobahn insbesondere nachts im Wohngebiet beiderseits der Wilhelm-Leuschner-Straße bis etwa auf Höhe der Kirschberghalle und mindestens bis zur Jahnstraße überschritten.
Neben der Wohnnutzung sind in diesen Bereichen insbesondere die Kindertagesstätte Kiefernhain, der Kindergarten St. Giesela und die Carlo-Mierendorff-Schule von Lärmwerten von bis zu 60 dB(A) tags betroffen.
Neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen belegen Untersuchungen des Bundesumweltamtes, dass bereits ab einem Tagwert von 45 dB(A) negative Effekte auf die Immobilienwerte zu erwarten sind (LAI, 2007, S. 12 – Umweltbundesamt 1991)

c.) Möglichkeiten der Lärmreduzierung im Bereich der Autobahnen
Im Bereich der Autobahnen A5/A67 können im Gegensatz zu Maßnahmen gegen den Fluglärm kurzfristig, mittel- und langfristig Maßnahmen ergriffen werden, um die Lärmsituation in Griesheim zu verbessern:

  • Bei einem Lkw-Anteil von ca. 10 Prozent lässt sich nach LAI (2007) bei einer kurzfristig einzuführenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h eine  Reduktion gegenüber der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h von etwas über einem dB(A) erreichen. Dabei sind die Effekte durch eine Verstetigung des Verkehrs noch nicht berücksichtigt. Während die Rechtssprechung im Allgemeinen davon ausgeht, dass ein Pegelunterschied von drei dB(A) als Schwelle der Hörbarkeit anzusehen ist, weisen das Umweltbundesamt (2004) und verschiedene Lärmforscher darauf hin, dass auch Änderungen zwischen einem und drei dB(A) wahrgenommen werden. Durch die zu erwartende Verstetigung des Verkehrs würde darüber hinaus die Belästigung durch die Lärmemissionen der Autobahn deutlich geringer empfunden werden.
  • Durch den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge können Pegelminderungen von bis zu 5 dB(A) (Lkw) und 8 dB(A) (Pkw) erreicht werden (LIA, 2007, S. 21). Diese Reduktion würde eine deutliche Entlastung der östlichen Wohngebiete in Griesheim bedeuten. Durch die oben genannten Maßnahmen ließe sich dieser Entlastungseffekt vergrößern.
  • Darüber hinaus können durch Lärmschutzwände und vergleichbare Maßnahmen im Bereich der Autobahn sowie weitergehende Maßnahmen insbesondere in den west-östlichen Wohngebieten an der A 67 zu einer Entlastung der Bevölkerung beitragen. Dazu ist ein detailliertes Lärmschutzkonzept erforderlich, das die spezielle Situation in der Bebauung – insbesondere die  Reflexion und Abschattung durch die Hochhäuser im Osten – ermittelt und entsprechende Maßnahmen entwickelt.
  • Durch die geplante Neuordnung der Autobahnen im Bereich des Darmstädter Kreuzes (Quelle ASV Darmstadt und Darmstädter Echo vom 19.2.2010) wird aktuell bis zum Jahr 2028 die Zunahme des MIV (von bis zu 290.000 Fahrzeugen insgesamt pro Tag) ebenso wie der LKW-Verkehr (insgesamt rund 84 Prozent) gesehen. Die vorgesehene Lenkung durch ein verflechtungsfreies Autobahnkreuz wird grundsätzlich begrüßt. Es handelt sich dabei jedoch um einen Neubau und nicht um eine Sanierung der bestehenden Straßeninfrastruktur. Hierfür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Damit sind auch im Vergleich zur Sanierung verschärfte Grenzwerte für den Neubau nach der BImSchV anzuwenden.

d.) Sonstige Maßnahmen (Schienenbereich künftig)
Ebenso fordern wir mit der geplanten ICE-Neubaustrecke Rhein-Main/Rhein-Neckar konkrete Lärmschutzmaßnahmen, auch für die benachbarte Wohnsiedlung Tann (Gemarkung Darmstadt) sowie Splittersiedlung um die Autobahnmeisterei (Gemarkung Griesheim). Für den technischen Umweltschutz werden wir Lärmgarantien fordern, da dies im Zusammenhang mit dem künftigen Betriebsprogramm (Fern- und Güterverkehr und ggf. auch Nahverkehrnutzung) steht.

e.) Allgemeines

  • Die europäische Lärmminderungsrichtlinie unterscheidet verschiedene Lärmarten, für die jeweils gesondert Lärmkarten zu erstellen sind. Sie regelt jedoch nicht, wie die einzelnen Lärmarten zusammengeführt werden. Gerade bei den Aktionsplänen muss dort, wo es überlagernde Wirkungen verschiedener Lärmquellen gibt, dies insgesamt geprüft und Maßnahmen daran orientiert werden. Wir verwiesen auf die fachlichen Ausführungen des Umweltbundesamtes sowie der Vereins „Deutscher Ingenieure“ hierzu.
  • Über die Finanzierung werden nur „vage“ Aussagen (Förderprogramme) getroffen. Keinesfalls kann es aber sein, dass Kommunen für Lärm, den sie nicht zu verantworten haben, an Kosten beteiligt werden. Wie bereits in der letzten Stellungnahme verdeutlich sind neue Möglichkeiten zu prüfen, über bestehende Mauteinnahmen beispielsweise.

Die gesundheitliche Belastung durch Lärm und auch Luft insbesondere im Bereich der A 67 ist in den genannten Wohngebieten sehr stark. Deshalb fordern wir eine Aufnahme von konkreten Handlungsfeldern als Vorsorgemaßnahme für die genannte künftige Entwicklung. Der Status quo ist sehr kritisch zu sehen. Als aktive Maßnahmen der Lärmreduzierung sehen wir Geschwindigkeitsbeschränkungen (besonders nachts), evt. Fahrverbote für Lkw, Lärmschutzwände und Flüsterasphalt.

Statt Lippenbekenntnissen und Feststellungen des vorhandenen Lärms müssen endlich konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden!

Insoweit sind Lösungswege aufgezeigt, es liegt an den Trägern der Straßenbaulast, diese umzusetzen.

Teilplan Straßenverkehr Stufe 2 / 2015 ff


Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung waren die 160 von der Lärmaktionsplanung betroffenen Kommunen, die Bevölkerung und sonstige Institutionen aufgerufen, sich in der Zeit vom 13. Juli bis zum 27. September zum Planentwurf zu äußern und Stellungnahmen zu den dargestellten Lärmkonflikten abzugeben.
Die von der Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe erfassten Kommunen und Straßen sind aus der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) ersichtlich. Die Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie HLUG (www.hlug.de) eingestellt oder können direkt über den Link http://laerm.hessen.de angesteuert werden.

Hintergrund:

Lärm zählt zu den am häufigsten genannten Umweltproblemen in der Bevölkerung. Er kann nicht nur belästigend, sondern ab bestimmten Pegeln auch gesundheitsschädlich wirken.
Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm normiert die Verpflichtung zur Lärmminderungsplanung. Die Lärmminderungsplanung umfasst die Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.
Das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt erstellt seit 2008 die Lärmaktionspläne jeweils getrennt für den Straßen- und den Schienenverkehr sowie den Luftverkehr des Frankfurter Flughafens.
Die Lärmaktionsplanung entwickelt - durch Auswertung der sich aus der Lärmkartierung des HLUG ergebenden Betroffenenzahlen und der Stellungnahmen der Öffentlichkeit - konkrete Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen. Ziel ist es, diese Vorschläge in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.
In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung trat der Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Fahrbewegungen pro Jahr am 15.November 2010 in Kraft. Die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung berücksichtigt nunmehr alle Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugbewegungen pro Jahr (dies entspricht rund 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag) und darüber hinaus sämtliche lärmrelevanten Straßen in den Städten Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach. Dadurch hat sich die Zahl der von der Planung erfassten Kommunen von 120 auf 160 der insgesamt 188 südhessischen Kommunen erhöht.
Die auf der neuen Basis erstellte Lärmkartierung des HLUG war im Februar 2013 den betroffenen Kommunen in einer Informationsveranstaltung vorgestellt worden.
Der Lärmaktionsplan Schienenverkehr ist am 7.Mai 2012 in Kraft getreten. Seit dem 01.01.2015 ist die Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung für den Schienenverkehr auf das Eisenbahnbundesamt verlagert worden.
Der Lärmaktionsplan für den Luftverkehr des Frankfurter Flughafens ist am 05.05.2014 in Kraft getreten.

Stellungnahme Stadt Griesheim im Rahmen der 2. Beteiligung 2015

Verkehrslärm ist eines der wesentlichen Umweltprobleme. Lärm beeinträchtigt das tägliche Leben in der Schule, bei der Arbeit, zu Hause und in der Freizeit. Weiterhin verursacht er gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Stadt Griesheim hält deshalb auch weiterhin an ihren grundsätzlichen erheblichen Bedenken fest, dass es an einer Gesamtstrategie zur tatsächlichen Verringerung von Lärm fehlt und Lärmaktionspläne nur bestehende Konfliktpunkte und „Lärmbestand“ aufzeigen.
Deshalb fordert die Stadt Griesheim:

  • Einheitliche gesetzliche Regelungen für die Lärmsanierung. Schutz vor Verkehrslärm muss einen hohen Stellenwert erhalten
  • eine nationale und europaweite Gesamtstrategie
  • die Einbeziehung von Pendler-/Durchgangsverkehr, diese sind die Hauptverursacher einer dauerhaften täglichen Beschallung von Straßen und Gebäuden. Die Betroffenen sind zumeist nicht die Verursacher

  • einen rechtsverbindlichen Nachweis des Lärms durch konkrete lokale Messungen. Derzeit ist die Rechtsgrundlage eine Modellierung und Berechnung mittels EDV (tatsächlicher lokaler Bezug fehlt). Daher hat eine Aussage zu durchschnittlichen Verkehrsmengen am Tag rein quantitativen Charakter und für die Lärmproblematik kaum qualitative Aussagekraft
  • eine Gesamtlärmbetrachtung (Straße, Schiene, Flugzeug) muss erfolgen

Die Stadt Griesheim hält auch weiterhin an ihren nachfolgenden Forderungen fest:

  • B 26 Einführung Tempo 30  probeweise nachts und ggf. optional dauerhaft!
  • Der Straßenbahnlärm ist zwingend in die Lärmbetrachtung einzubeziehen. Die Begründung Straßenbahnlärm gebe es nur in den Ballungsräumen und deshalb würde die Grenze Otto-Hesse-Straße in Darmstadt sein, kann nicht nachvollzogen werden. Der Lärm macht keine Grenzen und unterscheidet auch nicht ob Griesheim ein Ballungsraum ist oder nicht. Im weiteren Straßenbahnverlauf (ab der Relation Flughafenstraße Richtung Platz Bar-le-Duc) führt der Trassenverlauf unmittelbar an der Wohnbebauung vorbei. Auf der anderen Relation nach Darmstadt) bündelt sich der Lärm mit der B 26 direkt und der Abstand zur Wohnbebauung ist größer.
  • Für den Knotenpunkt der Autobahnen A 5 und 67 mit den Zubringerkreuzen unmittelbar am Ortseingang Griesheim mit einem großen Transitverkehr muss eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgesehen werden, nur diese ist ein wirksames Mittel, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Schadstoffausstoß zu verringern. Es reduziert aber auch den Straßenverkehrslärm!
  • Reduktion der Verkehrsmenge von der B 26 durch Ableitung auf den Nordring mit Betrachtung des überörtlichen Straßennetzes (Nord/Nordwest) im Landkreis Groß-Gerau (insbesondere Verkehre von/nach Büttelborn und Groß-Gerau).

Die Stadt Griesheim fordert eine deutliche Lärmreduzierung zum Schutz der Bevölkerung im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Die Lärmquellen sind bekannt und seit vielen Jahren unverändert hoch. So sind die Lärmkartierungen und die Aktionspläne bis 2018 schon wieder zu aktualisieren. Wir sehen daher die Pläne weder als Auslöser für Aktionen noch für zu entwickelnde Strategien, damit es insgesamt zu Verbesserungen der Lärmsituation kommt. Hierzu müssen auch auf politischer Ebene im Land, Bund und der EU die gesetzlichen Grundlagen und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit den Betroffenen geholfen wird. Maßnahmen einer Kommune, sofern überhaupt möglich, sind begrenzt in Wirkung und Ausführung.

17.09.2015/gez. Winter, Bürgermeisterin

Stellungnahme der Stadt Griesheim (Stand 2013):

Aufstellung Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt – Teilplan Hauptstraßen der 2.Stufe gemäß § 47 a-f BImSchG
hier: 1. Stufe Öffentlichkeitsbeteiligung
Nachfolgende Stellungnahme (erarbeitet vom Umweltamt der Stadt Griesheim) wurde nach Beschluss des Magistrats am 22. Mai 2013 dem Regierungspräsidium zugeleitet:

I. Lärmschwerpunkte Griesheim

Die Autobahnen A 5 und 67 sind auch durch die neue Kartierung eine dominierende und leider dauerhafte Lärmquelle für den östlichen Teil Griesheims, insbesondere für die Wohnhäuser in der Flughafenstraße bzw. im Eulerweg und Wohn-/ Gewerbegebiet „Am Kirschberg“. Dieser Straßenverkehr belastet schon seit vielen Jahren die Bürgerinnen und Bürger. Dies wird durch Beschwerden belegt. Auch die B 26 und L 3303 weisen nun (in der zweiten Stufe) tagsüber konstante Lärmschwerpunkte, ebenso wie die Autobahn, aus.

Damit belegt die Lärmkartierung Fakten, die schon seit Jahren bekannt sind, aber bis heute zu keinen Änderungen geführt haben, da keine Maßnahmen konkret umgesetzt wurden.

II. Anregungen allgemein

Es ist davon auszugehen, dass die Lärmbelastung, gerade im Autobahnbereich,  durch den prognostizierten steigenden Schwerlastverkehr weiter zunehmen wird.  Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Lärmbelastung teilweise höher als die berechnete Belastung ist.

Als Relevanzschwelle wird für die Lärmkartierung Hessen die Schallbelastung 65/55 dB (A) angesetzt. Wir weisen nochmals darauf hin, dass diese deutlich den Empfehlungen des Umweltbundesamtes wie auch der Orientierungshilfe (16. BImSchV) widersprechen. Diese Werte werden nachts, bis in den östlichen Siedlungsbereich Griesheims, deutlich überschritten.

In diesem Zusammenhang fordern wir mit der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs eine Überprüfung nachfolgender Daten:

a.) reales Abbild der Lärmdaten durch die jeweiligen Baulastträger Bund (Autobahn / Bundesstraße 26) nach der bundesweiten einheitlichen Rechenmethode RLS-90

b.) Durch geplante Maßnahmen im gesamten Bereich des Autobahnbereichs rund um das „Darmstädter Kreuz“ wird es zwangsweise Änderungen auch im Verkehrsaufkommen (keine Sanierungsmaßnahmen Brücken, sondern im Straßenbereich Erweiterung der Fahrspuren usw.) geben. Diese sind als Prognose bereits heute mit aufzunehmen. Weiterhin fordern wir hierzu ein Planfeststellungsverfahren.

Die europäische Lärmminderungsrichtlinie unterscheidet verschiedene Lärmarten, für die jeweils gesonderte Lärmkarten zu erstellen sind. Sie regelt jedoch nicht, wie die einzelnen Lärmarten zusammengeführt werden. Im Rahmen  der Lärmaktionsplanung sollten deshalb die überlagernden Wirkungen verschiedener Lärmquellen geprüft und die Maßnahmen daran orientiert werden. Wir weisen für Griesheim auf die Problematik im Westen durch Fluglärm hin. Hier liegen unsere Stellungnahmen beim Regierungspräsidium vor. Die Beschwerden reichen bis fast in die Ortsmitte Griesheims.
Auch fragen wir uns, warum ein aufzustellender „Aktionsplan“ lediglich eine Dokumentation darstellt, die Beschlüsse für Maßnahmen, deren Umsetzung und vor allem deren Finanzierung, wie bisher auch schon, über Fachplanungen bzw. Fachrecht abgewickelt wird. In der öffentlichen Wahrnehmung wird suggeriert, hier würde sich eine „Aktion“, also Maßnahme, entwickeln. Dies ist aber nicht so, da es sich insgesamt um einen unverbindlichen Plan handelt.

III. Anregungen Griesheim

  • Potentiale für Lärmminderungen entlang der B 26 könnten geprüft werden:
    a.) Reduktion der Verkehrsmenge (Verlagerung Verkehr auf Flughafenstraße bzw. Nordring und Anschluss an Süd- bzw .Westring) – Hinweis auf VEP Griesheim
    b.) Geschwindigkeitsreduzierung
    c.) Berücksichtigung der besonderen unterschiedlichen Abstände (Fahrbahn zur Wohnbebauung) entlang der gesamten Straße (Norden großteils Bahntrasse/Grünanlage/Begleitstraße und im Süden großteils unmittelbar Fahrbahn/Gehweg Wohnbebauung) nach realen Gegebenheiten für die Lärmkartierung
  • Lärmminderung Autobahnen Forderungen für Griesheim:
    a.) Geschwindigkeitsbeschränkung generell oder zumindest von 22 bis 6 Uhr (wie in anderen Bundesländern üblich
    b.) Verlagerung Schwerlastverkehr
    c.) Nachtfahrverbot für Schwerlastverkehr
    d.) Lärmschutzwände und Erstellung eines Lärmschutzkonzeptes im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (auch für mögliche ICE Neubaustrecke)
  • Berücksichtigung Lärm Straßenbahn in Griesheim
    Neben der bekannten und geschilderten Lärmentwicklung durch den Straßenverkehr ist insbesondere die Wilhelm-Leuschner-Straße auch mit  Lärmemissionen der Straßenbahnen (Linien 4 und 9 der HEAG mobilo) betroffen. In der vorliegenden Kartierung wurde nur in Darmstadt der Straßenbahnlärm bereits kartiert. Diese Kartierung endet an der Otto-Hesse-Straße in Darmstadt (Tarifzone RMV und Gemarkungsgrenze Darmstadt/Griesheim). Wir fordern daher eine Fortsetzung der Lärmkartierung für Griesheim bis zum Platz Bar-le-Duc.

In Hinblick auf den möglichen Wegfall des Schienenbonus und insbesondere in den Abendstunden mit sinkendem Lärmpegel Straßenverkehr werden die Einzelereignisse Straßenbahn stärker (störend) wahrgenommen. Mögliche Maßnahmen zu einer Lärmminderung könnten durch die Infrastruktur (Schienen oder Schall absorbierender Oberbau bzw. Rasengleis) erfolgen.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass für die Bevölkerung insgesamt eine deutliche Entlastung durch Maßnahmen für Lärm und Luft in den kommenden Jahren erforderlich ist, um gesundheitliche Schädigungen auszuschließen. Die Fakten zu Belastungen liegen vor. Es muss nunmehr insbesondere auf Bundes- und Landesebene gehandelt werden.

Vorschläge aus der Bürgerschaft sind direkt bei uns nicht eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Winter
Gabriele Winter
Bürgermeisterin