Luftreinhalteplan
Nach Mitteilung vom Hessischen Umweltministerium ist der Luftreinhalteplan für den Ballungsraum "Rhein-Main" wirksam aufgestellt und vom Kabinett am 2. Mai 2005 zur Kenntnis genommen worden. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 47 Absatz 2) wurde der Plan der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zur Aufstellung hatte die Stadt Griesheim im vergangenen Jahr Bedenken im Hinblick auf Aspekte der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert. Die damalige Frist wurde nochmals verlängert. Aber auch zum Inhalt gab es eine fachliche Stellungnahme, für die das Öko-Institut sowie das Rechtsanwaltsbüro Lankau und Kollegen jeweils aus Darmstadt hinzugezogen wurden.
Die Abgabe der Stellungnahme erfolgte am 23. Dezember 2004. Eine Textfassung des Umweltamtes ist im PDF-Format (2.561 KB) abrufbar.
Luftreinhalteplan.pdf (PDF 2.561KB)
Auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist der Luftreinhalteplan abzurufen.
(zu den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)