Beitragssatz für die wiederkehrenden Straßenbeiträge
Beitragssatz für die wiederkehrenden Straßenbeiträge
Beitragssatz wird mit 13 Cent festgesetzt
In ihrer Sitzung am 26. Juni 2019 hat die Griesheimer Stadtverordnetenversammlung den Beitragssatz in Höhe von 13 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche für die seit Beginn des Jahres 2019 geltenden wiederkehrenden Straßenbeiträge in Form einer Beitragssatzsatzung beschlossen. Deren Grundlage ist die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge, die bereits am 13. Dezember 2018 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim beschlossen wurde und am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Beschluss der Straßenbeitragssatzung wurde die Umstellung von den vormals einmaligen auf die nun wiederkehrenden Straßenbeiträge vollzogen.
Wie setzt sich die Veranlagungsfläche zusammen?
Die von der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem beauftragten Kommunaldienstleistungsunternehmen angestoßenen Berechnungen ergeben einen Beitragssatz in Höhe von 13 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche. In der zugrunde liegenden Veranlagungsfläche sind zum einen die jeweiligen Grundstücksfläche und zum anderen die je nach Vorliegen eines Bebauungsplans die maximal zulässige oder tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse enthalten. Darüber hinaus kann ein 10- oder 20-prozentiger Artzuschlag für eine teilweise bzw. überwiegend gewerbliche Nutzung des Grundstücks hinzukommen.
Was beinhaltet dieser Beitragssatz?
Die Ermittlung des im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden niedrigen Beitragssatzes von 13 Cent ergibt sich im Wesentlichen aus der Prüfung und Erfassung der Daten aus den Selbstauskunftsbögen, wie die Größe der Grundstücksflächen, die Zahl der Vollgeschosse mit den Nutzungsfaktoren und die festgelegten Artzuschläge sowie aus der Berücksichtigung des bereits beschlossenen Gemeindeanteils am beitragsfähigen Investitionsaufwand und der Tiefenbegrenzung. Weiterhin werden die Flächen der zu verschonenden Grundstücke entsprechend in Abzug gebracht.
Was ist noch zu berücksichtigen?
Bei der Ermittlung des Beitragssatzes werden alle erforderlichen Faktoren berücksichtigt. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Wiederherstellungsbreiten der jeweiligen Wasser- und Kanalleitungsgräben, denn bei nahezu allen nach dem Bauprogramm grundhaft zu sanierenden Straßen werden gleichzeitig die Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen erneuert. Die Wiederherstellungsbreite betreffend die Gräben für die Wasser- und Kanalleitungen wird über die Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Ein Anteil für die Straßenentwässerung gehört zu den Straßenbaukosten.
Für welchen Zeitraum gilt der Beitragssatz von 13 Cent?
Der Beitragssatz von 13 Cent pro Quadratmeter Veranlagungsfläche gilt für den 5-Jahres-Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023. In diesen fünf Jahren sollen sechs Straßenabschnitte in Griesheim grundhaft saniert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die entstandenen Kosten ermittelt.
Welche Straßenabschnitte in Griesheim sollen in dem 5-Jahres-Zeitraum von 2019 bis 2023 grundhaft saniert werden?
In besagtem 5-Jahres-Zeitraum sollen folgende Straßenabschnitte im Stadtgebiet Griesheim grundhaft saniert werden:
• Kreuzgasse
• Jahnstraße
• Schöneweibergasse (Teilstück)
• Donaustraße
• Bessunger Straße (Teilstück)
• Pfützenstraße (Teilstück)
Wie berechnen sich die 13 Cent genau?
Geschätzte Kosten laut Bauprogramm | 6.200.000,00 € |
Abzüglich 31,79 % Gemeindeanteil | - 1.970.980,00 € |
Voraussichtliche beitragsfähige Aufwendungen | 4.229.020,00 € |
Geteilt durch den Planungszeitraum | 5 Jahre |
Beitragsfähiger Aufwand pro Jahr | 845.804,00 € |
Geteilt durch die Veranlagungsfläche | ca. 6.580.000 m² |
Beitragsfähiger Aufwand pro m² und Jahr | 0,13 € (gerundet) |
Wie hoch wird voraussichtlich mein jährlicher Straßenbeitrag?
Aufgrund der Tatsache, dass das Stadtgebiet Griesheim als ein einheitliches Abrechnungsgebiet festgelegt wurde und hieraus eine verhältnismäßig hohe Verteilungsfläche resultiert, gestaltet sich der Beitragssatz für die wiederkehrenden Straßenbeiträge relativ niedrig. Der in der Beitragssatzsatzung festgesetzte Beitragssatz für die wiederkehrenden Straßenbeiträge wird somit zu einem wichtigen Bestandteil der ab dem Jahr 2020 regelmäßig zu erlassenden Straßenbeitragsbescheide.
Mit dem auf der Homepage der Stadt Griesheim freigeschalteten Beitragsrechner kann jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer unter Eingabe der Grundstücksfläche, der Zahl der Vollgeschosse und der eventuellen Berücksichtigung eines gewerblichen Artzuschlags die Höhe seines jährlich zu zahlenden wiederkehrenden Straßenbeitrag bereits im Voraus selbst ausrechnen.
Berechnungsbeispiele
Anhand der Annahme mehrerer verschiedenartiger Grundstücke und deren Bebauungsformen könnte eine Beitragsermittlung wie folgt aussehen:
Berechnungsbeispiel 1:
Grundstücksfläche | 350 m² |
Zahl der Vollgeschosse | 2 |
Nutzungsfaktor | 1,5 |
Beitragspflichtige Fläche | 350 m² x 1,5 = 525 m² |
Beitragssatz | 0,13 €/m² Veranlagungsfläche |
Beitrag pro Jahr | 525 m² x 0,13 €/m² = 68,25 €/Jahr |
Berechnungsbeispiel 2:
Grundstücksfläche | 500 m² |
Zahl der Vollgeschosse | 2 |
Nutzungsfaktor | 1,5 |
Beitragspflichtige Fläche | 500 m² x 1,5 = 750 m² |
Beitragssatz | 0,13 €/m² Veranlagungsfläche |
Beitrag pro Jahr | 750 m² x 0,13 €/m² = 97,50 €/Jahr |
Berechnungsbeispiel 3:
Grundstücksfläche | 800 m² |
Zahl der Vollgeschosse | 3 |
Nutzungsfaktor | 2,0 |
Beitragspflichtige Fläche | 800 m² x 2 = 1.600 m² |
Beitragssatz | 0,13 €/m² Veranlagungsfläche |
Beitrag pro Jahr | 1.600 m² x 0,13 €/m² = 228,80 €/Jahr |
Welche Maßnahmen stehen als nächstes an?
Mit den im November 2019 sowie vereinzelt in den Folgemonaten an alle Griesheimer Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer versandten Flächeninformationsbögen konnten nochmals alle wesentlichen Grundstücks- und Eigentümerdaten abgefragt und auf deren Richtigkeit überprüft werden.
Die ersten wiederkehrenden Straßenbeitragsbescheide werden im Laufe des 2. Halbjahres 2020 erlassen. Diese beinhalten die Beitragsabrechnungen für das abgelaufene Jahr 2019.