Wohngebiet Südwest
Die Stadt Griesheim hat bereits 1993 erste Überlegungen angestellt, im Südwesten ein größeres Wohnbaugebiet zu entwickeln. Seit 2007 gibt es einen rechtswirksamen Bebauungsplan „Wohngebiet Südwest“.
Informationen als PDF Dokumente zum herunterladen:
Allgemeine Beschreibung

Aus aktuellem Grund möchten wir noch auf folgende Aspekte hinweisen:
- Komplett private Baugrundstücke; keine Vergabe/Vermittlung durch die Stadt Griesheim!
- Keine Auskünfte oder Unterlagen durch die Stadt Griesheim zu Eigentumsverhältnissen, Bauträgern oder Bauherrschaft!
Informationen (Auskünfte für Bauherren und Architekten)
Bebauungsplan
Allgemeine Auskünfte zur Bebauungsmöglichkeit erhalten Sie gerne beim Fachbereich V – Stadtentwicklung.
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, Telefon 06155 / 701 262.
Eine Ausfertigung des Bebauungsplanes und der Änderungen erhalten Sie kostenpflichtig auf schriftliche Anforderung per email stadtentwicklunggriesheimde – bitte geben Sie Ihre genaue Adresse an.
Bauanträge sind für die die jeweiligen Bauabschnitte zu den im Plan (siehe Erschließung) genannten Zeiten möglich.
Kampfmittelbelastung und -räumung
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden (siehe hierzu Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes mit Aktenzeichen Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung als Anlage). Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den privaten Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Die Beauftragung erfolgt selbst durch den/die Eigentümer/in, Investor/in, Antragsteller/in oder anderen Berechtigten bei einer Fachfirma. Das gilt ebenso für die Kostenübernahme. Es gelten die aktuellen allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen.
Weitere Informationen:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Eine Sondierung der öffentlichen Flächen (Straßen/Wege, Grünflächen, Lärmschutz) erfolgt bauabschnittsweise durch die Stadt Griesheim.
Grundwasser
Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb des von der Landesregierung festgestellten und am 24. Mai 1999 in Kraft getretenen Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried. Die Umsetzung dieses Planes wird Auswirkungen auf die aktuellen Grundwasserstände haben. Zusätzlich wirken sich die klimatischen Verhältnisse und die Reduzierung der Wasserfördermengen im gesamten Hessischen Ried bereits heute in diesem Bereich auf den Grundwasserstand aus. Wie bereits im rechtswirksamen Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest" unter Punkt E als Hinweis genannt, sind mit Nutzungseinschränkungen (z. B. Verzicht auf Unterkellerung) oder zusätzlichen Aufwendungen (z. B. bauliche Vorkehrungen gegen Vernässung, Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit) zu rechnen.
Sofern während der Bauphase entsprechend hohe Grundwasserstände auftreten, kann eine Grundwasserhaltung erforderlich werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Stellungnahme bei der zuständigen Wasserbehörde einzuholen. Der gesamte Plangeltungsbereich ist als vernässungsgefährdete Fläche anzusehen; insoweit sind besonders bauliche Vorkehrungen gegen eindringende und aufsteigende Feuchte unabdingbar. Werden keine Schutzvorkehrungen gegen Vernässung getroffen, kann keine Entschädigung hierfür verlangt werden. Gleiches gilt für Setzrissgefahren bei ungleichmäßigen Untergrundsetzungen.
Weitere Informationen:
www.grundwasser-online.de/
www.hlnug.de/
Fluglärm
Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt zwischenzeitlich innerhalb des festgesetzten Lärmschutzbereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt am Main. Für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist deshalb die Bauherrschaft verantwortlich. Es besteht allerdings keine Anspruchsberechtigung der Bauherrschaft (siehe §§ 9,10 FluglärmG / § 5 FlugLSV).
Weitere Informationen:
www.rp-darmstadt.hessen.de
www.griesheim.de
Kanal- und Wasseranschluss
Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme durch den Architekten bei der Stadt Griesheim, Fachbereich V - Stadtentwicklung, Tiefbauamt (Kanal: Angaben über Lage, Höhe usw.), Telefon 701 - 259 und 701 - 260 oder bei den Stadtwerken (Wasser: Neuanschluss), Telefon 8378 - 55 oder Handy 0175 / 22 90 547.
Zuständige weitere regionale Versorgungsbetriebe finden Sie hier:
Einrichtungen des täglichen Lebens - Versorgungsbetriebe >>
Fachbereich V - Stadtentwicklung
Stadtverwaltung Griesheim
Stadtplanungs- und Umweltamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim
Telefon: 0 61 55 / 701-262
Telefax: 0 61 55 / 701-216
stadtentwicklung@griesheim.de
Zimmer: 215 - 217, 219, 220, 221 (1. Stock)