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Wohngebiet Südwest

Im Südwesten Griesheims entsteht seit 2007 ein neues Wohngebiet. Viele Grundstücke sind bereits bebauut und Anwohner in das Gebiet gezogen. Im Jahr 2024 steht der 2. Bauabschnitt des Straßenendausbaus als große Bautätigkeit an.

Informationen (PDF Download)
Allgemeine Beschreibung

Bitte beachten Sie:

  • Im Wohngebiet gibt es ausschließlich private Baugrundstücke. Daher ist keine Vergabe/ Vermittlung durch die Stadt Griesheim möglich.
  • Wir erteilen in diesem Zusammenhang keine Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen, Bauträgern oder Bauherrschaften.

Maßnahmen für den weiteren Straßenendausbau

Die Stadt Griesheim hat in der öffentlichen Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses 3. Mai 2023 die Ausführungsplanung für den Straßenendausbau im Wohngebiet Südwest für den zweiten Bauabschnitt vorgestellt.

Das planende Ingenieurbüro erläuterte dazu, dass im Rahmen der vorgegebenen öffentlichen Verkehrsflächen die schon seit 2011 existierende Entwurfsplanung in großen Teilen überarbeitet und angepasst werden musste. Der Schwerpunkt liege nun auf verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Durchgangsstraßen, wie der Anne-Frank-Straße und der Sophie-Scholl-Straße, die beide asphaltiert werden. Zur Geschwindigkeitsreduzierung kämen sowohl Aufpflasterungen, Verschwenkungen in der Straßenachsenführung (wie in der Sophie-Scholl-Straße vorgesehen) sowie gezielte Einengungen an ausgewählten Stellen zum Tragen.

Im inneren Kerngebiet des zweiten Bauabschnitts werden die Straßen als verkehrsberuhigte, gepflasterte Mischflächen ausgebildet, die als Bremselemente für Autofahrer entweder alternierendes Parken (wechselseitiges Anordnen der Parkflächen am linken und rechten Straßenrand) oder Aufpflasterungen enthalten. In der Käthe-Kollwitz-Straße ist als einzige der inneren Straßen ein einseitiger Gehweg vorgesehen, da sie ebenfalls als Verbindungsstraße zur Gyönker Straße gesehen wird. Der Flecksweg wird komplett für den Individualverkehr gesperrt und dient vom Westring kommend als Querspange zur Oberndorfer Straße für Fußgänger und Radfahrende.

Der Zeitplan sieht die Fertigstellung der Ausführungsplanung und die Erstellung der Bauausschreibung bis Ende Juni/Juli dieses Jahres vor. Danach erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme sowie der Vergabeprozess. Der geplante Baubeginn soll spätestens im vierten Quartal 2023 erfolgen.

Grafik zum Straßenendausbau

Wohngebiet Suedwest 2. Bauabschnitt.png
Zweiter Baubschnitt im Wohngebiet Südwest, Planansicht der Straßenzüge (©Stadt Griesheim)

Informationen (Auskünfte für Bauherren und Architekten)

Bebauungsplan
Allgemeine Auskünfte zur Bebauungsmöglichkeit erhalten Sie gerne beim Fachbereich V – Stadtentwicklung.
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, Telefon 06155 / 701 262.
Eine Ausfertigung des Bebauungsplanes und der Änderungen erhalten Sie kostenpflichtig auf schriftliche Anforderung per email stadtentwicklunggriesheimde – bitte geben Sie Ihre genaue Adresse an.
Bauanträge sind für die die jeweiligen Bauabschnitte zu den im Plan (siehe Erschließung) genannten Zeiten möglich.

Kampfmittelbelastung und -räumung
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden (siehe hierzu Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes mit Aktenzeichen Begründung zu dieser Bebauungsplanänderung als Anlage). Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den privaten Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Die Beauftragung erfolgt selbst durch den/die Eigentümer/in, Investor/in, Antragsteller/in oder anderen Berechtigten bei einer Fachfirma. Das gilt ebenso für die Kostenübernahme. Es gelten die aktuellen allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen.

Weitere Informationen:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/

Eine Sondierung der öffentlichen Flächen (Straßen/Wege, Grünflächen, Lärmschutz) erfolgt bauabschnittsweise durch die Stadt Griesheim. 

Grundwasser

Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb des von der Landesregierung festgestellten und am 24. Mai 1999 in Kraft getretenen Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried. Die Umsetzung dieses Planes wird Auswirkungen auf die aktuellen Grundwasserstände haben. Zusätzlich wirken sich die klimatischen Verhältnisse und die Reduzierung der Wasserfördermengen im gesamten Hessischen Ried bereits heute in diesem Bereich auf den Grundwasserstand aus. Wie bereits im rechtswirksamen Bebauungsplan "Wohngebiet Südwest" unter Punkt E als Hinweis genannt, sind mit Nutzungseinschränkungen (z. B. Verzicht auf Unterkellerung) oder zusätzlichen Aufwendungen (z. B. bauliche Vorkehrungen gegen Vernässung, Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauzeit) zu rechnen.
Sofern während der Bauphase entsprechend hohe Grundwasserstände auftreten, kann eine Grundwasserhaltung erforderlich werden. Hierfür ist eine wasserrechtliche Stellungnahme bei der zuständigen Wasserbehörde einzuholen. Der gesamte Plangeltungsbereich ist als vernässungsgefährdete Fläche anzusehen; insoweit sind besonders bauliche Vorkehrungen gegen eindringende und aufsteigende Feuchte unabdingbar. Werden keine Schutzvorkehrungen gegen Vernässung getroffen, kann keine Entschädigung hierfür verlangt werden. Gleiches gilt für Setzrissgefahren bei ungleichmäßigen Untergrundsetzungen.
Weitere Informationen:
www.grundwasser-online.de/
www.hlnug.de/

Fluglärm

Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt zwischenzeitlich innerhalb des festgesetzten Lärmschutzbereiches des Verkehrsflughafens Frankfurt am Main. Für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ist deshalb die Bauherrschaft verantwortlich. Es besteht allerdings keine Anspruchsberechtigung der Bauherrschaft (siehe §§ 9,10 FluglärmG / § 5 FlugLSV).
Weitere Informationen:
www.rp-darmstadt.hessen.de
www.griesheim.de

Kanal- und Wasseranschluss

Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme durch Architekten bei der Stadt Griesheim, Fachbereich V - Stadtentwicklung, Tiefbauamt (Kanal: Angaben über Lage, Höhe usw.), Telefon 701 - 259 und 701 - 260 oder bei den Stadtwerken (Wasser: Neuanschluss), Telefon 06155/ 701-555 oder Handy 0175 / 22 90 547.

Fachbereich V - Stadtentwicklung

Stadtverwaltung Griesheim
Stadtplanungs- und Umweltamt
Wilhelm-Leuschner-Straße 75
64347 Griesheim

Telefon: 0 61 55 / 701-262
Telefax: 0 61 55 / 701-216

stadtentwicklung@griesheim.de
Zimmer: 215 - 217, 219, 220, 221 (1. Stock)