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Plexiglas-Visiere - (k)ein Ersatz für Mund-Nasen-Bedeckung?

Das Land Hessen hat am 8. Mai 2020 klargestellt, dass Gesichtsvisiere aus Plexiglas nicht genügen - nun erfolgte die Kehrtwende

Das Land Hessen hat am 8. Mai 2020 klargestellt, dass Gesichtsvisiere aus Plexiglas nicht genügen, um der Maskenpflicht gerecht zu werden. Beispielswiese beim Einkaufen, Tanken oder beim Arzt wird verordnungsgemäß eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) benötigt.
Das Tragen eines Plexiglas-Visiers wird rein rechtlich als Nicht-Tragen einer Maske angesehen und kann beispielsweise bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs mit einer Geldbuße geahndet werden. Ebenso verhält es sich, wenn man mit einem solchen Visier in einen Supermarkt möchte.
Auch Friseur*innen dürfen demnach bei der Arbeit kein Gesichtsvisier tragen, es sei denn sie tragen darunter eine Nasen-Mund-Maske. Gleiches gilt für alle, die bei der Arbeit eine Maske tragen müssen (Kosmetiker*innen, Nageldesigner*innen usw.).

Nun erfolgte eine Kehrwende.
Der "Anlage zu den Auslegungshinweisen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona Pandemie mit
Stand 15.05.2020"
zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtungen und öffentlichem Personenverkehr entnehmen wir folgende neue Information:
(...)
Beispiele für geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen:
− selbstgeschneiderte Masken aus Baumwolle („Community-Maske“)
− Schals
− Loops
− Tücher
Im Übrigen können auch Gesichtsvisiere verwendet werden.

Die Anlage können Sie  hier als PDF einsehen>>

Weitere Informationen zur Maskenpflicht erhalten Sie hier:
https://www.griesheim.de/unsere-stadt/coronavirus-info-fuer-griesheim/maskenpflicht/